Der Landkreis Dahme-Spreewald hat angesichts der anhaltenden Trockenheit und niedriger Wasserstände in Dahme & Spree eine Allgemeinverfügung zum ganztägigen Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern erlassen. Das Verbot gilt im Gebiet der Gemeinde Märkische Heide, des Amtes Unterspreewald, des Amtes Lieberose/Oberspreewald, der Stadt Lübben, der Stadt Luckau sowie der Gemeinde Heideblick. Hintergrund sind ausbleibende Niederschläge und hohe Temperaturen, wodurch der Abflusswert der Spree am Pegel Leibsch seit dem 19. Juni dauerhaft unterschritten wird. Trotz erhöhter Wasserabgaben aus sächsischen Speichern und der Talsperre Spremberg können die Speicherstände nicht weiter reduziert werden, ohne kritische Werte zu erreichen. Die Einschränkung soll einen weiteren Rückgang der Wasserführung sowie eine Verschlechterung der Wasserqualität verhindern und den ökologischen Zustand der Gewässer sichern.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Die Niedrigwassersituation in den Einzugsgebieten der Spree und der Dahme hat sich weiter verschärft. Aufgrund ausbleibender Niederschläge hat der Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zum ganztägigen Verbot für die Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen erlassen. Die Allgemeinverfügung wurde heute im Amtsblatt (Nr. 14–2025) des Landkreises veröffentlicht. Das Entnahmeverbot erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde Märkische Heide, des Amtes Unterspreewald, des Amtes Lieberose/Oberspreewald, der Stadt Lübben, der Stadt Luckau und der Gemeinde Heideblick. Der maßgebliche Abflusswert in der Spree am Pegel Leibsch wird infolge anhaltendgeringer Niederschläge und hoher Temperaturen seit dem 19. Juni 2025 dauerhaft unterschritten. Zur Stabilisierung des Mindestabflusses wurden bereits die Wasserabgaben aus den verfügbaren sächsischen Speichern sowie der Talsperre Spremberg erhöht. Eine weitere Erhöhung ist jedoch nicht möglich, ohne die Speicherstände kritisch zu senken. Zusätzlich wurden die Ausleitungen entlang der Spree sowie an den Nebengewässern weiter reduziert.
Um einem weiteren Rückgang der Wasserführung und der Verschlechterung der Wasserqualität entgegenzuwirken und um die Erhaltung der gewässerökologischen Funktionen abzusichern, ist die Einschränkung durch ein ganztägiges Wasserentnahmeverbot per Allgemeinverfügung erforderlich. Die bisher gültige Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern vom 17. Juni 2025 (Amtsblatt 13/2025) wird aufgehoben und durch die neue Allgemeinverfügung ersetzt.
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Red. / Presseinformation