Wurde für den Tagebau Nochten ein Wald verfassungswidrig enteignet? Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu noch nicht geäußert. Ein Webinar am Mittwoch erklärt, worum es bei der Beschwerde geht.

Verfassungsbeschwerde gegen den Tagebau Nochten
Am Mittwoch, 26. August, um 18 Uhr erläutert Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte in einem Webinar die Verfassungsbeschwerde gegen den Tagebau Nochten. Die zentrale Frage lautet, ob für den Tagebau verfassungswidrig ein Wald enteignet wurde.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht bislang aus.
Wer einlädt
Veranstalter ist die Bundeskontaktstelle Braunkohle des Netzwerks GRÜNE LIGA, die den Lausitzer Kohle-Rundbrief herausgibt. Das Netzwerk vertritt in der Auseinandersetzung um die Braunkohle eine klare Position – wer teilnimmt, sollte das mitdenken.
Für die Region ist die juristische Frage dahinter trotzdem von Gewicht: Enteignungen zugunsten des Bergbaus haben in der Lausitz eine lange Geschichte, und wie Gerichte sie heute bewerten, betrifft auch künftige Vorhaben.
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Red. / Presseinformation






