Der Aufstieg in die 2. Bundesliga wird für den FC Energie Cottbus teuer: Das DFB-Sportgericht hat den Verein zu einer Geldstrafe von 59.750 Euro verurteilt. Anlass ist das Verhalten der Cottbuser Anhänger beim entscheidenden Drittliga-Spiel bei Jahn Regensburg am 16. Mai.
Fall 1: 145 Pyro-Gegenstände, 350 Euro pro Stück
Der mit Abstand größere Posten entfällt auf Pyrotechnik. Nach dem Bericht der DFB-Sicherheitsbeobachtung wurden im Cottbuser Fanblock vor und während der Partie insgesamt 145 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Allein 40 bengalische Fackeln brannten vor Anpfiff, in der 28. Minute kamen 35 Fackeln und zwei Rauchkörper hinzu. Über die restliche Spielzeit verteilten sich weitere Fackeln, teils einzeln, teils in Gruppen – den Schlusspunkt setzten zehn bengalische Fackeln in der dritten Minute der Nachspielzeit.
Für die Strafzumessung gilt beim DFB ein Katalog: In der 3. Liga werden pro abgebranntem pyrotechnischen Gegenstand grundsätzlich 350 Euro angesetzt. Daraus ergeben sich für diesen Punkt 50.750 Euro.
Fall 2: Platzsturm kostet 9.000 Euro
Der zweite Fall betrifft die Szenen nach dem Schlusspfiff. Zahlreiche Cottbuser Anhänger liefen auf das Spielfeld, um den Aufstieg zu feiern; dabei wurde erneut Pyrotechnik gezündet. Polizei und Ordnungsdienst bildeten Ketten, sodass die Feierlichkeiten auf die Spielhälfte vor dem Cottbuser Fanblock begrenzt blieben.
Zugunsten des Vereins wertete der DFB, dass der Platzsturm nicht aggressiv verlief und – soweit bekannt – niemand verletzt wurde. Straferschwerend fiel ins Gewicht, dass dabei Pyrotechnik zum Einsatz kam. Zudem verweist der Kontrollausschuss darauf, dass sich solche Platzstürme bei einer sehr großen Zahl von Zuschauern nur begrenzt kontrollieren ließen und die Massenbewegung selbst eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit berge. Unterm Strich stehen für diesen Punkt 9.000 Euro.
Ein Drittel kann der Verein selbst investieren
Nicht die gesamte Summe fließt an den Verband: Bis zu 19.900 Euro darf Energie für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Einen Nachweis darüber muss der Klub bis zum 31. März 2027 vorlegen. Die Verfahrenskosten trägt der Verein.
Grundlage der Verurteilung ist die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Danach haften Heim- und Gastverein vor, während und nach dem Spiel im Stadionbereich für Zwischenfälle jeder Art, die von Spielern, Offiziellen, Mitarbeitern, Mitgliedern, Anhängern oder Zuschauern verursacht werden. Diese verschuldensunabhängige Haftung ist mehrfach gerichtlich bestätigt worden, unter anderem vom Internationalen Sportgerichtshof CAS und vom Bundesgerichtshof.
Die Größenordnung ist im Drittliga-Alltag keine Ausnahme: Alemannia Aachen war im Mai wegen Vorfällen beim Heimspiel gegen Energie mit 66.950 Euro belegt worden – und lag damit noch über der Cottbuser Strafe. Sportlich hatte sich Energie mit Platz zwei und 72 Punkten hinter Meister VfL Osnabrück den Aufstieg gesichert.
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Der restliche Testspiel-Fahrplan des FC Energie Cottbus
25. Juli: XXL-Testspiel gegen SG Dynamo Dresden, 13:00 Uhr, AOK PLUS Walter-Fritzsch-Akademie
1. August: Generalprobe mit Testspiel gegen den SV Werder Bremen, 15:00 Uhr, LEAG Energie Stadion
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