Das Innenministerium weist Pressespekulationen als falsch zurück, nach denen der Verfassungsschutz bei der Überprüfung eines Mitarbeiters der Staatskanzlei mit nachrichtendienstlichen Mitteln Informations- und Beteiligungspflichten gegenüber dem Parlament verletzt haben soll. „Der Verfassungsschutz hat nach Recht und Gesetz gehandelt“, sagte der stellvertretende Ministeriumssprecher Geert Piorkowski heute in Potsdam.
Wie Piorkowski erklärte, sei die Maßnahme seinerzeit der für derartige Fälle zuständigen G10-Kommission des Landtages vorgelegt und von ihr gebilligt worden. Deren Einrichtung und Aufgaben regeln das Bundesgesetz zum Artikel 10 des Grundgesetzes und das Landesausführungsgesetz. Auch sei nachfolgend die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterrichtet worden.
Quelle: Ministerium des Innern
Weihnachtsspende für Cottbuser Ronald McDonald Haus
Kurz vor Weihnachten haben die Kahrener Kolbenklopfer eine Spende an das Ronald McDonald Haus Cottbus übergeben. Mit der Unterstützung soll...





