Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres aktuellen Vereinfachungspakets Änderungen im EU-Recht für den Weinbau vorgeschlagen. Ziel ist es, praxisnähere Regelungen im Pflanzenschutz zu schaffen und Betriebe finanziell zu entlasten. Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geht ein zentraler Punkt der geplanten Anpassungen auf eine deutsche Initiative zurück. Davon sollen insbesondere Winzerinnen und Winzer profitieren, die derzeit auf kostenintensive Pflanzenschutzmittel angewiesen sind.
EU-Vorschlag soll Einsatz einfacher Grundstoffe ermöglichen
Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist Teil des Vereinfachungspakets eine Änderung im EU-Recht, die den Umgang mit sogenannten Grundstoffen neu regeln soll. Künftig sollen Stoffe, die bereits als Grundstoff genehmigt sind, sowohl weiterhin als Grundstoff als auch nach einer späteren Genehmigung als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden dürfen.
Der Hintergrund liegt in der aktuellen Rechtslage: Natriumhydrogencarbonat ist in Deutschland Bestandteil eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels. Dadurch darf es nach geltendem EU-Recht nicht gleichzeitig als einfacher Grundstoff genutzt werden. Für Weinbaubetriebe bedeutet das, dass handelsübliches Backpulver derzeit nicht eingesetzt werden darf, obwohl der Stoff als unbedenklich gilt.
Backpulver als Mittel gegen „Echten Mehltau“
Die geplante Änderung würde es Winzerinnen und Winzern ermöglichen, Natriumhydrogencarbonat wieder zur Bekämpfung der Pilzkrankheit „Echter Mehltau“ einzusetzen. Diese Krankheit zählt zu den häufigsten Problemen im Weinbau und kann ohne geeignete Gegenmaßnahmen zu deutlichen Ertragseinbußen führen.
Nach Angaben des Ministeriums stellt Backpulver eine günstige und umweltfreundliche Alternative zu kommerziellen Pflanzenschutzmitteln dar. Derzeit sind Betriebe gezwungen, auf teurere Produkte zurückzugreifen, obwohl ein einfacher Stoff mit vergleichbarer Wirkung verfügbar wäre. Die geplante Anpassung soll diesen Widerspruch im EU-Recht auflösen.
Entlastung für Weinbaubetriebe und Bürokratieabbau
Wie das Ministerium weiter mitteilt, stehen viele Weinbaubetriebe wirtschaftlich unter Druck. Steigende Kosten, klimatische Herausforderungen und hohe Anforderungen an den Pflanzenschutz belasten die Betriebe zunehmend. Vereinfachte Regelungen sollen daher nicht nur Bürokratie abbauen, sondern auch konkrete finanzielle Entlastungen ermöglichen.
Bundesminister Alois Rainer erklärte laut Mitteilung, dass es für die Praxis nicht nachvollziehbar sei, wenn günstige und unbedenkliche Mittel durch komplizierte Regelungen ausgeschlossen würden. Ziel der Initiative sei es, praxistaugliche Lösungen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe zu stärken.
Relevanz auch für kleinere Weinbauregionen
Auch für kleinere Weinbauregionen, etwa in Brandenburg, könnten die geplanten Änderungen von Bedeutung sein. Hier arbeiten viele Betriebe in kleinteiligen Strukturen und mit begrenzten finanziellen Spielräumen. Günstigere Betriebsmittel könnten dazu beitragen, wirtschaftliche Risiken zu reduzieren.
Der Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission wird nun im Europäischen Parlament und im Rat beraten. Ob und wann die geplanten Vereinfachungen umgesetzt werden, ist derzeit noch offen.
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Red. / Presseinformation






