Die Eröffnung des Forster Mitternachtsshopping 2014 findet am Samstag, den 06.09.014 um 18:00 Uhr am Forster Rathaus, Promenade 9 statt. Gleich neben dem Rathaus erfolgt nach der Eröffnung ein Salutschießen & der Auftritt der Kindertrommelgruppe “Sonnentrommler“. Es findet der Verkaufsstart des neuen FORST-GUTSCHEINs im Bürgeramt, 18 bis 20 Uhr (im Rathaus) statt.
FORST-GUTSCHEIN
Nachdem die vom Forster Gewerbeverein initiierte und realisierte Bonuskarten/-marken-Aktion im vergangenen Jahr beendet wurde, wird nun ein neues Modell eingeführt, dass sowohl Kunden an unsere Stadt binden und ebenso die Forster Wirtschaft stärken soll. Dieses Modell wurde bereits in verschiedenen Städten erprobt, erfolgreich etabliert und weiterentwickelt (z.B. in Guben, Luckau, Calau, Beeskow, Vetschau, Lübben …) Mit dem „Mitternachtsshopping 2014“ soll auch der Startschuss für das neue Modell „Forster Stadtgutschein“ (im Sprachgebrauch „FORST-GUTSCHEIN“) fallen. Wie sieht das Modell aus? Es gibt Gutscheine im Wert von 5,00 / 10,00 / 25,00 und 50,00 Euro. Sie tragen u.a. das Logo des Gewerbevereins, der Aktion „Fahrt nicht fort, kauft im Ort“ und das Logo unserer Rosenstadt.Außerdem wird ein QR-Code aufgedruckt, der zur Internetseite des Gewerbevereins Rosenstadt Forst führt. Dort sind zur Information für Interessierte alle teilnehmenden Unternehmen aufgelistet, bei denen dieser Gutschein eingelöst werden kann („Händlerliste“).
Des Weiteren wird die „Händlerliste“ auch beim Gutscheinverkauf beigelegt und zusätzlich im Forster Veranstaltungskalender abgedruckt. Für die Teilnahme an dieser Aktion wird eine einmalige Aktionsgebühr erhoben. Mit diesem Beitrag wird zum einen den Teilnehmern ein hochwertiger Aktions-Türaufkleber zur Verfügung gestellt, der den Kunden die Möglichkeit der Einlösung sichtbar macht. Zum anderen werden mit den Mitteln aktionsbezogene Marketingmaßnahmen mitfinanziert. Die Daten der teilnehmenden Unternehmen werden im Internet tagesaktuell eingestellt, die Druckversionen („Händlerliste“ und Veranstaltungskalender) werden halbjährlich aktualisiert. Die „FORST-GUTSCHEINE“ können von allen Interessenten im Bürgeramt der Stadt (Rathaus, Promenade 9) in individueller Stückzahl käuflich erworben werden. Ihre Gültigkeit beträgt 3 Jahre. Die beteiligten Unternehmen nehmen diese Gutscheine wie Bargeld entgegen (keine Barauszahlung nicht genutzter Teilbeträge). Sie können die eingelösten Gutscheine dann schriftlich (Vordrucke werden von der Stadtverwaltung natürlich zur Verfügung gestellt) zur Gutschrift bei der Stadtverwaltung einreichen.
Je Einreichung wird eine Bearbeitungspauschale von 3,5% (u.a. für Gutscheinnachdrucke, Projektausgaben, Abrechnung) abgezogen. Der offizielle Start dieser Aktion ist der 06.09.2014 zum diesjährigen Mitternachtsshopping.
Im Bürgeramt können in einer Sonderöffnungszeit am Samstagabend, 06.09.2014, von 18 – 20 Uhr die ersten „FORST–GUTSCHEINE“ erworben werden. Ab dem 08.09.2014 findet der reguläre Verkauf der Gutscheine im Forster Bürgeramt zu den bekannten Öffnungszeiten statt.
Weitere Informationen unter:
http://www.gewerbeverein-forst.de/
http://www.gewerbeverein-forst.de/mittshop.html
http://www.gewerbeverein-forst.de/forstgut.html
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)
Foto (copy) H. P. Fleischhauer