Die Verbraucherzentrale Brandenburg beantwortet wichtige Fragen
Der Streik der Postbediensteten bedeutet für Kunden: Briefe und Päckchen kommen später an. Wenn durch die verspätete Zustellung wichtige Fristen versäumt werden, kann dies finanzielle Verluste zur Folge haben. Welche Rechte haben Verbraucher? Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wer haftet, wenn ein Brief streikbedingt verspätet ankommt?
Sabine Fischer-Volk: „Der Versender des Briefs trägt das Risiko, dass die Post rechtzeitig beim Empfänger ankommt.“
Was bedeutet das für die Einhaltung wichtiger Fristen, wie z.B. bei Kündigungen?
„Streikbedingt kann es vorkommen, dass Kündigungsschreiben, beispielsweise an den Mobilfunkanbieter oder Energieversorger verspätet ankommen. Das ist ärgerlich für Verbraucher, denn in diesem Fall verlängert sich die Vertragslaufzeit wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart. Den finanziellen Schaden, der dem Verbraucher entsteht, muss er selbst tragen.“
Gibt es Möglichkeiten, dass der Brief doch pünktlich ankommt?
„Wer eine wichtige Frist einhalten muss, sollte während des Poststreiks auf andere Anbieter zurückgreifen. Wenn die Kündigung auch ohne Originalunterschrift möglich ist, kann man sie auch per Fax mit Übermittlungsprotokoll versenden. Per E-Mail zu kündigen, ist nicht empfehlenswert. Nicht jedes Gericht erkennt E-Mails als Beweis an, selbst, wenn man eine Lese- und Zugangsbestätigung nachweisen kann.“
Was gilt für den normalen Paketversand?
„Die Post hat in ihren AGB Streiks als Haftungsrisiko ausgeschlossen. Daher sollten sich Verbraucher gut überlegen, ob sie derzeit verderbliche Waren wie Lebensmittel mit der Post bestellen wollen. Wenn diese streikbedingt vergammeln, gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung.
Um sicherzustellen, dass auch das Geburtstagspäckchen pünktlich ankommt, sollte man alternative Paketdienste nutzen.“
Was passiert bei Retouren?
„Wenn Kunden eine online bestellte Ware zurückgeben wollen, können sie laut Gesetz innerhalb von vierzehn Tagen den Kaufvertrag widerrufen und die Produkte zurückschicken. Zur Einhaltung der Widerrufsfrist reicht es, wenn die Retoure innerhalb dieses Zeitraums abgeschickt wurde. Verbraucher sollten aber auf jeden Fall den Einlieferungsbeleg aufheben.“
Individuellen Rat erhalten Betroffene
in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter
0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr,
1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Foto: Wiki CC 3.0 Stefan Kühn
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.