Im Lübbener Wohngebiet „Brunnenstraße“ sind Belastungen des Grundwassers sowie punktuell des Bodens mit Mineralölkohlenwasserstoffen gefunden worden. Darüber wurden betroffene Grundstückseigentümer und -erwerber am Montagabend im Rathaus informiert.
Bekannt geworden war die Belastung, nachdem Grundstückserwerber im November 2017 bei Baugrunduntersuchungen Ölgeruch festgestellt hatten. Die daraufhin in Absprache mit dem Umweltamt des Landkreises Dahme-Spreewald vorgenommenen Untersuchungen ergaben zunächst, dass die obere Schicht des Grundwassers belastet ist. Später wurden darüber hinaus auch punktuelle Belastungen im Boden eines Grundstückes festgestellt.
Der im Mai von den Stadtverordneten beschlossene Bebauungsplan Nr. 22 „Wohngebiet Brunnenstraße“ ermöglicht die Errichtung von Einfamilienhäusern auf einer Fläche von rund 14 Hektar. Das Gebiet befindet sich am westlichen Stadtrand und beinhaltet einen Teilbereich des Geländes des ehemaligen GUS-Tanklagers in der Majoransheide. Im Jahr 2003 wurden Bohrungen bis 3 Meter Tiefe vorgenommen, bei denen keine relevanten Verunreinigungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe, leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe und Schwermetalle festgestellt wurden. Eine Bodenluftuntersuchung ergab keinerlei Belastungen. Zwei Grundwasseruntersuchungen wiesen auf keine bzw. leichte Überschreitungen der Geringfügigkeitsschwellenwerte für die beiden erstgenannten Stoffgruppen hin. Aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse waren nach damaligem Stand keine Planänderungen erforderlich. Die Grundstücke konnten aus dem Altlastenkataster entnommen werden.
Woher die aktuelle Belastung stammt, konnte noch nicht geklärt werden. Die Stadtverwaltung hat erneute Bohrungen veranlasst, das Grundwasser wird nochmals untersucht. Vor diesem Hintergrund gilt für die Grundstücke, dass Gebäude nur mit maximal einem halben Geschoss unterkellert werden dürfen. Grundwasserentnahmestellen sind nicht zugelassen ebenso wie Sonden für geotechnische Anlagen (Erdwärme).
Es gab bereits einen Antrag auf Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages mit der Stadt Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota). Die Stadtverwaltung ist bemüht, die aus der Thematik entstehenden Schäden, Veranlassungen und Unannehmlichkeiten für die Grundstückskäufer und Anwohner so gering wie möglich zu halten. Die Ausübung eines kulanten Ermessens, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, wurde von Anfang an zugesagt.
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pm/red
Foto: Symbolbild; Gisela Peter, www.pixelio.de




