Die Stadt Lübben passt derzeit bestehende Pachtverträge für Erholungs- und Gartengrundstücke an. Hintergrund sind gesetzliche Vorgaben sowie die Grundsteuerreform. Die Vertragslaufzeiten bleiben dabei laut der Spreewaldstadt unverändert.
Anpassung der Pachtzinsen nach aktuellen Richtwerten
Nach Angaben der Stadt orientiert sich der neu festgelegte Pachtzins künftig am durchschnittlichen, ortsüblichen Wert für Erholungsgrundstücke. Diese Werte hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte auf Basis umfangreicher Recherchen und zahlreicher Vergleichsfälle ermittelt. Die Stadt Lübben ist rechtlich dazu verpflichtet, ihr Vermögen gemäß den Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nur zum tatsächlichen Wert zu überlassen. Vor diesem Hintergrund sei die Anpassung der Pachtzinsen notwendig und erforderlich. Die Stadt betont, dass die Änderungen nicht willkürlich erfolgen, sondern auf nachvollziehbaren und geprüften Bewertungsgrundlagen beruhen.
Vertragslaufzeiten bleiben unverändert bestehen
Unverändert bleiben die bestehenden Vertragslaufzeiten. Wie die Stadt ausdrücklich mitteilt, verlängern sich die Pachtverträge auch künftig automatisch, selbst dann, wenn eine ursprünglich vereinbarte Laufzeit endet. Eine Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt ausschließlich bei einer schriftlichen Kündigung durch den Pächter oder den Verpächter. Damit sollen für die betroffenen Nutzer weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen bestehen bleiben, unabhängig von der nun vorgenommenen Anpassung der Pachtzinsen.
Inhaltliche Überarbeitung der Verträge geplant
Neben der finanziellen Anpassung werden die Pachtverträge auch inhaltlich überarbeitet. Ziel ist es laut Stadt, Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien klarer zu regeln und die Pächter transparent über die rechtliche Situation zu informieren. Dazu zählt unter anderem der Hinweis auf bestehende Verpflichtungen, die bei einer aktiven Beendigung des Pachtverhältnisses greifen können, sofern keine weitere Nutzung durch einen Nachnutzer vorgesehen ist. Die Stadt möchte damit für mehr Klarheit und Rechtssicherheit auf beiden Seiten sorgen.
Informationen an betroffene Haushalte versandt
Die betroffenen Pächter wurden nach Angaben der Stadt bereits schriftlich informiert. Die ausführlichen Informationen sowie die überarbeiteten Vertragsunterlagen wurden direkt an die entsprechenden Haushalte versandt. Rückfragen sollen auf dieser Grundlage individuell geklärt werden.
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Red. / Presseinformation
Bild: Matthias Berger







