Der Antrag der Firma BSV Baustoffverwertung Jens Schulze e.K., Werkstraße 17 in 15848 Rietz-Neuendorf auf dem Grundstück Berliner Straße 24 in 15890 Eisenhüttenstadt eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen zu errichten und zu betreiben, wurde durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) abgelehnt.
Der Ablehnungsbescheid liegt vom 3.September 2015 bis einschließlich 16.September 2015
- im LUGV, Regionalabteilung Ost, Genehmigungsverfahrensstelle, Müllroser Chaussee 50, Zimmer 103 in 15236 Frankfurt (Oder), Tel.: 0335/5603182 und
- in der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt (Rathaus), Zentraler Platz 1, Zimmer 311 in 15890 Eisenhüttenstadt, Tel.: 03364/566125
aus und kann dort während der Sprechzeiten von jedermann eingesehen werden.
Personen, die Einwendungen erhoben haben, können den Ablehnungsbescheid und seine Begründung schriftlich beim LUGV anfordern.
Foto: Wiki CC 3.0 Hamster3
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt