Amt für Jugend, Familie und Bildung informiert zu allen auftretenden Fragen
Vor einem Jahr hat der Landtag das „Gesetz zum Einstieg in die Beitragsfreiheit in Kitas“ beschlossen. Als Einstieg wurde die Beitragsfreiheit für Kinder, die ein Jahr vor der Einschulung stehen, zum 1. August 2018 eingeführt. Jetzt folgt der nächste Schritt. Zur Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“ des Bundes gibt es zum 1. August dieses Jahres eine weitere Entlastung von Eltern, denen ein Kitabeitrag nicht zugemutet werden kann.
Es ist durch den Träger/die Kita kein Elternbeitrag ab dem 1. August 2019 festzusetzen und zu erheben. Eltern brauchen dazu keinen Antrag stellen. Es reichen die Nachweise der Anspruchsberechtigung.
Für weitere Informationen können sich Interessenten gern an das Amt für Jugend, Familie und Bildung – Fachbereich Kita-Finanzierung unter Tel.: 03535 463182 wenden.
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pm/red




