Christian Tombrink (46), Richter am Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel, ist gestern in Berlin zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt worden. Er ist damit der dritte Richter märkischer Herkunft am höchsten deutschen Gericht. Bei der Bundesrichterwahl wurden zudem Kristina Schmidt (40) und Dr. Jens Suckow (40), beide bislang Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, zu Richtern am Bundesarbeitsgericht gewählt.
Justizministerin Beate Blechinger hat den Richtern zu ihrer Wahl gratuliert: „Ihr Ruf ist hervorragend. Die Brandenburger Justiz erleidet mit ihrem Weggang zunächst einen Verlust, wird aber schon bald von ihrer Tätigkeit als Bundesrichter mitprofitieren.”
Der gebürtige Berliner Christian Tombrink hat seine juristische Ausbildung in Berlin absolviert und war hier ab März 1990 als Richter tätig. Zeitweise arbeitete er als Grundsatzreferent der Justizsenatorin. Im Mai 1994 wechselte er in den Justizdienst des Landes Brandenburg, wo er von Anbeginn am Brandenburgischen Oberlandesgericht arbeitete. Im Jahr 1997 wurde er stellvertretender Vorsitzender des 1. Zivilsenats, der sich vor allem mit Arzthaftungs- und Pressesachen befasst, zugleich übernahm er verschiedene Verwaltungsaufgaben.
In zahlreichen Fachveröffentlichungen setzte sich Tombrink mit grundsätzlichen Fragen der dritten Gewalt auseinander, u.a. der Amtshaftung für fehlerhafte Gerichtsentscheidungen und der willkürlichen Verweisung von Rechtsstreitigkeiten.
Mit seiner großen Einfühlsamkeit in der Verhandlungsführung ist es ihm in herausragender Weise gelungen, viele Verfahren – auch emotional besonders belastete Arzthaftungsstreitigkeiten – gütlich zwischen den Parteien beizulegen. Hier wirkte sich nicht zuletzt seine christliche Prägung förderlich aus.
Der Richter nimmt aktiv am Leben seiner evangelischen Kirchengemeinde teil, u.a. als Laienprediger. Am Oberlandesgericht – wo seine Kollegialität und Hilfsbereitschaft höchste Wertschätzung erfährt – sind seine traditionellen, inzwischen auch in Buchform erschienenen Weihnachtsgeschichten legendär.
Kristina Schmidt stammt aus Sachsen. Sie hat als Verkäuferin, später als Schreibkraft am damaligen Kreisgericht Oschatz gearbeitet und ihr Abitur an der Abendschule abgelegt. Nach dem Jurastudium an der Humboldt-Universität in Berlin legte sie 1996 in Dresden ihr zweites juristisches Staatsexamen ab. Stationen ihrer Richterlaufbahn waren das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), das Bundesarbeitsgericht, das Landesverfassungsgericht Brandenburg und – seit 2006 – das Landesarbeitsgericht Brandenburg, seit 2007 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Der gebürtige Rheinländer Dr. Jens Suckow hat in Köln Rechtswissenschaften studiert, 1998 sein zweites juristisches Staatsexamen in Berlin abgelegt und nahezu zeitgleich promoviert. Stationen seiner beruflichen Laufbahn waren das Institut für Anwaltsrecht der Universität Köln, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie in Potsdam, das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), das Bundesarbeitsgericht und – seit 2008 – das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Quelle: Ministerium der Justiz
Christian Tombrink (46), Richter am Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel, ist gestern in Berlin zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt worden. Er ist damit der dritte Richter märkischer Herkunft am höchsten deutschen Gericht. Bei der Bundesrichterwahl wurden zudem Kristina Schmidt (40) und Dr. Jens Suckow (40), beide bislang Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, zu Richtern am Bundesarbeitsgericht gewählt.
Justizministerin Beate Blechinger hat den Richtern zu ihrer Wahl gratuliert: „Ihr Ruf ist hervorragend. Die Brandenburger Justiz erleidet mit ihrem Weggang zunächst einen Verlust, wird aber schon bald von ihrer Tätigkeit als Bundesrichter mitprofitieren.”
Der gebürtige Berliner Christian Tombrink hat seine juristische Ausbildung in Berlin absolviert und war hier ab März 1990 als Richter tätig. Zeitweise arbeitete er als Grundsatzreferent der Justizsenatorin. Im Mai 1994 wechselte er in den Justizdienst des Landes Brandenburg, wo er von Anbeginn am Brandenburgischen Oberlandesgericht arbeitete. Im Jahr 1997 wurde er stellvertretender Vorsitzender des 1. Zivilsenats, der sich vor allem mit Arzthaftungs- und Pressesachen befasst, zugleich übernahm er verschiedene Verwaltungsaufgaben.
In zahlreichen Fachveröffentlichungen setzte sich Tombrink mit grundsätzlichen Fragen der dritten Gewalt auseinander, u.a. der Amtshaftung für fehlerhafte Gerichtsentscheidungen und der willkürlichen Verweisung von Rechtsstreitigkeiten.
Mit seiner großen Einfühlsamkeit in der Verhandlungsführung ist es ihm in herausragender Weise gelungen, viele Verfahren – auch emotional besonders belastete Arzthaftungsstreitigkeiten – gütlich zwischen den Parteien beizulegen. Hier wirkte sich nicht zuletzt seine christliche Prägung förderlich aus.
Der Richter nimmt aktiv am Leben seiner evangelischen Kirchengemeinde teil, u.a. als Laienprediger. Am Oberlandesgericht – wo seine Kollegialität und Hilfsbereitschaft höchste Wertschätzung erfährt – sind seine traditionellen, inzwischen auch in Buchform erschienenen Weihnachtsgeschichten legendär.
Kristina Schmidt stammt aus Sachsen. Sie hat als Verkäuferin, später als Schreibkraft am damaligen Kreisgericht Oschatz gearbeitet und ihr Abitur an der Abendschule abgelegt. Nach dem Jurastudium an der Humboldt-Universität in Berlin legte sie 1996 in Dresden ihr zweites juristisches Staatsexamen ab. Stationen ihrer Richterlaufbahn waren das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), das Bundesarbeitsgericht, das Landesverfassungsgericht Brandenburg und – seit 2006 – das Landesarbeitsgericht Brandenburg, seit 2007 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Der gebürtige Rheinländer Dr. Jens Suckow hat in Köln Rechtswissenschaften studiert, 1998 sein zweites juristisches Staatsexamen in Berlin abgelegt und nahezu zeitgleich promoviert. Stationen seiner beruflichen Laufbahn waren das Institut für Anwaltsrecht der Universität Köln, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie in Potsdam, das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), das Bundesarbeitsgericht und – seit 2008 – das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Quelle: Ministerium der Justiz
Christian Tombrink (46), Richter am Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel, ist gestern in Berlin zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt worden. Er ist damit der dritte Richter märkischer Herkunft am höchsten deutschen Gericht. Bei der Bundesrichterwahl wurden zudem Kristina Schmidt (40) und Dr. Jens Suckow (40), beide bislang Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, zu Richtern am Bundesarbeitsgericht gewählt.
Justizministerin Beate Blechinger hat den Richtern zu ihrer Wahl gratuliert: „Ihr Ruf ist hervorragend. Die Brandenburger Justiz erleidet mit ihrem Weggang zunächst einen Verlust, wird aber schon bald von ihrer Tätigkeit als Bundesrichter mitprofitieren.”
Der gebürtige Berliner Christian Tombrink hat seine juristische Ausbildung in Berlin absolviert und war hier ab März 1990 als Richter tätig. Zeitweise arbeitete er als Grundsatzreferent der Justizsenatorin. Im Mai 1994 wechselte er in den Justizdienst des Landes Brandenburg, wo er von Anbeginn am Brandenburgischen Oberlandesgericht arbeitete. Im Jahr 1997 wurde er stellvertretender Vorsitzender des 1. Zivilsenats, der sich vor allem mit Arzthaftungs- und Pressesachen befasst, zugleich übernahm er verschiedene Verwaltungsaufgaben.
In zahlreichen Fachveröffentlichungen setzte sich Tombrink mit grundsätzlichen Fragen der dritten Gewalt auseinander, u.a. der Amtshaftung für fehlerhafte Gerichtsentscheidungen und der willkürlichen Verweisung von Rechtsstreitigkeiten.
Mit seiner großen Einfühlsamkeit in der Verhandlungsführung ist es ihm in herausragender Weise gelungen, viele Verfahren – auch emotional besonders belastete Arzthaftungsstreitigkeiten – gütlich zwischen den Parteien beizulegen. Hier wirkte sich nicht zuletzt seine christliche Prägung förderlich aus.
Der Richter nimmt aktiv am Leben seiner evangelischen Kirchengemeinde teil, u.a. als Laienprediger. Am Oberlandesgericht – wo seine Kollegialität und Hilfsbereitschaft höchste Wertschätzung erfährt – sind seine traditionellen, inzwischen auch in Buchform erschienenen Weihnachtsgeschichten legendär.
Kristina Schmidt stammt aus Sachsen. Sie hat als Verkäuferin, später als Schreibkraft am damaligen Kreisgericht Oschatz gearbeitet und ihr Abitur an der Abendschule abgelegt. Nach dem Jurastudium an der Humboldt-Universität in Berlin legte sie 1996 in Dresden ihr zweites juristisches Staatsexamen ab. Stationen ihrer Richterlaufbahn waren das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), das Bundesarbeitsgericht, das Landesverfassungsgericht Brandenburg und – seit 2006 – das Landesarbeitsgericht Brandenburg, seit 2007 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Der gebürtige Rheinländer Dr. Jens Suckow hat in Köln Rechtswissenschaften studiert, 1998 sein zweites juristisches Staatsexamen in Berlin abgelegt und nahezu zeitgleich promoviert. Stationen seiner beruflichen Laufbahn waren das Institut für Anwaltsrecht der Universität Köln, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie in Potsdam, das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), das Bundesarbeitsgericht und – seit 2008 – das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Quelle: Ministerium der Justiz
Christian Tombrink (46), Richter am Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel, ist gestern in Berlin zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt worden. Er ist damit der dritte Richter märkischer Herkunft am höchsten deutschen Gericht. Bei der Bundesrichterwahl wurden zudem Kristina Schmidt (40) und Dr. Jens Suckow (40), beide bislang Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, zu Richtern am Bundesarbeitsgericht gewählt.
Justizministerin Beate Blechinger hat den Richtern zu ihrer Wahl gratuliert: „Ihr Ruf ist hervorragend. Die Brandenburger Justiz erleidet mit ihrem Weggang zunächst einen Verlust, wird aber schon bald von ihrer Tätigkeit als Bundesrichter mitprofitieren.”
Der gebürtige Berliner Christian Tombrink hat seine juristische Ausbildung in Berlin absolviert und war hier ab März 1990 als Richter tätig. Zeitweise arbeitete er als Grundsatzreferent der Justizsenatorin. Im Mai 1994 wechselte er in den Justizdienst des Landes Brandenburg, wo er von Anbeginn am Brandenburgischen Oberlandesgericht arbeitete. Im Jahr 1997 wurde er stellvertretender Vorsitzender des 1. Zivilsenats, der sich vor allem mit Arzthaftungs- und Pressesachen befasst, zugleich übernahm er verschiedene Verwaltungsaufgaben.
In zahlreichen Fachveröffentlichungen setzte sich Tombrink mit grundsätzlichen Fragen der dritten Gewalt auseinander, u.a. der Amtshaftung für fehlerhafte Gerichtsentscheidungen und der willkürlichen Verweisung von Rechtsstreitigkeiten.
Mit seiner großen Einfühlsamkeit in der Verhandlungsführung ist es ihm in herausragender Weise gelungen, viele Verfahren – auch emotional besonders belastete Arzthaftungsstreitigkeiten – gütlich zwischen den Parteien beizulegen. Hier wirkte sich nicht zuletzt seine christliche Prägung förderlich aus.
Der Richter nimmt aktiv am Leben seiner evangelischen Kirchengemeinde teil, u.a. als Laienprediger. Am Oberlandesgericht – wo seine Kollegialität und Hilfsbereitschaft höchste Wertschätzung erfährt – sind seine traditionellen, inzwischen auch in Buchform erschienenen Weihnachtsgeschichten legendär.
Kristina Schmidt stammt aus Sachsen. Sie hat als Verkäuferin, später als Schreibkraft am damaligen Kreisgericht Oschatz gearbeitet und ihr Abitur an der Abendschule abgelegt. Nach dem Jurastudium an der Humboldt-Universität in Berlin legte sie 1996 in Dresden ihr zweites juristisches Staatsexamen ab. Stationen ihrer Richterlaufbahn waren das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), das Bundesarbeitsgericht, das Landesverfassungsgericht Brandenburg und – seit 2006 – das Landesarbeitsgericht Brandenburg, seit 2007 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Der gebürtige Rheinländer Dr. Jens Suckow hat in Köln Rechtswissenschaften studiert, 1998 sein zweites juristisches Staatsexamen in Berlin abgelegt und nahezu zeitgleich promoviert. Stationen seiner beruflichen Laufbahn waren das Institut für Anwaltsrecht der Universität Köln, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie in Potsdam, das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), das Bundesarbeitsgericht und – seit 2008 – das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Quelle: Ministerium der Justiz
Christian Tombrink (46), Richter am Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel, ist gestern in Berlin zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt worden. Er ist damit der dritte Richter märkischer Herkunft am höchsten deutschen Gericht. Bei der Bundesrichterwahl wurden zudem Kristina Schmidt (40) und Dr. Jens Suckow (40), beide bislang Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, zu Richtern am Bundesarbeitsgericht gewählt.
Justizministerin Beate Blechinger hat den Richtern zu ihrer Wahl gratuliert: „Ihr Ruf ist hervorragend. Die Brandenburger Justiz erleidet mit ihrem Weggang zunächst einen Verlust, wird aber schon bald von ihrer Tätigkeit als Bundesrichter mitprofitieren.”
Der gebürtige Berliner Christian Tombrink hat seine juristische Ausbildung in Berlin absolviert und war hier ab März 1990 als Richter tätig. Zeitweise arbeitete er als Grundsatzreferent der Justizsenatorin. Im Mai 1994 wechselte er in den Justizdienst des Landes Brandenburg, wo er von Anbeginn am Brandenburgischen Oberlandesgericht arbeitete. Im Jahr 1997 wurde er stellvertretender Vorsitzender des 1. Zivilsenats, der sich vor allem mit Arzthaftungs- und Pressesachen befasst, zugleich übernahm er verschiedene Verwaltungsaufgaben.
In zahlreichen Fachveröffentlichungen setzte sich Tombrink mit grundsätzlichen Fragen der dritten Gewalt auseinander, u.a. der Amtshaftung für fehlerhafte Gerichtsentscheidungen und der willkürlichen Verweisung von Rechtsstreitigkeiten.
Mit seiner großen Einfühlsamkeit in der Verhandlungsführung ist es ihm in herausragender Weise gelungen, viele Verfahren – auch emotional besonders belastete Arzthaftungsstreitigkeiten – gütlich zwischen den Parteien beizulegen. Hier wirkte sich nicht zuletzt seine christliche Prägung förderlich aus.
Der Richter nimmt aktiv am Leben seiner evangelischen Kirchengemeinde teil, u.a. als Laienprediger. Am Oberlandesgericht – wo seine Kollegialität und Hilfsbereitschaft höchste Wertschätzung erfährt – sind seine traditionellen, inzwischen auch in Buchform erschienenen Weihnachtsgeschichten legendär.
Kristina Schmidt stammt aus Sachsen. Sie hat als Verkäuferin, später als Schreibkraft am damaligen Kreisgericht Oschatz gearbeitet und ihr Abitur an der Abendschule abgelegt. Nach dem Jurastudium an der Humboldt-Universität in Berlin legte sie 1996 in Dresden ihr zweites juristisches Staatsexamen ab. Stationen ihrer Richterlaufbahn waren das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), das Bundesarbeitsgericht, das Landesverfassungsgericht Brandenburg und – seit 2006 – das Landesarbeitsgericht Brandenburg, seit 2007 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Der gebürtige Rheinländer Dr. Jens Suckow hat in Köln Rechtswissenschaften studiert, 1998 sein zweites juristisches Staatsexamen in Berlin abgelegt und nahezu zeitgleich promoviert. Stationen seiner beruflichen Laufbahn waren das Institut für Anwaltsrecht der Universität Köln, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie in Potsdam, das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), das Bundesarbeitsgericht und – seit 2008 – das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Quelle: Ministerium der Justiz
Christian Tombrink (46), Richter am Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel, ist gestern in Berlin zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt worden. Er ist damit der dritte Richter märkischer Herkunft am höchsten deutschen Gericht. Bei der Bundesrichterwahl wurden zudem Kristina Schmidt (40) und Dr. Jens Suckow (40), beide bislang Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, zu Richtern am Bundesarbeitsgericht gewählt.
Justizministerin Beate Blechinger hat den Richtern zu ihrer Wahl gratuliert: „Ihr Ruf ist hervorragend. Die Brandenburger Justiz erleidet mit ihrem Weggang zunächst einen Verlust, wird aber schon bald von ihrer Tätigkeit als Bundesrichter mitprofitieren.”
Der gebürtige Berliner Christian Tombrink hat seine juristische Ausbildung in Berlin absolviert und war hier ab März 1990 als Richter tätig. Zeitweise arbeitete er als Grundsatzreferent der Justizsenatorin. Im Mai 1994 wechselte er in den Justizdienst des Landes Brandenburg, wo er von Anbeginn am Brandenburgischen Oberlandesgericht arbeitete. Im Jahr 1997 wurde er stellvertretender Vorsitzender des 1. Zivilsenats, der sich vor allem mit Arzthaftungs- und Pressesachen befasst, zugleich übernahm er verschiedene Verwaltungsaufgaben.
In zahlreichen Fachveröffentlichungen setzte sich Tombrink mit grundsätzlichen Fragen der dritten Gewalt auseinander, u.a. der Amtshaftung für fehlerhafte Gerichtsentscheidungen und der willkürlichen Verweisung von Rechtsstreitigkeiten.
Mit seiner großen Einfühlsamkeit in der Verhandlungsführung ist es ihm in herausragender Weise gelungen, viele Verfahren – auch emotional besonders belastete Arzthaftungsstreitigkeiten – gütlich zwischen den Parteien beizulegen. Hier wirkte sich nicht zuletzt seine christliche Prägung förderlich aus.
Der Richter nimmt aktiv am Leben seiner evangelischen Kirchengemeinde teil, u.a. als Laienprediger. Am Oberlandesgericht – wo seine Kollegialität und Hilfsbereitschaft höchste Wertschätzung erfährt – sind seine traditionellen, inzwischen auch in Buchform erschienenen Weihnachtsgeschichten legendär.
Kristina Schmidt stammt aus Sachsen. Sie hat als Verkäuferin, später als Schreibkraft am damaligen Kreisgericht Oschatz gearbeitet und ihr Abitur an der Abendschule abgelegt. Nach dem Jurastudium an der Humboldt-Universität in Berlin legte sie 1996 in Dresden ihr zweites juristisches Staatsexamen ab. Stationen ihrer Richterlaufbahn waren das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), das Bundesarbeitsgericht, das Landesverfassungsgericht Brandenburg und – seit 2006 – das Landesarbeitsgericht Brandenburg, seit 2007 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Der gebürtige Rheinländer Dr. Jens Suckow hat in Köln Rechtswissenschaften studiert, 1998 sein zweites juristisches Staatsexamen in Berlin abgelegt und nahezu zeitgleich promoviert. Stationen seiner beruflichen Laufbahn waren das Institut für Anwaltsrecht der Universität Köln, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie in Potsdam, das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), das Bundesarbeitsgericht und – seit 2008 – das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Quelle: Ministerium der Justiz
Christian Tombrink (46), Richter am Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel, ist gestern in Berlin zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt worden. Er ist damit der dritte Richter märkischer Herkunft am höchsten deutschen Gericht. Bei der Bundesrichterwahl wurden zudem Kristina Schmidt (40) und Dr. Jens Suckow (40), beide bislang Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, zu Richtern am Bundesarbeitsgericht gewählt.
Justizministerin Beate Blechinger hat den Richtern zu ihrer Wahl gratuliert: „Ihr Ruf ist hervorragend. Die Brandenburger Justiz erleidet mit ihrem Weggang zunächst einen Verlust, wird aber schon bald von ihrer Tätigkeit als Bundesrichter mitprofitieren.”
Der gebürtige Berliner Christian Tombrink hat seine juristische Ausbildung in Berlin absolviert und war hier ab März 1990 als Richter tätig. Zeitweise arbeitete er als Grundsatzreferent der Justizsenatorin. Im Mai 1994 wechselte er in den Justizdienst des Landes Brandenburg, wo er von Anbeginn am Brandenburgischen Oberlandesgericht arbeitete. Im Jahr 1997 wurde er stellvertretender Vorsitzender des 1. Zivilsenats, der sich vor allem mit Arzthaftungs- und Pressesachen befasst, zugleich übernahm er verschiedene Verwaltungsaufgaben.
In zahlreichen Fachveröffentlichungen setzte sich Tombrink mit grundsätzlichen Fragen der dritten Gewalt auseinander, u.a. der Amtshaftung für fehlerhafte Gerichtsentscheidungen und der willkürlichen Verweisung von Rechtsstreitigkeiten.
Mit seiner großen Einfühlsamkeit in der Verhandlungsführung ist es ihm in herausragender Weise gelungen, viele Verfahren – auch emotional besonders belastete Arzthaftungsstreitigkeiten – gütlich zwischen den Parteien beizulegen. Hier wirkte sich nicht zuletzt seine christliche Prägung förderlich aus.
Der Richter nimmt aktiv am Leben seiner evangelischen Kirchengemeinde teil, u.a. als Laienprediger. Am Oberlandesgericht – wo seine Kollegialität und Hilfsbereitschaft höchste Wertschätzung erfährt – sind seine traditionellen, inzwischen auch in Buchform erschienenen Weihnachtsgeschichten legendär.
Kristina Schmidt stammt aus Sachsen. Sie hat als Verkäuferin, später als Schreibkraft am damaligen Kreisgericht Oschatz gearbeitet und ihr Abitur an der Abendschule abgelegt. Nach dem Jurastudium an der Humboldt-Universität in Berlin legte sie 1996 in Dresden ihr zweites juristisches Staatsexamen ab. Stationen ihrer Richterlaufbahn waren das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), das Bundesarbeitsgericht, das Landesverfassungsgericht Brandenburg und – seit 2006 – das Landesarbeitsgericht Brandenburg, seit 2007 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Der gebürtige Rheinländer Dr. Jens Suckow hat in Köln Rechtswissenschaften studiert, 1998 sein zweites juristisches Staatsexamen in Berlin abgelegt und nahezu zeitgleich promoviert. Stationen seiner beruflichen Laufbahn waren das Institut für Anwaltsrecht der Universität Köln, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie in Potsdam, das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), das Bundesarbeitsgericht und – seit 2008 – das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Quelle: Ministerium der Justiz
Christian Tombrink (46), Richter am Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel, ist gestern in Berlin zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt worden. Er ist damit der dritte Richter märkischer Herkunft am höchsten deutschen Gericht. Bei der Bundesrichterwahl wurden zudem Kristina Schmidt (40) und Dr. Jens Suckow (40), beide bislang Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, zu Richtern am Bundesarbeitsgericht gewählt.
Justizministerin Beate Blechinger hat den Richtern zu ihrer Wahl gratuliert: „Ihr Ruf ist hervorragend. Die Brandenburger Justiz erleidet mit ihrem Weggang zunächst einen Verlust, wird aber schon bald von ihrer Tätigkeit als Bundesrichter mitprofitieren.”
Der gebürtige Berliner Christian Tombrink hat seine juristische Ausbildung in Berlin absolviert und war hier ab März 1990 als Richter tätig. Zeitweise arbeitete er als Grundsatzreferent der Justizsenatorin. Im Mai 1994 wechselte er in den Justizdienst des Landes Brandenburg, wo er von Anbeginn am Brandenburgischen Oberlandesgericht arbeitete. Im Jahr 1997 wurde er stellvertretender Vorsitzender des 1. Zivilsenats, der sich vor allem mit Arzthaftungs- und Pressesachen befasst, zugleich übernahm er verschiedene Verwaltungsaufgaben.
In zahlreichen Fachveröffentlichungen setzte sich Tombrink mit grundsätzlichen Fragen der dritten Gewalt auseinander, u.a. der Amtshaftung für fehlerhafte Gerichtsentscheidungen und der willkürlichen Verweisung von Rechtsstreitigkeiten.
Mit seiner großen Einfühlsamkeit in der Verhandlungsführung ist es ihm in herausragender Weise gelungen, viele Verfahren – auch emotional besonders belastete Arzthaftungsstreitigkeiten – gütlich zwischen den Parteien beizulegen. Hier wirkte sich nicht zuletzt seine christliche Prägung förderlich aus.
Der Richter nimmt aktiv am Leben seiner evangelischen Kirchengemeinde teil, u.a. als Laienprediger. Am Oberlandesgericht – wo seine Kollegialität und Hilfsbereitschaft höchste Wertschätzung erfährt – sind seine traditionellen, inzwischen auch in Buchform erschienenen Weihnachtsgeschichten legendär.
Kristina Schmidt stammt aus Sachsen. Sie hat als Verkäuferin, später als Schreibkraft am damaligen Kreisgericht Oschatz gearbeitet und ihr Abitur an der Abendschule abgelegt. Nach dem Jurastudium an der Humboldt-Universität in Berlin legte sie 1996 in Dresden ihr zweites juristisches Staatsexamen ab. Stationen ihrer Richterlaufbahn waren das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), das Bundesarbeitsgericht, das Landesverfassungsgericht Brandenburg und – seit 2006 – das Landesarbeitsgericht Brandenburg, seit 2007 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Der gebürtige Rheinländer Dr. Jens Suckow hat in Köln Rechtswissenschaften studiert, 1998 sein zweites juristisches Staatsexamen in Berlin abgelegt und nahezu zeitgleich promoviert. Stationen seiner beruflichen Laufbahn waren das Institut für Anwaltsrecht der Universität Köln, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie in Potsdam, das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), das Bundesarbeitsgericht und – seit 2008 – das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Quelle: Ministerium der Justiz