Das Kabinett des Landes Brandenburg hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes beschlossen, mit dem die Abwehr von Drohnen und anderen unbemannten Fahrzeugsystemen rechtssicher geregelt werden soll. Wie das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg mitteilte, reagiert die Regelung auf die zunehmende Zahl von Drohnensichtungen, insbesondere im Umfeld kritischer Infrastrukturen. Mit der geplanten Einführung des neuen § 10a wird klargestellt, dass polizeiliche Maßnahmen gegen unbemannte Geräte an Land, in der Luft und zu Wasser zulässig sind, sofern dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Drohnenabwehr
Wie das Ministerium des Innern und für Kommunales mitteilt, hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes beschlossen. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll die rechtliche Grundlage für den Einsatz polizeilicher Maßnahmen gegen Drohnen und andere unbemannte Fahrzeugsysteme geschaffen werden.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag Brandenburg zur weiteren Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Ziel ist es, bestehende rechtliche Unsicherheiten im Umgang mit unbemannten Systemen zu beseitigen.
Steigende Drohnensichtungen als Anlass
Innenminister René Wilke verweist auf eine zunehmende Zahl von Drohnensichtungen, insbesondere im Umfeld kritischer Infrastrukturen. Diese Entwicklung sei sowohl in Brandenburg als auch bundesweit zu beobachten. Von unbemannten Geräten könnten erhebliche Gefahren ausgehen, etwa wenn sie zur Spionage, Sabotage oder für Angriffe auf kritische Infrastruktur eingesetzt würden oder den Flugverkehr gefährdeten.
Mit der geplanten Regelung werde auf diese aktuellen Entwicklungen reagiert. Ziel sei es, die Rechtssicherheit für die Polizei des Landes Brandenburg zu stärken, noch bevor eine umfassende Novelle des Polizeigesetzes umgesetzt wird.
Neuer Paragraf regelt Einsatz technischer Mittel
Kern des Gesetzentwurfs ist die Aufnahme des neuen § 10a mit der Überschrift „Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme“ in das Brandenburgische Polizeigesetz. Damit wird klargestellt, dass polizeiliche Maßnahmen auch gegen unbemannte Geräte zulässig sind, die an Land, in der Luft oder zu Wasser betrieben werden.
Voraussetzung für solche Maßnahmen ist, dass sie zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich sind. Der Gesetzentwurf schafft damit eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für den Umgang mit unbemannten Fahrzeugsystemen.
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