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Neues Rechtsgutachten belegt: Brandenburg kann Braunkohlenplanverfahren jederzeit stoppen

12:11 Uhr | 16. Februar 2012
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Das Land Brandenburg kann bereits begonnene Braunkohleplanverfahren für neue Tagebaue jederzeit einstellen. Insbesondere Vattenfall hat keinerlei Rechtsanspruch auf die Durchführung des Verfahrens. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das im Auftrag der GRÜNEN LIGA und der Deutschen Umwelthilfe e. V. erstellt wurde. Damit werden Behauptungen von Brandenburgs Wirtschaftsminister Ralf Christoffers widerlegt, der Anfang Januar vor betroffenen Bürgern in Groß Gastrose erklärt hatte, eine Einstellung des Planverfahrens sei rechtlich nicht möglich.

„Minister Christoffers hat die betroffenen Bürgerinnen und Bürger falsch informiert. Es ist an der Zeit, sich einzugestehen, dass die Einleitung der Planverfahren ein Fehler der Landesregierung war, der korrigiert werden kann und muss“, erklärte René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

„Wenn sich das Land entscheidet, keine raumordnerische Festsetzung eines Braunkohlenabbaugebietes zu verfolgen oder weiterzuverfolgen, ist das Braunkohlenplanverfahren ungeachtet der in dem Verfahren noch nicht durchgeführten Verfahrensschritte einzustellen.“ formuliert Rechtsanwalt Dirk Teßmer (Frankfurt/M.) das Ergebnis seines Gutachtens.

Allein der Tagebau Jänschwalde-Nord würde die Umsiedlung von 900 Menschen aus den Dörfern Grabko, Kerkwitz und Atterwasch zur Folge haben und zudem zahlreiche weitere Ortschaften in der Umgebung den Belastungen des Tagebaues aussetzen. Einzige Begründung für den Tagebau ist der Neubau eines Kohlekraftwerks mit CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) am Standort Jänschwalde, dabei hatte der Energiekonzern Vattenfall schon im Dezember entschieden, kein CCS-Demonstrationskraftwerk in der Lausitz zu errichten. Die mangelnde Realisierbarkeit eines CCS-Kraftwerks untermauerte erst kürzlich das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer wissenschaftlichen Untersuchung, wonach ein solches Kraftwerk „weder ökonomisch noch klima- oder energiepolitisch sinnvoll” wäre. Ohne neues Kraftwerk fehlt auch jede energiepolitische Notwendigkeit für den Tagebau Jänschwalde-Nord und dessen planerische Erschließung.

Braunkohlenplanverfahren setzen den landesplanerischen Rahmen für spätere bergrechtliche Genehmigung eines Tagebaues. Zu den geplanten Braunkohletagebauen Jänschwalde-Nord und Welzow-Süd II wurden Braunkohlenplanverfahren begonnen, bisher jedoch keine bergrechtlichen Genehmigungsanträge durch den Konzern Vattenfall gestellt.
Das Gutachten ist hier abrufbar
Quelle: GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus
Fotos: Tagebau Jänschwalde, Archivbilder

Das Land Brandenburg kann bereits begonnene Braunkohleplanverfahren für neue Tagebaue jederzeit einstellen. Insbesondere Vattenfall hat keinerlei Rechtsanspruch auf die Durchführung des Verfahrens. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das im Auftrag der GRÜNEN LIGA und der Deutschen Umwelthilfe e. V. erstellt wurde. Damit werden Behauptungen von Brandenburgs Wirtschaftsminister Ralf Christoffers widerlegt, der Anfang Januar vor betroffenen Bürgern in Groß Gastrose erklärt hatte, eine Einstellung des Planverfahrens sei rechtlich nicht möglich.

„Minister Christoffers hat die betroffenen Bürgerinnen und Bürger falsch informiert. Es ist an der Zeit, sich einzugestehen, dass die Einleitung der Planverfahren ein Fehler der Landesregierung war, der korrigiert werden kann und muss“, erklärte René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

„Wenn sich das Land entscheidet, keine raumordnerische Festsetzung eines Braunkohlenabbaugebietes zu verfolgen oder weiterzuverfolgen, ist das Braunkohlenplanverfahren ungeachtet der in dem Verfahren noch nicht durchgeführten Verfahrensschritte einzustellen.“ formuliert Rechtsanwalt Dirk Teßmer (Frankfurt/M.) das Ergebnis seines Gutachtens.

Allein der Tagebau Jänschwalde-Nord würde die Umsiedlung von 900 Menschen aus den Dörfern Grabko, Kerkwitz und Atterwasch zur Folge haben und zudem zahlreiche weitere Ortschaften in der Umgebung den Belastungen des Tagebaues aussetzen. Einzige Begründung für den Tagebau ist der Neubau eines Kohlekraftwerks mit CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) am Standort Jänschwalde, dabei hatte der Energiekonzern Vattenfall schon im Dezember entschieden, kein CCS-Demonstrationskraftwerk in der Lausitz zu errichten. Die mangelnde Realisierbarkeit eines CCS-Kraftwerks untermauerte erst kürzlich das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer wissenschaftlichen Untersuchung, wonach ein solches Kraftwerk „weder ökonomisch noch klima- oder energiepolitisch sinnvoll” wäre. Ohne neues Kraftwerk fehlt auch jede energiepolitische Notwendigkeit für den Tagebau Jänschwalde-Nord und dessen planerische Erschließung.

Braunkohlenplanverfahren setzen den landesplanerischen Rahmen für spätere bergrechtliche Genehmigung eines Tagebaues. Zu den geplanten Braunkohletagebauen Jänschwalde-Nord und Welzow-Süd II wurden Braunkohlenplanverfahren begonnen, bisher jedoch keine bergrechtlichen Genehmigungsanträge durch den Konzern Vattenfall gestellt.
Das Gutachten ist hier abrufbar
Quelle: GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus
Fotos: Tagebau Jänschwalde, Archivbilder

Das Land Brandenburg kann bereits begonnene Braunkohleplanverfahren für neue Tagebaue jederzeit einstellen. Insbesondere Vattenfall hat keinerlei Rechtsanspruch auf die Durchführung des Verfahrens. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das im Auftrag der GRÜNEN LIGA und der Deutschen Umwelthilfe e. V. erstellt wurde. Damit werden Behauptungen von Brandenburgs Wirtschaftsminister Ralf Christoffers widerlegt, der Anfang Januar vor betroffenen Bürgern in Groß Gastrose erklärt hatte, eine Einstellung des Planverfahrens sei rechtlich nicht möglich.

„Minister Christoffers hat die betroffenen Bürgerinnen und Bürger falsch informiert. Es ist an der Zeit, sich einzugestehen, dass die Einleitung der Planverfahren ein Fehler der Landesregierung war, der korrigiert werden kann und muss“, erklärte René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

„Wenn sich das Land entscheidet, keine raumordnerische Festsetzung eines Braunkohlenabbaugebietes zu verfolgen oder weiterzuverfolgen, ist das Braunkohlenplanverfahren ungeachtet der in dem Verfahren noch nicht durchgeführten Verfahrensschritte einzustellen.“ formuliert Rechtsanwalt Dirk Teßmer (Frankfurt/M.) das Ergebnis seines Gutachtens.

Allein der Tagebau Jänschwalde-Nord würde die Umsiedlung von 900 Menschen aus den Dörfern Grabko, Kerkwitz und Atterwasch zur Folge haben und zudem zahlreiche weitere Ortschaften in der Umgebung den Belastungen des Tagebaues aussetzen. Einzige Begründung für den Tagebau ist der Neubau eines Kohlekraftwerks mit CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) am Standort Jänschwalde, dabei hatte der Energiekonzern Vattenfall schon im Dezember entschieden, kein CCS-Demonstrationskraftwerk in der Lausitz zu errichten. Die mangelnde Realisierbarkeit eines CCS-Kraftwerks untermauerte erst kürzlich das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer wissenschaftlichen Untersuchung, wonach ein solches Kraftwerk „weder ökonomisch noch klima- oder energiepolitisch sinnvoll” wäre. Ohne neues Kraftwerk fehlt auch jede energiepolitische Notwendigkeit für den Tagebau Jänschwalde-Nord und dessen planerische Erschließung.

Braunkohlenplanverfahren setzen den landesplanerischen Rahmen für spätere bergrechtliche Genehmigung eines Tagebaues. Zu den geplanten Braunkohletagebauen Jänschwalde-Nord und Welzow-Süd II wurden Braunkohlenplanverfahren begonnen, bisher jedoch keine bergrechtlichen Genehmigungsanträge durch den Konzern Vattenfall gestellt.
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Quelle: GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus
Fotos: Tagebau Jänschwalde, Archivbilder

Das Land Brandenburg kann bereits begonnene Braunkohleplanverfahren für neue Tagebaue jederzeit einstellen. Insbesondere Vattenfall hat keinerlei Rechtsanspruch auf die Durchführung des Verfahrens. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das im Auftrag der GRÜNEN LIGA und der Deutschen Umwelthilfe e. V. erstellt wurde. Damit werden Behauptungen von Brandenburgs Wirtschaftsminister Ralf Christoffers widerlegt, der Anfang Januar vor betroffenen Bürgern in Groß Gastrose erklärt hatte, eine Einstellung des Planverfahrens sei rechtlich nicht möglich.

„Minister Christoffers hat die betroffenen Bürgerinnen und Bürger falsch informiert. Es ist an der Zeit, sich einzugestehen, dass die Einleitung der Planverfahren ein Fehler der Landesregierung war, der korrigiert werden kann und muss“, erklärte René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

„Wenn sich das Land entscheidet, keine raumordnerische Festsetzung eines Braunkohlenabbaugebietes zu verfolgen oder weiterzuverfolgen, ist das Braunkohlenplanverfahren ungeachtet der in dem Verfahren noch nicht durchgeführten Verfahrensschritte einzustellen.“ formuliert Rechtsanwalt Dirk Teßmer (Frankfurt/M.) das Ergebnis seines Gutachtens.

Allein der Tagebau Jänschwalde-Nord würde die Umsiedlung von 900 Menschen aus den Dörfern Grabko, Kerkwitz und Atterwasch zur Folge haben und zudem zahlreiche weitere Ortschaften in der Umgebung den Belastungen des Tagebaues aussetzen. Einzige Begründung für den Tagebau ist der Neubau eines Kohlekraftwerks mit CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) am Standort Jänschwalde, dabei hatte der Energiekonzern Vattenfall schon im Dezember entschieden, kein CCS-Demonstrationskraftwerk in der Lausitz zu errichten. Die mangelnde Realisierbarkeit eines CCS-Kraftwerks untermauerte erst kürzlich das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer wissenschaftlichen Untersuchung, wonach ein solches Kraftwerk „weder ökonomisch noch klima- oder energiepolitisch sinnvoll” wäre. Ohne neues Kraftwerk fehlt auch jede energiepolitische Notwendigkeit für den Tagebau Jänschwalde-Nord und dessen planerische Erschließung.

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Fotos: Tagebau Jänschwalde, Archivbilder

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