„Lampenkärtchen“ der Verbraucherzentrale hilft beim Einkauf
Viele Verbraucher sind heutzutage unsicher, welches Leuchtmittel das richtige ist. Denken die meisten noch in Watt, ist diese Angabe jedoch für die neuen Energiesparlampen und LEDs nur noch bedingt aussagekräftig. Denn sie benötigen viel weniger Strom, halten deutlich länger und erreichen dieselbe Helligkeit mit einer viel niedrigeren Wattzahl. „Lumen und Kelvin sind nun relevant für die Auswahl des passenden Leuchtmittels“, erklärt Marlies Hopf, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
„Wer Hilfe beim Kauf von Leuchtmitteln benötigt, für den haben wir unser ‚Lampenkärtchen‘ entwickelt“, empfiehlt Marlies Hopf. In Visitenkartengröße dient es als praktische Kaufhilfe für unterwegs. Es ist ab 16. Juli kostenfrei in allen Beratungsstellen der VZB erhältlich (solange der Vorrat reicht).
Was bedeuten Lumen und Kelvin?
Die Lumen-Zahl ist das Maß für Helligkeit: 700 Lumen entsprechen in etwa der Leuchtkraft einer alten 60-Watt-Glühbirne. Die Kelvin-Angabe gibt Auskunft über die Lichtfarbe: Lampen mit 2.700 Kelvin leuchten ähnlich wie die herkömmliche Glühbirne warmweiß und sorgen für ein gemütliches Licht. Lampen mit ca. 6.000 K erzeugen ein sachliches Licht, das eher für den Arbeitsplatz geeignet ist.
Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Quelle und Bild: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.