Ab 1. Juli erhalten auch leistungsberechtigte Brandenburgerinnen und Brandenburger höhere Sozialhilfeleistungen. Über die Erhöhung der Regelsätze für Sozialhilfe im Land Brandenburg informierte gestern Ministerin Dagmar Ziegler, die jetzt die entsprechende Verordnung in Potsdam unterzeichnete.
Damit beträgt künftig der Regelsatz für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende 351 Euro statt bisher 347 Euro; die Regelsätze für weitere Angehörige des Haushalts erhöhen sich ebenfalls: um jeweils drei Euro auf 211 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beziehungsweise auf 281 Euro ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Zusammen lebende Ehegatten oder Lebenspartner werden künftig jeweils 316 Euro erhalten. Die Leistungen gelten für den notwendigen Lebensunterhalt mit Ausnahme von Unterkunft, Heizung sowie bestimmter Sonderbedarfe für Menschen, die zum Beispiel nicht in Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen leben.
Die Anpassung der Regelsätze in der Sozialhilfe orientiert sich an der Erhöhung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1. Juli 2008.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Ab 1. Juli erhalten auch leistungsberechtigte Brandenburgerinnen und Brandenburger höhere Sozialhilfeleistungen. Über die Erhöhung der Regelsätze für Sozialhilfe im Land Brandenburg informierte gestern Ministerin Dagmar Ziegler, die jetzt die entsprechende Verordnung in Potsdam unterzeichnete.
Damit beträgt künftig der Regelsatz für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende 351 Euro statt bisher 347 Euro; die Regelsätze für weitere Angehörige des Haushalts erhöhen sich ebenfalls: um jeweils drei Euro auf 211 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beziehungsweise auf 281 Euro ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Zusammen lebende Ehegatten oder Lebenspartner werden künftig jeweils 316 Euro erhalten. Die Leistungen gelten für den notwendigen Lebensunterhalt mit Ausnahme von Unterkunft, Heizung sowie bestimmter Sonderbedarfe für Menschen, die zum Beispiel nicht in Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen leben.
Die Anpassung der Regelsätze in der Sozialhilfe orientiert sich an der Erhöhung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1. Juli 2008.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Ab 1. Juli erhalten auch leistungsberechtigte Brandenburgerinnen und Brandenburger höhere Sozialhilfeleistungen. Über die Erhöhung der Regelsätze für Sozialhilfe im Land Brandenburg informierte gestern Ministerin Dagmar Ziegler, die jetzt die entsprechende Verordnung in Potsdam unterzeichnete.
Damit beträgt künftig der Regelsatz für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende 351 Euro statt bisher 347 Euro; die Regelsätze für weitere Angehörige des Haushalts erhöhen sich ebenfalls: um jeweils drei Euro auf 211 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beziehungsweise auf 281 Euro ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Zusammen lebende Ehegatten oder Lebenspartner werden künftig jeweils 316 Euro erhalten. Die Leistungen gelten für den notwendigen Lebensunterhalt mit Ausnahme von Unterkunft, Heizung sowie bestimmter Sonderbedarfe für Menschen, die zum Beispiel nicht in Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen leben.
Die Anpassung der Regelsätze in der Sozialhilfe orientiert sich an der Erhöhung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1. Juli 2008.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Ab 1. Juli erhalten auch leistungsberechtigte Brandenburgerinnen und Brandenburger höhere Sozialhilfeleistungen. Über die Erhöhung der Regelsätze für Sozialhilfe im Land Brandenburg informierte gestern Ministerin Dagmar Ziegler, die jetzt die entsprechende Verordnung in Potsdam unterzeichnete.
Damit beträgt künftig der Regelsatz für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende 351 Euro statt bisher 347 Euro; die Regelsätze für weitere Angehörige des Haushalts erhöhen sich ebenfalls: um jeweils drei Euro auf 211 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beziehungsweise auf 281 Euro ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Zusammen lebende Ehegatten oder Lebenspartner werden künftig jeweils 316 Euro erhalten. Die Leistungen gelten für den notwendigen Lebensunterhalt mit Ausnahme von Unterkunft, Heizung sowie bestimmter Sonderbedarfe für Menschen, die zum Beispiel nicht in Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen leben.
Die Anpassung der Regelsätze in der Sozialhilfe orientiert sich an der Erhöhung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1. Juli 2008.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Ab 1. Juli erhalten auch leistungsberechtigte Brandenburgerinnen und Brandenburger höhere Sozialhilfeleistungen. Über die Erhöhung der Regelsätze für Sozialhilfe im Land Brandenburg informierte gestern Ministerin Dagmar Ziegler, die jetzt die entsprechende Verordnung in Potsdam unterzeichnete.
Damit beträgt künftig der Regelsatz für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende 351 Euro statt bisher 347 Euro; die Regelsätze für weitere Angehörige des Haushalts erhöhen sich ebenfalls: um jeweils drei Euro auf 211 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beziehungsweise auf 281 Euro ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Zusammen lebende Ehegatten oder Lebenspartner werden künftig jeweils 316 Euro erhalten. Die Leistungen gelten für den notwendigen Lebensunterhalt mit Ausnahme von Unterkunft, Heizung sowie bestimmter Sonderbedarfe für Menschen, die zum Beispiel nicht in Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen leben.
Die Anpassung der Regelsätze in der Sozialhilfe orientiert sich an der Erhöhung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1. Juli 2008.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Ab 1. Juli erhalten auch leistungsberechtigte Brandenburgerinnen und Brandenburger höhere Sozialhilfeleistungen. Über die Erhöhung der Regelsätze für Sozialhilfe im Land Brandenburg informierte gestern Ministerin Dagmar Ziegler, die jetzt die entsprechende Verordnung in Potsdam unterzeichnete.
Damit beträgt künftig der Regelsatz für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende 351 Euro statt bisher 347 Euro; die Regelsätze für weitere Angehörige des Haushalts erhöhen sich ebenfalls: um jeweils drei Euro auf 211 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beziehungsweise auf 281 Euro ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Zusammen lebende Ehegatten oder Lebenspartner werden künftig jeweils 316 Euro erhalten. Die Leistungen gelten für den notwendigen Lebensunterhalt mit Ausnahme von Unterkunft, Heizung sowie bestimmter Sonderbedarfe für Menschen, die zum Beispiel nicht in Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen leben.
Die Anpassung der Regelsätze in der Sozialhilfe orientiert sich an der Erhöhung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1. Juli 2008.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Ab 1. Juli erhalten auch leistungsberechtigte Brandenburgerinnen und Brandenburger höhere Sozialhilfeleistungen. Über die Erhöhung der Regelsätze für Sozialhilfe im Land Brandenburg informierte gestern Ministerin Dagmar Ziegler, die jetzt die entsprechende Verordnung in Potsdam unterzeichnete.
Damit beträgt künftig der Regelsatz für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende 351 Euro statt bisher 347 Euro; die Regelsätze für weitere Angehörige des Haushalts erhöhen sich ebenfalls: um jeweils drei Euro auf 211 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beziehungsweise auf 281 Euro ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Zusammen lebende Ehegatten oder Lebenspartner werden künftig jeweils 316 Euro erhalten. Die Leistungen gelten für den notwendigen Lebensunterhalt mit Ausnahme von Unterkunft, Heizung sowie bestimmter Sonderbedarfe für Menschen, die zum Beispiel nicht in Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen leben.
Die Anpassung der Regelsätze in der Sozialhilfe orientiert sich an der Erhöhung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1. Juli 2008.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Ab 1. Juli erhalten auch leistungsberechtigte Brandenburgerinnen und Brandenburger höhere Sozialhilfeleistungen. Über die Erhöhung der Regelsätze für Sozialhilfe im Land Brandenburg informierte gestern Ministerin Dagmar Ziegler, die jetzt die entsprechende Verordnung in Potsdam unterzeichnete.
Damit beträgt künftig der Regelsatz für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende 351 Euro statt bisher 347 Euro; die Regelsätze für weitere Angehörige des Haushalts erhöhen sich ebenfalls: um jeweils drei Euro auf 211 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beziehungsweise auf 281 Euro ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Zusammen lebende Ehegatten oder Lebenspartner werden künftig jeweils 316 Euro erhalten. Die Leistungen gelten für den notwendigen Lebensunterhalt mit Ausnahme von Unterkunft, Heizung sowie bestimmter Sonderbedarfe für Menschen, die zum Beispiel nicht in Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen leben.
Die Anpassung der Regelsätze in der Sozialhilfe orientiert sich an der Erhöhung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1. Juli 2008.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie