Wegen der anhaltenden Trockenheit und niedriger Wasserstände verschärft der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Regeln zur Wasserentnahme. Wie der Landkreis mitteilt, gilt ab Mittwoch im Teileinzugsgebiet der Mittleren Spree ein ganztägiges Entnahmeverbot mit Pumpen. Die Entnahme beispielsweise mit einer Gießkanne bleibt – mit Maß und Rücksicht – erlaubt.
Entnahmeverbot gilt ab Mittwoch rund um die Uhr
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat eine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Teileinzugsgebiet der Mittleren Spree erlassen. Als Grund nennt die Kreisverwaltung die anhaltende Trockenheit sowie niedrige und weiter sinkende Wasserstände. Das Verbot soll laut Landkreis einem weiteren Rückgang der Wasserstände entgegenwirken.
Die Regelung tritt am Mittwoch, 26. August 2026, in Kraft und gilt ganztägig von 0 bis 24 Uhr. Damit ist die Wasserentnahme mit Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf verboten. Die Allgemeinverfügung richtet sich an Eigentümer von Gewässergrundstücken und angrenzenden Grundstücken sowie an Anlieger.
Unter das Verbot fällt jede Wasserentnahme mit Pumpen. Der Landkreis nennt als Beispiele elektrische Gartenpumpen und Tauchpumpen. Die Regelung gilt auch für private Zwecke. Weiterhin erlaubt bleibt dagegen die direkte Entnahme beispielsweise mit einer Gießkanne. Dabei bittet der Landkreis um Maß und Rücksicht.

Wasserwirtschaftliche Lage an der Spree angespannt
Nach Angaben des Landkreises hat das Landesamt für Umwelt Brandenburg zur Stabilisierung der Abflüsse unter anderem damit begonnen, Ableitungen aus der Spree im Rahmen seines Bewirtschaftungsermessens zu reduzieren. Die prognostizierten kühleren Temperaturen und einzelne Niederschläge könnten die Situation demnach lediglich kurzfristig verbessern. Das Landesamt bewertet die wasserwirtschaftliche Lage im Einzugsgebiet der Spree weiterhin als angespannt.
Im Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster besteht bereits seit dem 20. Juni 2025 ein Verbot zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Mit der neuen Allgemeinverfügung gelten nun auch für das Teileinzugsgebiet der Mittleren Spree entsprechende Einschränkungen.
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Red. / Presseinformation




