In Dahme-Spreewald ist ein Ausbruch der Newcastle-Krankheit festgestellt worden. Betroffen ist nach Angaben des Landkreises ein Geflügelbestand mit rund 375.000 Tieren in der Gemeinde Bestensee. Nach dem bestätigten Befund wurde eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die eine Sperrzone im Umkreis von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern mit mehreren betroffenen Orten vorsieht. Die tierschutzgerechte Tötung und Entsorgung der Tiere im betroffenen Bestand wurde angeordnet, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Für Menschen gilt das Virus als ungefährlich, Geflügelhalter in der Region werden jedoch aufgefordert, strenge Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Newcastle-Krankheit in Bestensee ausgebrochen
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat am 4. März 2026 den Ausbruch der Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease Virus, NDV) in einem Geflügelbestand in der Gemeinde Bestensee festgestellt. Betroffen sind etwa 375.000 Tiere, nach Angaben des Landkreises handelt es sich dabei um Legehennen.
Wie der Beigeordnete und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Stefan Wichary, mitteilte, bestätigte der abschließende Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts den Ausbruch der Krankheit. Zudem besteht derzeit ein Verdachtsfall in drei weiteren Stallungen auf dem Betriebsgelände mit insgesamt rund 300.000 Tieren.
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion bei Vögeln und betrifft insbesondere Hühner, Puten und anderes Nutzgeflügel. Je nach Virusstamm können schwere Krankheitsverläufe auftreten, unter anderem mit Atemnot, Durchfall, Leistungsabfall und erhöhter Sterblichkeit. Für Menschen gilt das Virus als ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es laut Landkreis zu Bindehautentzündungen kommen.

Sperr- und Überwachungszonen im Landkreis eingerichtet
Der Landkreis Dahme-Spreewald hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen und eine Sperrzone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. Diese umfasst die Gemeinde Bestensee sowie die Ortsteile Gallun, Motzen und Schenkendorf der Stadt Mittenwalde sowie den Ortsteil Zeesen der Stadt Königs Wusterhausen.
Zudem wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Diese betrifft den Ortsteil Pätz der Gemeinde Bestensee sowie die Stadt Mittenwalde mit den Ortsteilen Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow, Schenkendorf, Telz und Töpchin. Auch Teile der Stadt Königs Wusterhausen mit den Ortsteilen Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Zeesen und Zernsdorf sind betroffen. Hinzu kommen der Ortsteil Kiekebusch der Gemeinde Schönefeld, die Stadt Wildau, mehrere Ortsteile der Gemeinde Heidesee sowie Gemeinden des Amtes Schenkenländchen. Auch die Orte Zossen und Rangsdorf im Landkreis Teltow-Fläming liegen innerhalb der Überwachungszone.
Maßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche
Nach Angaben des Landkreises wurde die tierschutzgerechte Tötung und seuchengerechte Entsorgung der Tiere im betroffenen Ausbruchsbestand angeordnet. Die entsprechenden Maßnahmen seien bereits angelaufen. Die epidemiologischen Ermittlungen dauern derzeit an. Unterstützt wird der Landkreis dabei vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes Brandenburg sowie vom Friedrich-Loeffler-Institut. Zudem steht die Behörde im Austausch mit dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.
Ziel aller Maßnahmen sei es laut Landkreis, eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Geflügelbestände in der Region zu schützen.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in der Region werden gebeten, ihre Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen zu überprüfen und konsequent einzuhalten. In der Schutz- und Überwachungszone gilt eine strikte Stallpflicht. Zudem besteht innerhalb der Schutzzone ein Verbringungsverbot für gehaltene Vögel, Fleisch, Eier und Bruteier. In der Überwachungszone gilt ein entsprechendes Verbringungsverbot bis zum 19. März 2026. Außerdem sind Geflügelmärkte, Geflügelmessen und Tierschauen untersagt. Beim Auftreten von Krankheitssymptomen soll umgehend das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald informiert werden.
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Red. / Presseinformation






