Im Laufe der Jahre sammeln sich bei Riester-Sparern viele Informationen zu ihren Verträgen an, seien es Antrags- und Vertragsunterlagen, der Zulagenantrag, die jährlichen Informationen des Anbieters, Bescheinigungen für das Finanzamt und schriftliche Informationen zur Auszahlungsphase. „Da geht schon einmal schnell der Durchblick verloren. Umso wichtiger ist es, diese Papiere zu Informations- und Beweiszwecken zusammen zu halten”, sagt Erk Schaarschmidt, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Für diesen Zweck bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg in den Beratungen zur Altersvorsorge diesen Ordnungshelfer gratis zur Mitnahme an.
Der neue Riester-Ordner beinhaltet ein praktisches Sortiersystem und kann unabhängig davon genutzt werden, ob die Entscheidung für eine Versicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds mit staatlicher Förderung gefallen ist. Darüber hinaus enthält er aber auch wichtige Informationen rund um die Riester-Rente. So erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel Hinweise dazu, wie der Vertrag ruhend oder beitragsfrei gestellt werden kann. Welche Informationen der Anbieter dem Sparer über die Entwicklung seines Vertrages geben muss, ist ebenfalls nachzulesen. Die Mappe stellt zudem schon auf gesetzliche Neuregelungen ab, die erst noch in Kraft treten.
Aufgrund durchaus berechtigter Kritik zum Zulageverfahren, den Vertragskosten und auch zu Bedingungen von Riesterverträgen ist Information sehr wichtig. „Das geförderte Riestersparen ist an sich eine gute Idee. Damit der Sparer aber auch den größtmöglichen Nutzen zieht und nicht benachteiligt wird, bedarf es einer eingehenden Beratung nicht nur vor einem Neuabschluss, sondern auch hinsichtlich sinnvoller Vertragsänderungen”, so Schaarschmidt.
Individuellen Rat erhalten Riester-Sparer in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) oder online unter www.vzb.de/terminvereinbarung
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Im Laufe der Jahre sammeln sich bei Riester-Sparern viele Informationen zu ihren Verträgen an, seien es Antrags- und Vertragsunterlagen, der Zulagenantrag, die jährlichen Informationen des Anbieters, Bescheinigungen für das Finanzamt und schriftliche Informationen zur Auszahlungsphase. „Da geht schon einmal schnell der Durchblick verloren. Umso wichtiger ist es, diese Papiere zu Informations- und Beweiszwecken zusammen zu halten”, sagt Erk Schaarschmidt, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Für diesen Zweck bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg in den Beratungen zur Altersvorsorge diesen Ordnungshelfer gratis zur Mitnahme an.
Der neue Riester-Ordner beinhaltet ein praktisches Sortiersystem und kann unabhängig davon genutzt werden, ob die Entscheidung für eine Versicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds mit staatlicher Förderung gefallen ist. Darüber hinaus enthält er aber auch wichtige Informationen rund um die Riester-Rente. So erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel Hinweise dazu, wie der Vertrag ruhend oder beitragsfrei gestellt werden kann. Welche Informationen der Anbieter dem Sparer über die Entwicklung seines Vertrages geben muss, ist ebenfalls nachzulesen. Die Mappe stellt zudem schon auf gesetzliche Neuregelungen ab, die erst noch in Kraft treten.
Aufgrund durchaus berechtigter Kritik zum Zulageverfahren, den Vertragskosten und auch zu Bedingungen von Riesterverträgen ist Information sehr wichtig. „Das geförderte Riestersparen ist an sich eine gute Idee. Damit der Sparer aber auch den größtmöglichen Nutzen zieht und nicht benachteiligt wird, bedarf es einer eingehenden Beratung nicht nur vor einem Neuabschluss, sondern auch hinsichtlich sinnvoller Vertragsänderungen”, so Schaarschmidt.
Individuellen Rat erhalten Riester-Sparer in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) oder online unter www.vzb.de/terminvereinbarung
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Im Laufe der Jahre sammeln sich bei Riester-Sparern viele Informationen zu ihren Verträgen an, seien es Antrags- und Vertragsunterlagen, der Zulagenantrag, die jährlichen Informationen des Anbieters, Bescheinigungen für das Finanzamt und schriftliche Informationen zur Auszahlungsphase. „Da geht schon einmal schnell der Durchblick verloren. Umso wichtiger ist es, diese Papiere zu Informations- und Beweiszwecken zusammen zu halten”, sagt Erk Schaarschmidt, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Für diesen Zweck bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg in den Beratungen zur Altersvorsorge diesen Ordnungshelfer gratis zur Mitnahme an.
Der neue Riester-Ordner beinhaltet ein praktisches Sortiersystem und kann unabhängig davon genutzt werden, ob die Entscheidung für eine Versicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds mit staatlicher Förderung gefallen ist. Darüber hinaus enthält er aber auch wichtige Informationen rund um die Riester-Rente. So erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel Hinweise dazu, wie der Vertrag ruhend oder beitragsfrei gestellt werden kann. Welche Informationen der Anbieter dem Sparer über die Entwicklung seines Vertrages geben muss, ist ebenfalls nachzulesen. Die Mappe stellt zudem schon auf gesetzliche Neuregelungen ab, die erst noch in Kraft treten.
Aufgrund durchaus berechtigter Kritik zum Zulageverfahren, den Vertragskosten und auch zu Bedingungen von Riesterverträgen ist Information sehr wichtig. „Das geförderte Riestersparen ist an sich eine gute Idee. Damit der Sparer aber auch den größtmöglichen Nutzen zieht und nicht benachteiligt wird, bedarf es einer eingehenden Beratung nicht nur vor einem Neuabschluss, sondern auch hinsichtlich sinnvoller Vertragsänderungen”, so Schaarschmidt.
Individuellen Rat erhalten Riester-Sparer in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) oder online unter www.vzb.de/terminvereinbarung
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Im Laufe der Jahre sammeln sich bei Riester-Sparern viele Informationen zu ihren Verträgen an, seien es Antrags- und Vertragsunterlagen, der Zulagenantrag, die jährlichen Informationen des Anbieters, Bescheinigungen für das Finanzamt und schriftliche Informationen zur Auszahlungsphase. „Da geht schon einmal schnell der Durchblick verloren. Umso wichtiger ist es, diese Papiere zu Informations- und Beweiszwecken zusammen zu halten”, sagt Erk Schaarschmidt, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Für diesen Zweck bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg in den Beratungen zur Altersvorsorge diesen Ordnungshelfer gratis zur Mitnahme an.
Der neue Riester-Ordner beinhaltet ein praktisches Sortiersystem und kann unabhängig davon genutzt werden, ob die Entscheidung für eine Versicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds mit staatlicher Förderung gefallen ist. Darüber hinaus enthält er aber auch wichtige Informationen rund um die Riester-Rente. So erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel Hinweise dazu, wie der Vertrag ruhend oder beitragsfrei gestellt werden kann. Welche Informationen der Anbieter dem Sparer über die Entwicklung seines Vertrages geben muss, ist ebenfalls nachzulesen. Die Mappe stellt zudem schon auf gesetzliche Neuregelungen ab, die erst noch in Kraft treten.
Aufgrund durchaus berechtigter Kritik zum Zulageverfahren, den Vertragskosten und auch zu Bedingungen von Riesterverträgen ist Information sehr wichtig. „Das geförderte Riestersparen ist an sich eine gute Idee. Damit der Sparer aber auch den größtmöglichen Nutzen zieht und nicht benachteiligt wird, bedarf es einer eingehenden Beratung nicht nur vor einem Neuabschluss, sondern auch hinsichtlich sinnvoller Vertragsänderungen”, so Schaarschmidt.
Individuellen Rat erhalten Riester-Sparer in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) oder online unter www.vzb.de/terminvereinbarung
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg