Der Cottbuser Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) hat den umstrittenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu Sprachregelungen in der Verwaltung beanstandet. Kern der im Juni gefassten Vorgabe ist, dass die haupt- und die ehrenamtliche Verwaltung künftig das generische Maskulinum verwenden sollen, also etwa „Bürger“ oder „Mitarbeiter“ als alleinige Form. Damit würde die bislang übliche Doppelnennung von weiblicher und männlicher Form („Bürgerinnen und Bürger“) entfallen. Genau daran entzündet sich die Beanstandung: Die Hauptsatzung der Stadt Cottbus verlangt nach Prüfung der Verwaltung ausdrücklich, dass beide Formen genannt werden, sofern keine neutrale Bezeichnung möglich ist. Der Beschluss stünde dazu im Widerspruch – und ließe sich nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit durchsetzen, die im Juni nicht zustande kam.
Schick stoppt umstrittenen Beschluss vorerst
Schick übermittelte die Beanstandung als Chef der hauptamtlichen Verwaltung in Abstimmung mit der Rathausspitze an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Dr. Wolfgang Bialas. Der Beschluss geht auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen AfD und MIB/ZSC zurück und hatte in der Sitzung am 24. Juni 2026 eine knappe Mehrheit erhalten. In der öffentlichen Wahrnehmung wird die Entscheidung häufig als „Gender-Verbot“ bezeichnet – eine Verkürzung, die die Stadt für unzutreffend hält.
Zur Begründung führt die Verwaltung an, die Hauptsatzung lege bereits fest, dass für Bezeichnungen sowohl die weibliche als auch die männliche Form zu wählen sei, sofern keine neutrale Form möglich ist. Der Antrag fordere dagegen die Verwendung des generischen Maskulinums. Da die Hauptsatzung nur durch eine Änderungssatzung mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden könne, sei der Beschluss rechtlich nicht haltbar. Der Einsatz von Sonderzeichen wie dem Genderstern sei in amtlichen Dokumenten ohnehin schon zuvor nicht statthaft gewesen – das entspreche den aktuellen Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung, so die Stadt.
Darüber hinaus sehe sich der Oberbürgermeister nicht befugt, den ehrenamtlich Tätigen in den Fraktionen, in Ortsbeiräten sowie weiteren Beiräten und Gremien vorzuschreiben, wie sie zu reden und zu schreiben hätten.
Hintergrund und Einordnung
Eine Beanstandung ist kein politisches Veto in der Sache, sondern ein rechtliches Instrument: Nach der Brandenburger Kommunalverfassung muss der Oberbürgermeister Beschlüsse beanstanden, die er für rechtswidrig hält. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung – der Beschluss wird also zunächst nicht umgesetzt.
Wie es weitergeht, ist im Verfahren klar vorgezeichnet: Die Stadtverordneten müssen in ihrer nächsten Sitzung erneut über den Antrag abstimmen. Bleibt es bei der Mehrheit, kann der OB ein zweites Mal beanstanden. Anschließend prüft die Kommunalaufsicht die Rechtmäßigkeit – bei kreisfreien Städten wie Cottbus ist das in der Regel das brandenburgische Innenministerium.
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Red. / Presseinformation




