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Brandenburgs Finanzminister begrüßt Stopp des Fiskalpaktgesetzes der Bundesregierung durch Bundesrat

11:24 Uhr | 1. März 2013
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Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat den Stopp der weiteren Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung des Fiskalvertrages durch den Bundesrat begrüßt. Zuvor kritisierte er, dass die schwarz-gelben Regierungsfraktionen im Bundestag das Gesetz der Länderkammer fast unverändert erneut vorgelegt hatten, obwohl der Bundesrat dieses bereits im Dezember ablehnte. „Die Wiedervorlage des Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages provoziert die Frage: Was hat sich geändert seit dem letzten Dezember? Nichts“, betonte Markov im Bundesrat.
In der im Juni letzten Jahres erzielten Einigung über Eckpunkte zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags hatten sich die Bundesregierung und die Länder unter anderem darauf verständigt, dass eine Entscheidung über die Höhe der Kompensationsmittel für die entfallenen Mischfinanzierungen für den Zeitraum 2014 bis 2019 im Herbst 2012 erfolgen sollte. Der brandenburgische Finanzminister kritisierte scharf, dass dies bis heute jedoch nicht der Fall ist, obwohl dies eine unabdingbare Voraussetzung für die Länder ist, um die Konsolidierung der Haushalte bis zur vollen Wirksamkeit der Schuldenbremse im Jahr 2020 weiterführen zu können. Im Bundesrat hob Markov hervor, dass die Länder sich – im Gegensatz zur Bundesregierung – sehr ernsthaft mit der Feststellung des Bedarfs zur Ermittlung der Höhe der Finanzzuweisungen für den Zeitraum von 2014 bis 2019 befasst hätten. „Die Bundesregierung sollte nicht länger versuchen, die Länder bei den Entflechtungsmitteln an der Nase herumzuführen“, sagte er.
Er verwies darauf, dass die Länder und die betroffenen Kommunen dringend Planungssicherheit auch über das Jahr 2014 hinaus benötigten. Finanzminister Markov: „Die Kompensationsleistungen nach dem Entflechtungsgesetz müssen bis zum Jahr 2019 gesetzlich festgeschrieben und außerdem im Lichte weiterhin bestehender und teilweise gestiegener Anforderungen sowie aufgrund der Kostenentwicklung seit dem Jahr 2006 angepasst werden. Deswegen sind die Kompensationsleistungen für den Ausbau und Neubau der Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken sowie für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden bis zum Jahr 2019 zu erhöhen. Die Mittel für die Bildungsplanung und den Bereich der Wohnraumförderung sind in unveränderter Höhe – ebenfalls bis zum Jahr 2019 – fortzuschreiben.“
Hintergrund:
Ziel des Fiskalpaktumsetzungsgesetzes ist es, den zur Verschärfung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes abgeschlossenen Fiskalvertrag in nationales Recht umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf haushaltspolitischen Vereinbarungen. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten, einem Abbau der Verschuldung und zur Implementierung nationaler Schuldenregeln, die die Neuverschuldung begrenzen sollen. Hinzu kommt ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unterzeichnerstaat gegen den Fiskalpakt verstößt. Die Bundesregierung hatte mit den Ländern im Juni 2012 als Voraussetzung für die Zustimmung des Bundesrats zum Fiskalpakt ein Maßnahmenpaket zur Entlastung der Länderhaushalte vereinbart, das überwiegend noch nicht umgesetzt ist.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat den Stopp der weiteren Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung des Fiskalvertrages durch den Bundesrat begrüßt. Zuvor kritisierte er, dass die schwarz-gelben Regierungsfraktionen im Bundestag das Gesetz der Länderkammer fast unverändert erneut vorgelegt hatten, obwohl der Bundesrat dieses bereits im Dezember ablehnte. „Die Wiedervorlage des Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages provoziert die Frage: Was hat sich geändert seit dem letzten Dezember? Nichts“, betonte Markov im Bundesrat.
In der im Juni letzten Jahres erzielten Einigung über Eckpunkte zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags hatten sich die Bundesregierung und die Länder unter anderem darauf verständigt, dass eine Entscheidung über die Höhe der Kompensationsmittel für die entfallenen Mischfinanzierungen für den Zeitraum 2014 bis 2019 im Herbst 2012 erfolgen sollte. Der brandenburgische Finanzminister kritisierte scharf, dass dies bis heute jedoch nicht der Fall ist, obwohl dies eine unabdingbare Voraussetzung für die Länder ist, um die Konsolidierung der Haushalte bis zur vollen Wirksamkeit der Schuldenbremse im Jahr 2020 weiterführen zu können. Im Bundesrat hob Markov hervor, dass die Länder sich – im Gegensatz zur Bundesregierung – sehr ernsthaft mit der Feststellung des Bedarfs zur Ermittlung der Höhe der Finanzzuweisungen für den Zeitraum von 2014 bis 2019 befasst hätten. „Die Bundesregierung sollte nicht länger versuchen, die Länder bei den Entflechtungsmitteln an der Nase herumzuführen“, sagte er.
Er verwies darauf, dass die Länder und die betroffenen Kommunen dringend Planungssicherheit auch über das Jahr 2014 hinaus benötigten. Finanzminister Markov: „Die Kompensationsleistungen nach dem Entflechtungsgesetz müssen bis zum Jahr 2019 gesetzlich festgeschrieben und außerdem im Lichte weiterhin bestehender und teilweise gestiegener Anforderungen sowie aufgrund der Kostenentwicklung seit dem Jahr 2006 angepasst werden. Deswegen sind die Kompensationsleistungen für den Ausbau und Neubau der Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken sowie für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden bis zum Jahr 2019 zu erhöhen. Die Mittel für die Bildungsplanung und den Bereich der Wohnraumförderung sind in unveränderter Höhe – ebenfalls bis zum Jahr 2019 – fortzuschreiben.“
Hintergrund:
Ziel des Fiskalpaktumsetzungsgesetzes ist es, den zur Verschärfung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes abgeschlossenen Fiskalvertrag in nationales Recht umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf haushaltspolitischen Vereinbarungen. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten, einem Abbau der Verschuldung und zur Implementierung nationaler Schuldenregeln, die die Neuverschuldung begrenzen sollen. Hinzu kommt ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unterzeichnerstaat gegen den Fiskalpakt verstößt. Die Bundesregierung hatte mit den Ländern im Juni 2012 als Voraussetzung für die Zustimmung des Bundesrats zum Fiskalpakt ein Maßnahmenpaket zur Entlastung der Länderhaushalte vereinbart, das überwiegend noch nicht umgesetzt ist.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat den Stopp der weiteren Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung des Fiskalvertrages durch den Bundesrat begrüßt. Zuvor kritisierte er, dass die schwarz-gelben Regierungsfraktionen im Bundestag das Gesetz der Länderkammer fast unverändert erneut vorgelegt hatten, obwohl der Bundesrat dieses bereits im Dezember ablehnte. „Die Wiedervorlage des Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages provoziert die Frage: Was hat sich geändert seit dem letzten Dezember? Nichts“, betonte Markov im Bundesrat.
In der im Juni letzten Jahres erzielten Einigung über Eckpunkte zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags hatten sich die Bundesregierung und die Länder unter anderem darauf verständigt, dass eine Entscheidung über die Höhe der Kompensationsmittel für die entfallenen Mischfinanzierungen für den Zeitraum 2014 bis 2019 im Herbst 2012 erfolgen sollte. Der brandenburgische Finanzminister kritisierte scharf, dass dies bis heute jedoch nicht der Fall ist, obwohl dies eine unabdingbare Voraussetzung für die Länder ist, um die Konsolidierung der Haushalte bis zur vollen Wirksamkeit der Schuldenbremse im Jahr 2020 weiterführen zu können. Im Bundesrat hob Markov hervor, dass die Länder sich – im Gegensatz zur Bundesregierung – sehr ernsthaft mit der Feststellung des Bedarfs zur Ermittlung der Höhe der Finanzzuweisungen für den Zeitraum von 2014 bis 2019 befasst hätten. „Die Bundesregierung sollte nicht länger versuchen, die Länder bei den Entflechtungsmitteln an der Nase herumzuführen“, sagte er.
Er verwies darauf, dass die Länder und die betroffenen Kommunen dringend Planungssicherheit auch über das Jahr 2014 hinaus benötigten. Finanzminister Markov: „Die Kompensationsleistungen nach dem Entflechtungsgesetz müssen bis zum Jahr 2019 gesetzlich festgeschrieben und außerdem im Lichte weiterhin bestehender und teilweise gestiegener Anforderungen sowie aufgrund der Kostenentwicklung seit dem Jahr 2006 angepasst werden. Deswegen sind die Kompensationsleistungen für den Ausbau und Neubau der Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken sowie für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden bis zum Jahr 2019 zu erhöhen. Die Mittel für die Bildungsplanung und den Bereich der Wohnraumförderung sind in unveränderter Höhe – ebenfalls bis zum Jahr 2019 – fortzuschreiben.“
Hintergrund:
Ziel des Fiskalpaktumsetzungsgesetzes ist es, den zur Verschärfung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes abgeschlossenen Fiskalvertrag in nationales Recht umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf haushaltspolitischen Vereinbarungen. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten, einem Abbau der Verschuldung und zur Implementierung nationaler Schuldenregeln, die die Neuverschuldung begrenzen sollen. Hinzu kommt ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unterzeichnerstaat gegen den Fiskalpakt verstößt. Die Bundesregierung hatte mit den Ländern im Juni 2012 als Voraussetzung für die Zustimmung des Bundesrats zum Fiskalpakt ein Maßnahmenpaket zur Entlastung der Länderhaushalte vereinbart, das überwiegend noch nicht umgesetzt ist.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat den Stopp der weiteren Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung des Fiskalvertrages durch den Bundesrat begrüßt. Zuvor kritisierte er, dass die schwarz-gelben Regierungsfraktionen im Bundestag das Gesetz der Länderkammer fast unverändert erneut vorgelegt hatten, obwohl der Bundesrat dieses bereits im Dezember ablehnte. „Die Wiedervorlage des Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages provoziert die Frage: Was hat sich geändert seit dem letzten Dezember? Nichts“, betonte Markov im Bundesrat.
In der im Juni letzten Jahres erzielten Einigung über Eckpunkte zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags hatten sich die Bundesregierung und die Länder unter anderem darauf verständigt, dass eine Entscheidung über die Höhe der Kompensationsmittel für die entfallenen Mischfinanzierungen für den Zeitraum 2014 bis 2019 im Herbst 2012 erfolgen sollte. Der brandenburgische Finanzminister kritisierte scharf, dass dies bis heute jedoch nicht der Fall ist, obwohl dies eine unabdingbare Voraussetzung für die Länder ist, um die Konsolidierung der Haushalte bis zur vollen Wirksamkeit der Schuldenbremse im Jahr 2020 weiterführen zu können. Im Bundesrat hob Markov hervor, dass die Länder sich – im Gegensatz zur Bundesregierung – sehr ernsthaft mit der Feststellung des Bedarfs zur Ermittlung der Höhe der Finanzzuweisungen für den Zeitraum von 2014 bis 2019 befasst hätten. „Die Bundesregierung sollte nicht länger versuchen, die Länder bei den Entflechtungsmitteln an der Nase herumzuführen“, sagte er.
Er verwies darauf, dass die Länder und die betroffenen Kommunen dringend Planungssicherheit auch über das Jahr 2014 hinaus benötigten. Finanzminister Markov: „Die Kompensationsleistungen nach dem Entflechtungsgesetz müssen bis zum Jahr 2019 gesetzlich festgeschrieben und außerdem im Lichte weiterhin bestehender und teilweise gestiegener Anforderungen sowie aufgrund der Kostenentwicklung seit dem Jahr 2006 angepasst werden. Deswegen sind die Kompensationsleistungen für den Ausbau und Neubau der Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken sowie für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden bis zum Jahr 2019 zu erhöhen. Die Mittel für die Bildungsplanung und den Bereich der Wohnraumförderung sind in unveränderter Höhe – ebenfalls bis zum Jahr 2019 – fortzuschreiben.“
Hintergrund:
Ziel des Fiskalpaktumsetzungsgesetzes ist es, den zur Verschärfung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes abgeschlossenen Fiskalvertrag in nationales Recht umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf haushaltspolitischen Vereinbarungen. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten, einem Abbau der Verschuldung und zur Implementierung nationaler Schuldenregeln, die die Neuverschuldung begrenzen sollen. Hinzu kommt ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unterzeichnerstaat gegen den Fiskalpakt verstößt. Die Bundesregierung hatte mit den Ländern im Juni 2012 als Voraussetzung für die Zustimmung des Bundesrats zum Fiskalpakt ein Maßnahmenpaket zur Entlastung der Länderhaushalte vereinbart, das überwiegend noch nicht umgesetzt ist.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat den Stopp der weiteren Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung des Fiskalvertrages durch den Bundesrat begrüßt. Zuvor kritisierte er, dass die schwarz-gelben Regierungsfraktionen im Bundestag das Gesetz der Länderkammer fast unverändert erneut vorgelegt hatten, obwohl der Bundesrat dieses bereits im Dezember ablehnte. „Die Wiedervorlage des Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages provoziert die Frage: Was hat sich geändert seit dem letzten Dezember? Nichts“, betonte Markov im Bundesrat.
In der im Juni letzten Jahres erzielten Einigung über Eckpunkte zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags hatten sich die Bundesregierung und die Länder unter anderem darauf verständigt, dass eine Entscheidung über die Höhe der Kompensationsmittel für die entfallenen Mischfinanzierungen für den Zeitraum 2014 bis 2019 im Herbst 2012 erfolgen sollte. Der brandenburgische Finanzminister kritisierte scharf, dass dies bis heute jedoch nicht der Fall ist, obwohl dies eine unabdingbare Voraussetzung für die Länder ist, um die Konsolidierung der Haushalte bis zur vollen Wirksamkeit der Schuldenbremse im Jahr 2020 weiterführen zu können. Im Bundesrat hob Markov hervor, dass die Länder sich – im Gegensatz zur Bundesregierung – sehr ernsthaft mit der Feststellung des Bedarfs zur Ermittlung der Höhe der Finanzzuweisungen für den Zeitraum von 2014 bis 2019 befasst hätten. „Die Bundesregierung sollte nicht länger versuchen, die Länder bei den Entflechtungsmitteln an der Nase herumzuführen“, sagte er.
Er verwies darauf, dass die Länder und die betroffenen Kommunen dringend Planungssicherheit auch über das Jahr 2014 hinaus benötigten. Finanzminister Markov: „Die Kompensationsleistungen nach dem Entflechtungsgesetz müssen bis zum Jahr 2019 gesetzlich festgeschrieben und außerdem im Lichte weiterhin bestehender und teilweise gestiegener Anforderungen sowie aufgrund der Kostenentwicklung seit dem Jahr 2006 angepasst werden. Deswegen sind die Kompensationsleistungen für den Ausbau und Neubau der Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken sowie für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden bis zum Jahr 2019 zu erhöhen. Die Mittel für die Bildungsplanung und den Bereich der Wohnraumförderung sind in unveränderter Höhe – ebenfalls bis zum Jahr 2019 – fortzuschreiben.“
Hintergrund:
Ziel des Fiskalpaktumsetzungsgesetzes ist es, den zur Verschärfung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes abgeschlossenen Fiskalvertrag in nationales Recht umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf haushaltspolitischen Vereinbarungen. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten, einem Abbau der Verschuldung und zur Implementierung nationaler Schuldenregeln, die die Neuverschuldung begrenzen sollen. Hinzu kommt ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unterzeichnerstaat gegen den Fiskalpakt verstößt. Die Bundesregierung hatte mit den Ländern im Juni 2012 als Voraussetzung für die Zustimmung des Bundesrats zum Fiskalpakt ein Maßnahmenpaket zur Entlastung der Länderhaushalte vereinbart, das überwiegend noch nicht umgesetzt ist.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat den Stopp der weiteren Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung des Fiskalvertrages durch den Bundesrat begrüßt. Zuvor kritisierte er, dass die schwarz-gelben Regierungsfraktionen im Bundestag das Gesetz der Länderkammer fast unverändert erneut vorgelegt hatten, obwohl der Bundesrat dieses bereits im Dezember ablehnte. „Die Wiedervorlage des Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages provoziert die Frage: Was hat sich geändert seit dem letzten Dezember? Nichts“, betonte Markov im Bundesrat.
In der im Juni letzten Jahres erzielten Einigung über Eckpunkte zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags hatten sich die Bundesregierung und die Länder unter anderem darauf verständigt, dass eine Entscheidung über die Höhe der Kompensationsmittel für die entfallenen Mischfinanzierungen für den Zeitraum 2014 bis 2019 im Herbst 2012 erfolgen sollte. Der brandenburgische Finanzminister kritisierte scharf, dass dies bis heute jedoch nicht der Fall ist, obwohl dies eine unabdingbare Voraussetzung für die Länder ist, um die Konsolidierung der Haushalte bis zur vollen Wirksamkeit der Schuldenbremse im Jahr 2020 weiterführen zu können. Im Bundesrat hob Markov hervor, dass die Länder sich – im Gegensatz zur Bundesregierung – sehr ernsthaft mit der Feststellung des Bedarfs zur Ermittlung der Höhe der Finanzzuweisungen für den Zeitraum von 2014 bis 2019 befasst hätten. „Die Bundesregierung sollte nicht länger versuchen, die Länder bei den Entflechtungsmitteln an der Nase herumzuführen“, sagte er.
Er verwies darauf, dass die Länder und die betroffenen Kommunen dringend Planungssicherheit auch über das Jahr 2014 hinaus benötigten. Finanzminister Markov: „Die Kompensationsleistungen nach dem Entflechtungsgesetz müssen bis zum Jahr 2019 gesetzlich festgeschrieben und außerdem im Lichte weiterhin bestehender und teilweise gestiegener Anforderungen sowie aufgrund der Kostenentwicklung seit dem Jahr 2006 angepasst werden. Deswegen sind die Kompensationsleistungen für den Ausbau und Neubau der Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken sowie für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden bis zum Jahr 2019 zu erhöhen. Die Mittel für die Bildungsplanung und den Bereich der Wohnraumförderung sind in unveränderter Höhe – ebenfalls bis zum Jahr 2019 – fortzuschreiben.“
Hintergrund:
Ziel des Fiskalpaktumsetzungsgesetzes ist es, den zur Verschärfung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes abgeschlossenen Fiskalvertrag in nationales Recht umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf haushaltspolitischen Vereinbarungen. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten, einem Abbau der Verschuldung und zur Implementierung nationaler Schuldenregeln, die die Neuverschuldung begrenzen sollen. Hinzu kommt ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unterzeichnerstaat gegen den Fiskalpakt verstößt. Die Bundesregierung hatte mit den Ländern im Juni 2012 als Voraussetzung für die Zustimmung des Bundesrats zum Fiskalpakt ein Maßnahmenpaket zur Entlastung der Länderhaushalte vereinbart, das überwiegend noch nicht umgesetzt ist.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat den Stopp der weiteren Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung des Fiskalvertrages durch den Bundesrat begrüßt. Zuvor kritisierte er, dass die schwarz-gelben Regierungsfraktionen im Bundestag das Gesetz der Länderkammer fast unverändert erneut vorgelegt hatten, obwohl der Bundesrat dieses bereits im Dezember ablehnte. „Die Wiedervorlage des Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages provoziert die Frage: Was hat sich geändert seit dem letzten Dezember? Nichts“, betonte Markov im Bundesrat.
In der im Juni letzten Jahres erzielten Einigung über Eckpunkte zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags hatten sich die Bundesregierung und die Länder unter anderem darauf verständigt, dass eine Entscheidung über die Höhe der Kompensationsmittel für die entfallenen Mischfinanzierungen für den Zeitraum 2014 bis 2019 im Herbst 2012 erfolgen sollte. Der brandenburgische Finanzminister kritisierte scharf, dass dies bis heute jedoch nicht der Fall ist, obwohl dies eine unabdingbare Voraussetzung für die Länder ist, um die Konsolidierung der Haushalte bis zur vollen Wirksamkeit der Schuldenbremse im Jahr 2020 weiterführen zu können. Im Bundesrat hob Markov hervor, dass die Länder sich – im Gegensatz zur Bundesregierung – sehr ernsthaft mit der Feststellung des Bedarfs zur Ermittlung der Höhe der Finanzzuweisungen für den Zeitraum von 2014 bis 2019 befasst hätten. „Die Bundesregierung sollte nicht länger versuchen, die Länder bei den Entflechtungsmitteln an der Nase herumzuführen“, sagte er.
Er verwies darauf, dass die Länder und die betroffenen Kommunen dringend Planungssicherheit auch über das Jahr 2014 hinaus benötigten. Finanzminister Markov: „Die Kompensationsleistungen nach dem Entflechtungsgesetz müssen bis zum Jahr 2019 gesetzlich festgeschrieben und außerdem im Lichte weiterhin bestehender und teilweise gestiegener Anforderungen sowie aufgrund der Kostenentwicklung seit dem Jahr 2006 angepasst werden. Deswegen sind die Kompensationsleistungen für den Ausbau und Neubau der Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken sowie für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden bis zum Jahr 2019 zu erhöhen. Die Mittel für die Bildungsplanung und den Bereich der Wohnraumförderung sind in unveränderter Höhe – ebenfalls bis zum Jahr 2019 – fortzuschreiben.“
Hintergrund:
Ziel des Fiskalpaktumsetzungsgesetzes ist es, den zur Verschärfung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes abgeschlossenen Fiskalvertrag in nationales Recht umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf haushaltspolitischen Vereinbarungen. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten, einem Abbau der Verschuldung und zur Implementierung nationaler Schuldenregeln, die die Neuverschuldung begrenzen sollen. Hinzu kommt ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unterzeichnerstaat gegen den Fiskalpakt verstößt. Die Bundesregierung hatte mit den Ländern im Juni 2012 als Voraussetzung für die Zustimmung des Bundesrats zum Fiskalpakt ein Maßnahmenpaket zur Entlastung der Länderhaushalte vereinbart, das überwiegend noch nicht umgesetzt ist.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat den Stopp der weiteren Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung des Fiskalvertrages durch den Bundesrat begrüßt. Zuvor kritisierte er, dass die schwarz-gelben Regierungsfraktionen im Bundestag das Gesetz der Länderkammer fast unverändert erneut vorgelegt hatten, obwohl der Bundesrat dieses bereits im Dezember ablehnte. „Die Wiedervorlage des Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages provoziert die Frage: Was hat sich geändert seit dem letzten Dezember? Nichts“, betonte Markov im Bundesrat.
In der im Juni letzten Jahres erzielten Einigung über Eckpunkte zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags hatten sich die Bundesregierung und die Länder unter anderem darauf verständigt, dass eine Entscheidung über die Höhe der Kompensationsmittel für die entfallenen Mischfinanzierungen für den Zeitraum 2014 bis 2019 im Herbst 2012 erfolgen sollte. Der brandenburgische Finanzminister kritisierte scharf, dass dies bis heute jedoch nicht der Fall ist, obwohl dies eine unabdingbare Voraussetzung für die Länder ist, um die Konsolidierung der Haushalte bis zur vollen Wirksamkeit der Schuldenbremse im Jahr 2020 weiterführen zu können. Im Bundesrat hob Markov hervor, dass die Länder sich – im Gegensatz zur Bundesregierung – sehr ernsthaft mit der Feststellung des Bedarfs zur Ermittlung der Höhe der Finanzzuweisungen für den Zeitraum von 2014 bis 2019 befasst hätten. „Die Bundesregierung sollte nicht länger versuchen, die Länder bei den Entflechtungsmitteln an der Nase herumzuführen“, sagte er.
Er verwies darauf, dass die Länder und die betroffenen Kommunen dringend Planungssicherheit auch über das Jahr 2014 hinaus benötigten. Finanzminister Markov: „Die Kompensationsleistungen nach dem Entflechtungsgesetz müssen bis zum Jahr 2019 gesetzlich festgeschrieben und außerdem im Lichte weiterhin bestehender und teilweise gestiegener Anforderungen sowie aufgrund der Kostenentwicklung seit dem Jahr 2006 angepasst werden. Deswegen sind die Kompensationsleistungen für den Ausbau und Neubau der Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken sowie für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden bis zum Jahr 2019 zu erhöhen. Die Mittel für die Bildungsplanung und den Bereich der Wohnraumförderung sind in unveränderter Höhe – ebenfalls bis zum Jahr 2019 – fortzuschreiben.“
Hintergrund:
Ziel des Fiskalpaktumsetzungsgesetzes ist es, den zur Verschärfung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes abgeschlossenen Fiskalvertrag in nationales Recht umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf haushaltspolitischen Vereinbarungen. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten, einem Abbau der Verschuldung und zur Implementierung nationaler Schuldenregeln, die die Neuverschuldung begrenzen sollen. Hinzu kommt ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unterzeichnerstaat gegen den Fiskalpakt verstößt. Die Bundesregierung hatte mit den Ländern im Juni 2012 als Voraussetzung für die Zustimmung des Bundesrats zum Fiskalpakt ein Maßnahmenpaket zur Entlastung der Länderhaushalte vereinbart, das überwiegend noch nicht umgesetzt ist.
Quelle: Ministerium der Finanzen

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