Seit heute Morgen müssen Reisende damit rechnen, beim Grenzübertritt nach Polen kontrolliert zu werden.
Die Republik Polen hat, zeitlich befristet bis zum 23. November 2013, die Grenzkontrollen wieder eingeführt. Hintergrund ist die 19. UN-Klimakonferenz in Warschau.
Die Grenzkontrollen werden lageangepasst vorgenommen.
Die Grenze darf nur an den dafür ausgewiesenen Grenzübergangsstellen passiert werden. Reisende müssen damit rechnen,dass die zuständigen polnischen Behörden sie anhalten und kontrollieren.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Reisende verpflichtet sind, beim Überschreiten der Grenzen ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. Auch Kinder benötigen einen eigenen Reisepass.
Die zugelassenen Grenzübergänge für den Pkw- und Fußgängerverkehr in Brandenburg befinden sich in: Zelz – Siedlec, Forst – Olszyna, Forst- Zasieki, Guben – Gubinek, Guben – Gubin, Eisenhüttenstadt – Miłów, Frankfurt – Świecko, Frankfurt – Słubice, Küstrin-Kietz – Kostrzyn, Güstebieser Loose – Gozdowice, Hohenwutzen – Osinów Dolny, Schwedt (Oder) – Krajnik Dolny, Mescherin – Gryfino, Rosow – Rosówek
Die Grenzübergänge sind ganztägig geöffnet, allerdings sind bei den Fährübergängen die jeweiligen Öffnungszeiten zu beachten.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin
Abbildung © Olek Remesz
Veröffentlicht bei wikipedia.org unter der Creative Commons Lizenz
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