Das Land Brandenburg reagiert auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach das befristete Beamtenverhältnis von Hochschulkanzlern verfassungswidrig ist. Das Land will nun sein Hochschulgesetz nachbessern. Gegen die aktuelle Regelung hatte der ehemalige Kanzler der BTU Cottbus-Senftenberg Wolfgang Schröder geklagt und vom Bundesverfassungsgericht Recht bekommen.
Das Wissenschaftsministerium teilt dazu mit: „Wir werden den Beschluss auswerten und die Regelungen im Hochschulgesetz entsprechend anpassen. Zu den konkreten Auswirkungen im vorliegenden Fall werden wir uns mit der Brandenburgischen Technischen Universität abstimmen.“
Schröder wurde 2011 für weitere sechs Jahre als Uni-Kanzler wiedergewählt. Allerdings zweifelte er die Befristung seines Beamtenverhältnisses an und klagte dagegen. Die Karlsruher Richter haben nun entschieden, dass wegen des besonderes Schutzes des Berufsbeamtentums das Amt auf Lebenszeit übertragen werden muss. Ausnahmen gelten z.B. für politische Beamte.
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