Das Innenministerium weist Pressespekulationen als falsch zurück, nach denen der Verfassungsschutz bei der Überprüfung eines Mitarbeiters der Staatskanzlei mit nachrichtendienstlichen Mitteln Informations- und Beteiligungspflichten gegenüber dem Parlament verletzt haben soll. „Der Verfassungsschutz hat nach Recht und Gesetz gehandelt“, sagte der stellvertretende Ministeriumssprecher Geert Piorkowski heute in Potsdam.
Wie Piorkowski erklärte, sei die Maßnahme seinerzeit der für derartige Fälle zuständigen G10-Kommission des Landtages vorgelegt und von ihr gebilligt worden. Deren Einrichtung und Aufgaben regeln das Bundesgesetz zum Artikel 10 des Grundgesetzes und das Landesausführungsgesetz. Auch sei nachfolgend die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterrichtet worden.
Quelle: Ministerium des Innern
Newsletter
Die Lausitz am Abend – in zwei Minuten
Jeden Abend das Wichtigste aus der Region – und donnerstags die Veranstaltungstipps fürs Wochenende. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.



