Bundesverwaltungsgericht verurteilt Land Brandenburg
Leipzig / Cottbus / Berlin
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Ansprüche auf Fördermittel für die Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas im Land Brandenburg anerkannt. Die Richter bestätigten damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg von 2013, gegen das das Land Brandenburg Revision eingelegt hatte.
Damit muss das Land im Ergebnis die rechtswidrig vorenthaltenen Fördermittel für die Jahre 2007 bis 2015 an die Caritasverbände nachzahlen.
„Das Urteil ist ein Erfolg für den Lebensschutz. Schwangere Frauen müssen die Möglichkeit haben, eine Beratung zu wählen, die für das Leben eintritt“, so Gabriela Pokall, Direktorin des Caritasverbandes der Diözese Görlitz. „Die Entscheidung des Gerichts stellt eine Würdigung der besonderen Schwangerenberatung der katholischen Kirche ohne Beratungsschein dar und bedeutet, dass diese Beratungsart in der weltanschaulichen Vielfalt ihren Platz hat“, erklärt Pokall.
In einem vorangegangenen Gerichtsverfahren wurden dem Caritasverband für das Erzbistum Berlin und dem Caritasverband der Diözese Görlitz die Fördermittel für die Jahre 2001 bis 2006 für die Arbeit ihrer Beratungsstellen zugesprochen. Daraufhin hat das Land ein eigenes Ausführungsgesetz beschlossen und dies als rechtliche Grundlage genutzt, um die Caritas-Beratungsstellen ab 2007 erneut von der Förderung auszuschließen. Gegen dieses Gesetz und die Auslegung zum Nachteil des katholischen Beratungsangebotes haben sich die Caritasverbände zur Wehr gesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in der dritten Instanz die Auffassung der Caritasverbände bestätigt und die Finanzierung der Beratung für Schwangere gesichert.
Der Rechtsstreit entstand, nachdem die deutschen Bischöfe 1999 beschlossen hatten, die Beteiligung am staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung zu beenden. Seitdem stellen die katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen keine Beratungsstellen mehr aus, die zum straffreien Schwangerschaftsabbruch genutzt werden können. Nach Auffassung des Landes Brandenburg verloren die Beratungsstellen der Caritas hierdurch ihre Förderberechtigung. Die Caritas setzte ihre Beratung für hilfesuchende werdende Mütter und deren ungeborene Kinder aber unvermindert fort. Daher sahen die Caritasverbände die Grundlage zur staatlichen Förderung als gegeben an.
Quelle: Caritasverband der Diözese Görlitz e.V.