Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hat angesichts der aktuellen Wetterlage die Präsenzpflicht an Schulen für Dienstag, den 13. Januar 2026, landesweit aufgehoben. Grundlage ist eine amtliche Unwetterwarnung vor Glatteis. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes besteht im Zeitraum von Montag, 12. Januar, 20:00 Uhr, bis Dienstag, 13. Januar 2026, 08:00 Uhr, eine hohe Glättegefahr durch gefrierenden Regen und Eisansatz.
Präsenzpflicht an Brandenburger Schulen ausgesetzt
Wie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mitteilt, wird die Präsenzpflicht an allen Schulen im Land Brandenburg für Dienstag, den 13. Januar 2026, erneut landesweit ausgesetzt. Hintergrund sind die aktuelle Prognose sowie die Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes mit Stand 10:30 Uhr.
Nach Angaben des Ministeriums lässt sich die tatsächliche Entwicklung der vorhergesagten Unwetterlage nicht genau bestimmen. Zudem könne die Wetterlage von Ort zu Ort unterschiedlich ausfallen. Vor diesem Hintergrund stehe die Sicherheit an erster Stelle.
Eltern entscheiden über Teilnahme am Unterricht
Für den betroffenen Tag gilt, dass Eltern unter Berücksichtigung der örtlichen Witterungsbedingungen entscheiden, ob ihre Kinder am Unterricht teilnehmen. Wenn Eltern ihr Kind aufgrund der Wetterlage oder auch wegen Krankheit zu Hause lassen, gilt dies als entschuldigtes Fehlen.
Die Schulen im Land Brandenburg bleiben laut Ministerium geöffnet. Sie gewährleisten die Aufsicht sowie ein unterrichtliches Angebot. Die Entscheidung darüber, ob der reguläre Unterricht beispielsweise früher endet oder welche Schutzmaßnahmen während des Aufenthalts in der Schule getroffen werden, liegt im Ermessen der jeweiligen Schule.
Alle Maßnahmen innerhalb der Schulen werden nach Angaben des Ministeriums eigenständig von den Schulen festgelegt.
Regelungen der Landkreise und Städte haben Vorrang
Werden durch die Landkreise oder die kreisfreien Städte als Verantwortliche für die Schülerbeförderung oder als Katastrophenschutzbehörde weitergehende Regelungen getroffen, gehen diese Regelungen vor. Sie sind vor Ort zu beachten.
Als Rechtsgrundlage für die Regelungen bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen gilt für alle Schulformen der Schulen in öffentlicher Trägerschaft die Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb. Diese Regelung besteht seit dem Jahr 2010 und ist in der Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb Nr. 4, Absätze 3 und 4, festgelegt.
Die Rechtsgrundlage für möglichen Distanzunterricht bildet nach Angaben des Ministeriums die Distanzunterrichtsverordnung aus dem Jahr 2024. Diese kann angewendet werden.
Amtliche Unwetterwarnung vor Glatteis
Für Brandenburg liegt eine amtliche Unwetterwarnung vor Glatteis vor. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes besteht im Zeitraum von Montag, 12. Januar, 20:00 Uhr, bis Dienstag, 13. Januar 2026, 08:00 Uhr, eine hohe Glättegefahr durch gefrierenden Regen und Eisansatz. Als mögliche Gefahr wird insbesondere plötzlich gefrierender Regen genannt. Der Deutsche Wetterdienst empfiehlt, Aufenthalte im Freien sowie Fahrten nach Möglichkeit zu vermeiden oder das Verhalten im Straßenverkehr anzupassen.
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