Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam treten dem „Bündnis pro Straßenbahn“ bei. Sie sprechen sich im Vorfeld der am 4. Mai 2017 in Potsdam stattfindenden „Straßenbahnkonferenz – Urbane Mobilität sichern!“ mit Nachdruck dafür aus, alle Straßenbahnen im Land weiter zu erhalten.
Grundsätzlich gilt, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Brandenburg so zu gestalten, dass die Inklusion mobilitätseingeschränkter Bürger, die notwendigen technischen Innovationen und die gesunde wirtschaftliche Entwicklung der Verkehrsbetriebe zukunftsfähig kombiniert werden. Dafür fordern die IHKs ein stärkeres finanzielles Engagement des Landes.
Die brandenburgischen IHKs sehen kritisch, dass das Land Brandenburg nahezu keine eigenen Mittel in den öffentlichen Personennahverkehr investiert und fast nur Bundesmittel weiterreicht. Die Bundesmittel sind allerdings nicht zur Finanzierung neuer Straßenbahnen nutzbar.
Damit sind Neuanschaffungen von Straßenbahnen in Brandenburg quasi unmöglich. Weder Verkehrsbetriebe noch Kommunen können die nötigen finanziellen Mittel aufbringen, um den Fuhrpark zu modernisieren und so aktuellen gesetzlichen Vorgaben an den ÖPNV – zum Beispiel im Bereich der Barrierefreiheit – gerecht zu werden.
„Straßenbahnen sind ein ideales und schon vorhandenes Elektromobilitätskonzept. Es wäre unverantwortlich, wenn dieses bewährte Konzept auf Grund fehlender Finanzierung in sieben brandenburgischen Städten vor dem Aus steht”, erklärt Frank Wruck, Vizepräsident der IHK Ostbrandenburg und Geschäftsführer der Barnimer Busgesellschaft mbH.
Mit Ausnahme der Landeshauptstadt Potsdam sind in Brandenburg die mit Abstand ältesten Straßenbahnfahrzeuge deutschlandweit im Einsatz und müssen dringend durch neue Technik ersetzt werden.
Zahlen und Fakten:
• Straßenbahnen im Land Brandenburg sind im Durchschnitt 31,7 Jahre alt (ohne Landeshauptstadt Potsdam)
• Vergleichswerte Straßenbahndurchschnittsalter in neuen Bundesländern: o Brandenburg: 31,7 Jahre (ohne Potsdam) o Mecklenburg-Vorpommern: 15,7 Jahre o Sachsen: 19,8 Jahre o Sachsen-Anhalt: 16,2 Jahre o Thüringen: 16,6 Jahre
• Auch im bundesweiten Vergleich fahren in Brandenburg die mit Abstand ältesten Straßenbahnfahrzeuge
• Land Brandenburg stellt mit fünf Millionen Euro pro Jahr – besonders im Vergleich zu anderen Bundesländern – nur sehr geringe finanzielle Mittel für den ÖPNV zur Verfügung (Anschaffungspreis einer Straßenbahn: etwa zwei Millionen Euro)
• Vergleichswerte der Förderungen für die Anschaffung neuer Straßenbahnen in neuen Bundesländern:
o Brandenburg: Keine Förderung bis 2016
o Mecklenburg-Vorpommern.: Einzelfallentscheidung, zuletzt 49,1 % in 2014
o Sachsen: Generell: 50 %, Chemnitz: 75 %
o Sachsen-Anhalt: Einzelfallentscheidung, zuletzt 40 % in 2013
o Thüringen: Max. 70 %
• Anforderungen an Straßenbahnen:
o sicher, schnell, zuverlässig
o umweltfreundlich, klimaneutral, nachhaltig (Luftreinhaltepläne, Lärmaktionspläne, Klimaschutzrichtlinien)
o bedarfsgerecht und anpassungsfähig
o elektromobil
o barrierefrei
o modern, zukunftsweisend (WLAN, E-Ticketing, Sharing-Angebote, uvm.)
• Kommunen können bedarfsgerechte Finanzausstattung allein kaum noch stemmen und die stärkere Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch höhere Ticketpreise kann nicht die Lösung sein. Beispiel Cottbus: Die Straßenbahn als Hauptverkehrsmittel sichert 75 Prozent aller innerstädtischen ÖPNV-Verkehrswege.
pm/red
Foto: Cottbus-Bilder @UK