Wie die Stadt Cottbus mitteilt, ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Privatpersonen zum Jahreswechsel 2025/2026 vom 29. bis einschließlich 31. Dezember 2025 erlaubt. Zur Kategorie F2 zählen unter anderem Chinaböller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien und Raketen. Der Leiter des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit, Manuel Helbig, weist auf einen verantwortungsvollen Umgang hin und warnt insbesondere vor illegaler Pyrotechnik. Zudem dürfen Feuerwerkskörper dieser Kategorie nicht von Personen unter 18 Jahren verwendet werden und sind am 31. Dezember 2025 sowie am 1. Januar 2026 unter anderem in der Nähe von Tankstellen, Brennstofflagern sowie medizinischen, sozialen, kirchlichen Einrichtungen, dem Tierpark und dem Tierheim verboten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Verkauf von Feuerwerk zum Jahresausklang zeitlich begrenzt
Wie die Stadt Cottbus mitteilt, ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Privatpersonen in diesem Jahr vom 29. Dezember 2025 bis einschließlich 31. Dezember 2025 erlaubt. Zur Kategorie F2 zählen unter anderem Chinaböller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien sowie Feuerwerksraketen. Die Stadt weist darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände dieser Kategorie grundsätzlich nicht von Personen unter 18 Jahren abgebrannt werden dürfen. Diese Regelung gilt auch in der Silvesternacht.
Stadt appelliert an verantwortungsvollen Umgang
Manuel Helbig, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit, appelliert an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit Pyrotechnik umzugehen und ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden. Insbesondere der Einsatz illegaler Pyrotechnik wie Kugelbomben stelle eine erhebliche Gefahr dar. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Reste von Feuerwerkskörpern ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Damit sollen Straßen und Wege frei und sicher gehalten werden.
Verbote an bestimmten Orten und Zeiten
Nach Angaben der Stadt dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 am 31. Dezember 2025 sowie am 1. Januar 2026 nicht in der Nähe von Gebäuden und Anlagen gezündet werden, in denen gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe gelagert oder vertrieben werden. Gleiches gilt für den Bereich von Tankstellen. Ebenso ist es an diesen Tagen untersagt, pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung in der Nähe von medizinischen, sozialen und kirchlichen Einrichtungen, des Tierparks sowie des Tierheims abzubrennen.
Die Stadt weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße belegt werden können.
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