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Kabinett beschließt Mittelfristige Finanzplanung bis 2013

17:06 Uhr | 16. Februar 2010
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Das Kabinett hat heute den von Finanzminister Helmuth Markov vorgelegten “Finanzplan des Landes Brandenburg 2009 – 2013” beschlossen. Nach dem Haushaltsplan- und dem Haushaltsgesetzentwurf, welche in der vergangenen Woche verabschiedet worden waren, komplettiert die Mittelfristige Finanzplanung die für eine ordnungsgemäße Haushaltsbeschlussfassung im Landtag notwendigen Dokumente. Wesentlicher Inhalt des Finanzplanes ist es, die Nettokreditaufnahme ab dem kommenden Jahr um rund 150 Millionen Euro jährlich zu reduzieren, um 2014 auf neue Kredite verzichten zu können.
Die aktuelle Mittelfristige Finanzplanung bildet die gegenwärtige Haushaltssituation ab und basiert auf dem Haushaltsplan von 2009, der Steuerschätzung von November 2009 und dem Haushaltsplanentwurf 2010. Minister Markov erklärt dazu: „Die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise erschweren zeitfernere Planungen erheblich. So liegt der mittelfristigen Finanzplanung die Annahme zugrunde, dass sich das Wirtschaftswachstum in den kommenden Monaten und Jahren langsam erholen wird. Abrupte Konjunktureinbrüche bzw. krisenhafte Situationen wie die gegenwärtige sind durch die Instrumente der Finanzplanung und Haushaltswirtschaft nicht prognostizierbar. Weitere Steuersenkungen, wie sie immer wieder im Bund diskutiert werden, sind Gift für die öffentlichen Finanzen. Sie stehen dem seitens der Bundesregierung anvisierten Neuverschuldungsverbot diametral entgegen. Die Konsolidierung des Brandenburger Haushaltes kann nur erreicht werden, wenn auch die Steuereinnahmen wieder berechenbar werden. Dennoch sind in der vorliegenden Mittelfristigen Finanzplanung die Folgen der seit 2008 andauernden krisenhaften Steuereinbrüche mit einem bundesweiten Minus von annähernd fünf Prozent finanziell zu verarbeiten. Vor diesem Hintergrund liegt der Fokus neben der Begrenzung der Neuverschuldung insbesondere darauf, die Einnahme- und Ausgabenseite des Landes zu konsolidieren. Da mit einer sprunghaften Zunahme der Einnahmen aus Steuern mittelfristig nicht gerechnet werden kann, liegt das Hauptaugenmerk der Haushaltskonsolidierung vor allem auf der Begrenzung der Ausgaben, auf konsequenter Haushaltsdisziplin und auf der weiteren strikten Ausgabenbegrenzung in den Fachressorts.“
Die mit dem Haushaltsplanentwurf 2010 dargelegte Umsetzung der Ziele und Prioritäten des Koalitionsvertrages, die heute vom Kabinett erneut unterstrichen worden sind, spiegeln sich in der Mittelfristigen Finanzplanung ebenso wieder wie die Zielstellung der Personalbedarfsplanung.
Quelle: Staatskanzlei

Das Kabinett hat heute den von Finanzminister Helmuth Markov vorgelegten “Finanzplan des Landes Brandenburg 2009 – 2013” beschlossen. Nach dem Haushaltsplan- und dem Haushaltsgesetzentwurf, welche in der vergangenen Woche verabschiedet worden waren, komplettiert die Mittelfristige Finanzplanung die für eine ordnungsgemäße Haushaltsbeschlussfassung im Landtag notwendigen Dokumente. Wesentlicher Inhalt des Finanzplanes ist es, die Nettokreditaufnahme ab dem kommenden Jahr um rund 150 Millionen Euro jährlich zu reduzieren, um 2014 auf neue Kredite verzichten zu können.
Die aktuelle Mittelfristige Finanzplanung bildet die gegenwärtige Haushaltssituation ab und basiert auf dem Haushaltsplan von 2009, der Steuerschätzung von November 2009 und dem Haushaltsplanentwurf 2010. Minister Markov erklärt dazu: „Die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise erschweren zeitfernere Planungen erheblich. So liegt der mittelfristigen Finanzplanung die Annahme zugrunde, dass sich das Wirtschaftswachstum in den kommenden Monaten und Jahren langsam erholen wird. Abrupte Konjunktureinbrüche bzw. krisenhafte Situationen wie die gegenwärtige sind durch die Instrumente der Finanzplanung und Haushaltswirtschaft nicht prognostizierbar. Weitere Steuersenkungen, wie sie immer wieder im Bund diskutiert werden, sind Gift für die öffentlichen Finanzen. Sie stehen dem seitens der Bundesregierung anvisierten Neuverschuldungsverbot diametral entgegen. Die Konsolidierung des Brandenburger Haushaltes kann nur erreicht werden, wenn auch die Steuereinnahmen wieder berechenbar werden. Dennoch sind in der vorliegenden Mittelfristigen Finanzplanung die Folgen der seit 2008 andauernden krisenhaften Steuereinbrüche mit einem bundesweiten Minus von annähernd fünf Prozent finanziell zu verarbeiten. Vor diesem Hintergrund liegt der Fokus neben der Begrenzung der Neuverschuldung insbesondere darauf, die Einnahme- und Ausgabenseite des Landes zu konsolidieren. Da mit einer sprunghaften Zunahme der Einnahmen aus Steuern mittelfristig nicht gerechnet werden kann, liegt das Hauptaugenmerk der Haushaltskonsolidierung vor allem auf der Begrenzung der Ausgaben, auf konsequenter Haushaltsdisziplin und auf der weiteren strikten Ausgabenbegrenzung in den Fachressorts.“
Die mit dem Haushaltsplanentwurf 2010 dargelegte Umsetzung der Ziele und Prioritäten des Koalitionsvertrages, die heute vom Kabinett erneut unterstrichen worden sind, spiegeln sich in der Mittelfristigen Finanzplanung ebenso wieder wie die Zielstellung der Personalbedarfsplanung.
Quelle: Staatskanzlei

Das Kabinett hat heute den von Finanzminister Helmuth Markov vorgelegten “Finanzplan des Landes Brandenburg 2009 – 2013” beschlossen. Nach dem Haushaltsplan- und dem Haushaltsgesetzentwurf, welche in der vergangenen Woche verabschiedet worden waren, komplettiert die Mittelfristige Finanzplanung die für eine ordnungsgemäße Haushaltsbeschlussfassung im Landtag notwendigen Dokumente. Wesentlicher Inhalt des Finanzplanes ist es, die Nettokreditaufnahme ab dem kommenden Jahr um rund 150 Millionen Euro jährlich zu reduzieren, um 2014 auf neue Kredite verzichten zu können.
Die aktuelle Mittelfristige Finanzplanung bildet die gegenwärtige Haushaltssituation ab und basiert auf dem Haushaltsplan von 2009, der Steuerschätzung von November 2009 und dem Haushaltsplanentwurf 2010. Minister Markov erklärt dazu: „Die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise erschweren zeitfernere Planungen erheblich. So liegt der mittelfristigen Finanzplanung die Annahme zugrunde, dass sich das Wirtschaftswachstum in den kommenden Monaten und Jahren langsam erholen wird. Abrupte Konjunktureinbrüche bzw. krisenhafte Situationen wie die gegenwärtige sind durch die Instrumente der Finanzplanung und Haushaltswirtschaft nicht prognostizierbar. Weitere Steuersenkungen, wie sie immer wieder im Bund diskutiert werden, sind Gift für die öffentlichen Finanzen. Sie stehen dem seitens der Bundesregierung anvisierten Neuverschuldungsverbot diametral entgegen. Die Konsolidierung des Brandenburger Haushaltes kann nur erreicht werden, wenn auch die Steuereinnahmen wieder berechenbar werden. Dennoch sind in der vorliegenden Mittelfristigen Finanzplanung die Folgen der seit 2008 andauernden krisenhaften Steuereinbrüche mit einem bundesweiten Minus von annähernd fünf Prozent finanziell zu verarbeiten. Vor diesem Hintergrund liegt der Fokus neben der Begrenzung der Neuverschuldung insbesondere darauf, die Einnahme- und Ausgabenseite des Landes zu konsolidieren. Da mit einer sprunghaften Zunahme der Einnahmen aus Steuern mittelfristig nicht gerechnet werden kann, liegt das Hauptaugenmerk der Haushaltskonsolidierung vor allem auf der Begrenzung der Ausgaben, auf konsequenter Haushaltsdisziplin und auf der weiteren strikten Ausgabenbegrenzung in den Fachressorts.“
Die mit dem Haushaltsplanentwurf 2010 dargelegte Umsetzung der Ziele und Prioritäten des Koalitionsvertrages, die heute vom Kabinett erneut unterstrichen worden sind, spiegeln sich in der Mittelfristigen Finanzplanung ebenso wieder wie die Zielstellung der Personalbedarfsplanung.
Quelle: Staatskanzlei

Das Kabinett hat heute den von Finanzminister Helmuth Markov vorgelegten “Finanzplan des Landes Brandenburg 2009 – 2013” beschlossen. Nach dem Haushaltsplan- und dem Haushaltsgesetzentwurf, welche in der vergangenen Woche verabschiedet worden waren, komplettiert die Mittelfristige Finanzplanung die für eine ordnungsgemäße Haushaltsbeschlussfassung im Landtag notwendigen Dokumente. Wesentlicher Inhalt des Finanzplanes ist es, die Nettokreditaufnahme ab dem kommenden Jahr um rund 150 Millionen Euro jährlich zu reduzieren, um 2014 auf neue Kredite verzichten zu können.
Die aktuelle Mittelfristige Finanzplanung bildet die gegenwärtige Haushaltssituation ab und basiert auf dem Haushaltsplan von 2009, der Steuerschätzung von November 2009 und dem Haushaltsplanentwurf 2010. Minister Markov erklärt dazu: „Die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise erschweren zeitfernere Planungen erheblich. So liegt der mittelfristigen Finanzplanung die Annahme zugrunde, dass sich das Wirtschaftswachstum in den kommenden Monaten und Jahren langsam erholen wird. Abrupte Konjunktureinbrüche bzw. krisenhafte Situationen wie die gegenwärtige sind durch die Instrumente der Finanzplanung und Haushaltswirtschaft nicht prognostizierbar. Weitere Steuersenkungen, wie sie immer wieder im Bund diskutiert werden, sind Gift für die öffentlichen Finanzen. Sie stehen dem seitens der Bundesregierung anvisierten Neuverschuldungsverbot diametral entgegen. Die Konsolidierung des Brandenburger Haushaltes kann nur erreicht werden, wenn auch die Steuereinnahmen wieder berechenbar werden. Dennoch sind in der vorliegenden Mittelfristigen Finanzplanung die Folgen der seit 2008 andauernden krisenhaften Steuereinbrüche mit einem bundesweiten Minus von annähernd fünf Prozent finanziell zu verarbeiten. Vor diesem Hintergrund liegt der Fokus neben der Begrenzung der Neuverschuldung insbesondere darauf, die Einnahme- und Ausgabenseite des Landes zu konsolidieren. Da mit einer sprunghaften Zunahme der Einnahmen aus Steuern mittelfristig nicht gerechnet werden kann, liegt das Hauptaugenmerk der Haushaltskonsolidierung vor allem auf der Begrenzung der Ausgaben, auf konsequenter Haushaltsdisziplin und auf der weiteren strikten Ausgabenbegrenzung in den Fachressorts.“
Die mit dem Haushaltsplanentwurf 2010 dargelegte Umsetzung der Ziele und Prioritäten des Koalitionsvertrages, die heute vom Kabinett erneut unterstrichen worden sind, spiegeln sich in der Mittelfristigen Finanzplanung ebenso wieder wie die Zielstellung der Personalbedarfsplanung.
Quelle: Staatskanzlei

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