Die Landesregierung wird zu dem geplanten Volksbegehren „Keine neuen Tagebaue – für eine zukunftsfähige Energiepolitik“ das Landesverfassungsgericht nicht anrufen.
Mit ihrem gestrigen Beschluss, der gemäß Landesverfassung möglich ist, verzichtet sie auf eine Klärung der Frage, ob das Volksbegehren mit der im Bundesberggesetz enthaltenen Rohstoffsicherungsklausel vereinbar ist.
Quelle: Staatskanzlei
Foto: Archivbild
Trägerkonferenz in Cottbus berät Umsetzung des Teilhabegesetzes
In Cottbus fand am zurückliegenden Freitag eine gemeinsame Trägerkonferenz zur Eingliederungshilfe statt. Ziel der Veranstaltung war der fachliche Austausch zur...







