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NIEDERLAUSITZ aktuell

CDU und FDP fordern Konsequenzen im Fall von Brandenburgs Justizminister Schöneburg

9:10 Uhr | 14. Dezember 2013
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Justizminister Schöneburg soll zwei früheren Mandanten eine Vorzugsbehandlung im Gefängnis ermöglicht haben. Einer der Straftäter konnte über Jahre den Minister anrufen und Nachrichten auf seiner Mailbox hinterlassen. Der Minister hat persönlich und entgegen dem Rat der Fachleute die Verlegung von einem der Häftlinge verhindert.
Prof. Michael Schierack, Vorsitzender der CDU Brandenburg, sagt:
„Die Vorwürfe gegen Minister Schöneburg, sein Amt missbraucht zu haben, sind schwerwiegend. Der Minister ist nicht in der Lage, diese plausibel auszuräumen. Fakt ist, dass der Justiz im Land schon jetzt erheblicher Schaden zugefügt wurde. Ministerpräsident Woidke darf zu diesem unglaublichen Vorgang nicht länger schweigen. Er muss endlich anfangen, diese Landesregierung zu führen. Ich verlange, dass Ministerpräsident Woidke im Skandal um Minister Schöneburg umgehend handelt. Für uns ist Justizminister Schöneburg nicht mehr tragbar.“
Dr. Jan Redmann, stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Brandenburg, sagt dazu:
„Minister Schöneburg hat seine ehemaligen Mandanten einseitig bevorzugt. In den Angelegenheiten anderer Straftäter nimmt der Minister auch keine persönliche Einzelfallüberprüfung abweichend vom normalen Dienstweg vor. Diese Privilegierung, die nur im früheren Mandatsverhältnis begründet liegt, untergräbt die Autorität der Justizvollzugsbehörden.
Der Minister lässt zudem jedes Gespür für den bei ihm vorliegenden Interessenkonflikt vermissen. Er hätte nach dem Ministergesetz den Fall wenigstens dem Ministerpräsidenten zur Entscheidung über die Interessenskollision vorlegen müssen oder erst gar nicht selbst tätig werden dürfen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Aus gutem Grund ist es in Brandenburg jedem einfachen Beamten untersagt, in Angelegenheiten tätig zu werden, in denen er außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft involviert war. An diese Grundregeln der politische Hygiene muss sicher erst recht ein Minister halten.“
Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg Andreas Büttner:
“Es ist nicht hinnehmbar, dass der Justizminister dem Ansehen Brandenburgs schadet und der Ministerpräsident schweigt zu den Vorgängen. Ich erwarte von Dietmar Woidke noch heute eine Erklärung, wie er zu den Vorwürfen steht und welche Konsequenzen er ziehen will. Der Eindruck, dass einzelne Strafgefangene besondere Kontaktmöglichkeiten zu einem Minister und obendrein früheren Verfassungsrichter des Landes haben und besondere Behandlungen erfahren könnten, muss den Ministerpräsidenten auf den Plan rufen. Und zwar noch heute.”
Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Linda Teutberg:
“Es sind nach wie vor viele Fragen offen. Der Eindruck, dass einzelne Strafgefangene besondere Kontaktmöglichkeiten zum Minister haben und besondere Behandlungen erfahren könnten ist entstanden und keinesfalls ausgeräumt. Dieser Eindruck schadet dem Ansehen der Brandenburger Justiz. Es wäre Aufgabe des Ministers gewesen, jegliche Zweifel auszuräumen. Da er dies nicht getan hat, ist er als Justizminister nicht mehr haltbar. Er würde der Justiz des Landes einen Gefallen tun, indem er sein Amt zur Verfügung stellt.”
Zum Hintergrund
Gemäß § 5a Brandenburgisches Ministergesetz darf ein Mitglied der Landesregierung an der Wahrnehmung der ihm nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung grundsätzlich obliegenden Aufgaben nicht beteiligt werden, wenn die Angelegenheit sein Interesse berührt. Bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen vorliegen, so entscheidet der Ministerpräsident.
Gemäß § 1 VwVfG Bbg i.V.m. § 20 VwVfG Abs.1 Nr. 6 darf in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde nicht tätig werden, wer in dieser Angelegenheit bereits außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft in der Vergangenheit tätig geworden ist. Hierzu zählt auch jede frühere Tätigkeit als Vertreter eines Beteiligten, weil dies den Zweifel der Unbefangenheit begründet. (so Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 20 Rn. 29).
Quellen: CDU und FDP Fraktionen im Land Brandenburg

Justizminister Schöneburg soll zwei früheren Mandanten eine Vorzugsbehandlung im Gefängnis ermöglicht haben. Einer der Straftäter konnte über Jahre den Minister anrufen und Nachrichten auf seiner Mailbox hinterlassen. Der Minister hat persönlich und entgegen dem Rat der Fachleute die Verlegung von einem der Häftlinge verhindert.
Prof. Michael Schierack, Vorsitzender der CDU Brandenburg, sagt:
„Die Vorwürfe gegen Minister Schöneburg, sein Amt missbraucht zu haben, sind schwerwiegend. Der Minister ist nicht in der Lage, diese plausibel auszuräumen. Fakt ist, dass der Justiz im Land schon jetzt erheblicher Schaden zugefügt wurde. Ministerpräsident Woidke darf zu diesem unglaublichen Vorgang nicht länger schweigen. Er muss endlich anfangen, diese Landesregierung zu führen. Ich verlange, dass Ministerpräsident Woidke im Skandal um Minister Schöneburg umgehend handelt. Für uns ist Justizminister Schöneburg nicht mehr tragbar.“
Dr. Jan Redmann, stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Brandenburg, sagt dazu:
„Minister Schöneburg hat seine ehemaligen Mandanten einseitig bevorzugt. In den Angelegenheiten anderer Straftäter nimmt der Minister auch keine persönliche Einzelfallüberprüfung abweichend vom normalen Dienstweg vor. Diese Privilegierung, die nur im früheren Mandatsverhältnis begründet liegt, untergräbt die Autorität der Justizvollzugsbehörden.
Der Minister lässt zudem jedes Gespür für den bei ihm vorliegenden Interessenkonflikt vermissen. Er hätte nach dem Ministergesetz den Fall wenigstens dem Ministerpräsidenten zur Entscheidung über die Interessenskollision vorlegen müssen oder erst gar nicht selbst tätig werden dürfen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Aus gutem Grund ist es in Brandenburg jedem einfachen Beamten untersagt, in Angelegenheiten tätig zu werden, in denen er außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft involviert war. An diese Grundregeln der politische Hygiene muss sicher erst recht ein Minister halten.“
Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg Andreas Büttner:
“Es ist nicht hinnehmbar, dass der Justizminister dem Ansehen Brandenburgs schadet und der Ministerpräsident schweigt zu den Vorgängen. Ich erwarte von Dietmar Woidke noch heute eine Erklärung, wie er zu den Vorwürfen steht und welche Konsequenzen er ziehen will. Der Eindruck, dass einzelne Strafgefangene besondere Kontaktmöglichkeiten zu einem Minister und obendrein früheren Verfassungsrichter des Landes haben und besondere Behandlungen erfahren könnten, muss den Ministerpräsidenten auf den Plan rufen. Und zwar noch heute.”
Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Linda Teutberg:
“Es sind nach wie vor viele Fragen offen. Der Eindruck, dass einzelne Strafgefangene besondere Kontaktmöglichkeiten zum Minister haben und besondere Behandlungen erfahren könnten ist entstanden und keinesfalls ausgeräumt. Dieser Eindruck schadet dem Ansehen der Brandenburger Justiz. Es wäre Aufgabe des Ministers gewesen, jegliche Zweifel auszuräumen. Da er dies nicht getan hat, ist er als Justizminister nicht mehr haltbar. Er würde der Justiz des Landes einen Gefallen tun, indem er sein Amt zur Verfügung stellt.”
Zum Hintergrund
Gemäß § 5a Brandenburgisches Ministergesetz darf ein Mitglied der Landesregierung an der Wahrnehmung der ihm nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung grundsätzlich obliegenden Aufgaben nicht beteiligt werden, wenn die Angelegenheit sein Interesse berührt. Bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen vorliegen, so entscheidet der Ministerpräsident.
Gemäß § 1 VwVfG Bbg i.V.m. § 20 VwVfG Abs.1 Nr. 6 darf in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde nicht tätig werden, wer in dieser Angelegenheit bereits außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft in der Vergangenheit tätig geworden ist. Hierzu zählt auch jede frühere Tätigkeit als Vertreter eines Beteiligten, weil dies den Zweifel der Unbefangenheit begründet. (so Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 20 Rn. 29).
Quellen: CDU und FDP Fraktionen im Land Brandenburg

Justizminister Schöneburg soll zwei früheren Mandanten eine Vorzugsbehandlung im Gefängnis ermöglicht haben. Einer der Straftäter konnte über Jahre den Minister anrufen und Nachrichten auf seiner Mailbox hinterlassen. Der Minister hat persönlich und entgegen dem Rat der Fachleute die Verlegung von einem der Häftlinge verhindert.
Prof. Michael Schierack, Vorsitzender der CDU Brandenburg, sagt:
„Die Vorwürfe gegen Minister Schöneburg, sein Amt missbraucht zu haben, sind schwerwiegend. Der Minister ist nicht in der Lage, diese plausibel auszuräumen. Fakt ist, dass der Justiz im Land schon jetzt erheblicher Schaden zugefügt wurde. Ministerpräsident Woidke darf zu diesem unglaublichen Vorgang nicht länger schweigen. Er muss endlich anfangen, diese Landesregierung zu führen. Ich verlange, dass Ministerpräsident Woidke im Skandal um Minister Schöneburg umgehend handelt. Für uns ist Justizminister Schöneburg nicht mehr tragbar.“
Dr. Jan Redmann, stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Brandenburg, sagt dazu:
„Minister Schöneburg hat seine ehemaligen Mandanten einseitig bevorzugt. In den Angelegenheiten anderer Straftäter nimmt der Minister auch keine persönliche Einzelfallüberprüfung abweichend vom normalen Dienstweg vor. Diese Privilegierung, die nur im früheren Mandatsverhältnis begründet liegt, untergräbt die Autorität der Justizvollzugsbehörden.
Der Minister lässt zudem jedes Gespür für den bei ihm vorliegenden Interessenkonflikt vermissen. Er hätte nach dem Ministergesetz den Fall wenigstens dem Ministerpräsidenten zur Entscheidung über die Interessenskollision vorlegen müssen oder erst gar nicht selbst tätig werden dürfen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Aus gutem Grund ist es in Brandenburg jedem einfachen Beamten untersagt, in Angelegenheiten tätig zu werden, in denen er außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft involviert war. An diese Grundregeln der politische Hygiene muss sicher erst recht ein Minister halten.“
Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg Andreas Büttner:
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Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Linda Teutberg:
“Es sind nach wie vor viele Fragen offen. Der Eindruck, dass einzelne Strafgefangene besondere Kontaktmöglichkeiten zum Minister haben und besondere Behandlungen erfahren könnten ist entstanden und keinesfalls ausgeräumt. Dieser Eindruck schadet dem Ansehen der Brandenburger Justiz. Es wäre Aufgabe des Ministers gewesen, jegliche Zweifel auszuräumen. Da er dies nicht getan hat, ist er als Justizminister nicht mehr haltbar. Er würde der Justiz des Landes einen Gefallen tun, indem er sein Amt zur Verfügung stellt.”
Zum Hintergrund
Gemäß § 5a Brandenburgisches Ministergesetz darf ein Mitglied der Landesregierung an der Wahrnehmung der ihm nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung grundsätzlich obliegenden Aufgaben nicht beteiligt werden, wenn die Angelegenheit sein Interesse berührt. Bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen vorliegen, so entscheidet der Ministerpräsident.
Gemäß § 1 VwVfG Bbg i.V.m. § 20 VwVfG Abs.1 Nr. 6 darf in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde nicht tätig werden, wer in dieser Angelegenheit bereits außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft in der Vergangenheit tätig geworden ist. Hierzu zählt auch jede frühere Tätigkeit als Vertreter eines Beteiligten, weil dies den Zweifel der Unbefangenheit begründet. (so Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 20 Rn. 29).
Quellen: CDU und FDP Fraktionen im Land Brandenburg

Justizminister Schöneburg soll zwei früheren Mandanten eine Vorzugsbehandlung im Gefängnis ermöglicht haben. Einer der Straftäter konnte über Jahre den Minister anrufen und Nachrichten auf seiner Mailbox hinterlassen. Der Minister hat persönlich und entgegen dem Rat der Fachleute die Verlegung von einem der Häftlinge verhindert.
Prof. Michael Schierack, Vorsitzender der CDU Brandenburg, sagt:
„Die Vorwürfe gegen Minister Schöneburg, sein Amt missbraucht zu haben, sind schwerwiegend. Der Minister ist nicht in der Lage, diese plausibel auszuräumen. Fakt ist, dass der Justiz im Land schon jetzt erheblicher Schaden zugefügt wurde. Ministerpräsident Woidke darf zu diesem unglaublichen Vorgang nicht länger schweigen. Er muss endlich anfangen, diese Landesregierung zu führen. Ich verlange, dass Ministerpräsident Woidke im Skandal um Minister Schöneburg umgehend handelt. Für uns ist Justizminister Schöneburg nicht mehr tragbar.“
Dr. Jan Redmann, stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Brandenburg, sagt dazu:
„Minister Schöneburg hat seine ehemaligen Mandanten einseitig bevorzugt. In den Angelegenheiten anderer Straftäter nimmt der Minister auch keine persönliche Einzelfallüberprüfung abweichend vom normalen Dienstweg vor. Diese Privilegierung, die nur im früheren Mandatsverhältnis begründet liegt, untergräbt die Autorität der Justizvollzugsbehörden.
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Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg Andreas Büttner:
“Es ist nicht hinnehmbar, dass der Justizminister dem Ansehen Brandenburgs schadet und der Ministerpräsident schweigt zu den Vorgängen. Ich erwarte von Dietmar Woidke noch heute eine Erklärung, wie er zu den Vorwürfen steht und welche Konsequenzen er ziehen will. Der Eindruck, dass einzelne Strafgefangene besondere Kontaktmöglichkeiten zu einem Minister und obendrein früheren Verfassungsrichter des Landes haben und besondere Behandlungen erfahren könnten, muss den Ministerpräsidenten auf den Plan rufen. Und zwar noch heute.”
Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Linda Teutberg:
“Es sind nach wie vor viele Fragen offen. Der Eindruck, dass einzelne Strafgefangene besondere Kontaktmöglichkeiten zum Minister haben und besondere Behandlungen erfahren könnten ist entstanden und keinesfalls ausgeräumt. Dieser Eindruck schadet dem Ansehen der Brandenburger Justiz. Es wäre Aufgabe des Ministers gewesen, jegliche Zweifel auszuräumen. Da er dies nicht getan hat, ist er als Justizminister nicht mehr haltbar. Er würde der Justiz des Landes einen Gefallen tun, indem er sein Amt zur Verfügung stellt.”
Zum Hintergrund
Gemäß § 5a Brandenburgisches Ministergesetz darf ein Mitglied der Landesregierung an der Wahrnehmung der ihm nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung grundsätzlich obliegenden Aufgaben nicht beteiligt werden, wenn die Angelegenheit sein Interesse berührt. Bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen vorliegen, so entscheidet der Ministerpräsident.
Gemäß § 1 VwVfG Bbg i.V.m. § 20 VwVfG Abs.1 Nr. 6 darf in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde nicht tätig werden, wer in dieser Angelegenheit bereits außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft in der Vergangenheit tätig geworden ist. Hierzu zählt auch jede frühere Tätigkeit als Vertreter eines Beteiligten, weil dies den Zweifel der Unbefangenheit begründet. (so Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 20 Rn. 29).
Quellen: CDU und FDP Fraktionen im Land Brandenburg

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