Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass sowohl am Volkstrauertag, 15. November, als auch am Totensonntag, 22. November, das Betreiben von automatischen Waschanlagen und Selbstwaschanlagen für Kraftfahrzeuge nicht erlaubt ist. Öffentliche Tanz- und andere Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sowie öffentliche Auf- und Umzüge und Veranstaltungen sind an diesen beiden Tagen in der Zeit von 4:00 bis 24:00 Uhr ebenfalls nicht gestattet.
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Sportveranstaltungen dürfen am Totensonntag erst nach 11:00 Uhr durchgeführt werden.
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Foto: Sandra Mattner
Quelle: Stadt Cottbus













