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Sondersitzung der Stadtverordneten – Bürgermeister Hübner weiterhin Ausübung der Dienstgeschäfte untersagt

11:30 Uhr | 25. Januar 2012
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Die Stadtverordnetenversammlung Guben hat gestern auf Antrag von drei Fraktionen im Rahmen einer Sondersitzung über das weitere Verfahren im Zusammenhang mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus vom 11.01.2012 im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Bürgermeister Klaus Dieter Hübner ./. Stadt Guben beraten. Zu dieser Sitzung anwesend war ebenfalls der durch die Stadt beauftragte Rechtsanwalt, Herr Erasmus Hardtmann.
Im Ergebnis der Beratung hat die Stadtverordnetenversammlung Guben beschlossen,
1. die Entscheidung zur Untersagung der Ausübung der Dienstgeschäfte nicht aufzuheben
2. Beschwerde gegen den vorher genannten Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus einzulegen und
3. Rechtsanwalt Hardtmann mit der weiteren Vertretung zu beauftragen.
Die Beschwerde wird nunmehr beim Verwaltungsgericht Cottbus fristgerecht eingelegt sowie noch in dieser Woche gegenüber dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg begründet werden. Hierbei werden auch die Ergebnisse der gestern geführten Diskussion berücksichtigt werden.
Eine Motivation für diesen Beschluss zur Beschwerde war unter anderem auch die Tatsache, dass durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zu klären sein wird, wie die Rechtslage dahingehend, wer Verwaltungsakte gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten zu unterzeichnen hat, in zukünftigen, ähnlich gelagerten Fällen im ganzen Land Brandenburg zu bewerten sein wird.

Fred Mahro
Allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters

Die Stadtverordnetenversammlung Guben hat gestern auf Antrag von drei Fraktionen im Rahmen einer Sondersitzung über das weitere Verfahren im Zusammenhang mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus vom 11.01.2012 im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Bürgermeister Klaus Dieter Hübner ./. Stadt Guben beraten. Zu dieser Sitzung anwesend war ebenfalls der durch die Stadt beauftragte Rechtsanwalt, Herr Erasmus Hardtmann.
Im Ergebnis der Beratung hat die Stadtverordnetenversammlung Guben beschlossen,
1. die Entscheidung zur Untersagung der Ausübung der Dienstgeschäfte nicht aufzuheben
2. Beschwerde gegen den vorher genannten Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus einzulegen und
3. Rechtsanwalt Hardtmann mit der weiteren Vertretung zu beauftragen.
Die Beschwerde wird nunmehr beim Verwaltungsgericht Cottbus fristgerecht eingelegt sowie noch in dieser Woche gegenüber dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg begründet werden. Hierbei werden auch die Ergebnisse der gestern geführten Diskussion berücksichtigt werden.
Eine Motivation für diesen Beschluss zur Beschwerde war unter anderem auch die Tatsache, dass durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zu klären sein wird, wie die Rechtslage dahingehend, wer Verwaltungsakte gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten zu unterzeichnen hat, in zukünftigen, ähnlich gelagerten Fällen im ganzen Land Brandenburg zu bewerten sein wird.

Fred Mahro
Allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters

Die Stadtverordnetenversammlung Guben hat gestern auf Antrag von drei Fraktionen im Rahmen einer Sondersitzung über das weitere Verfahren im Zusammenhang mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus vom 11.01.2012 im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Bürgermeister Klaus Dieter Hübner ./. Stadt Guben beraten. Zu dieser Sitzung anwesend war ebenfalls der durch die Stadt beauftragte Rechtsanwalt, Herr Erasmus Hardtmann.
Im Ergebnis der Beratung hat die Stadtverordnetenversammlung Guben beschlossen,
1. die Entscheidung zur Untersagung der Ausübung der Dienstgeschäfte nicht aufzuheben
2. Beschwerde gegen den vorher genannten Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus einzulegen und
3. Rechtsanwalt Hardtmann mit der weiteren Vertretung zu beauftragen.
Die Beschwerde wird nunmehr beim Verwaltungsgericht Cottbus fristgerecht eingelegt sowie noch in dieser Woche gegenüber dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg begründet werden. Hierbei werden auch die Ergebnisse der gestern geführten Diskussion berücksichtigt werden.
Eine Motivation für diesen Beschluss zur Beschwerde war unter anderem auch die Tatsache, dass durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zu klären sein wird, wie die Rechtslage dahingehend, wer Verwaltungsakte gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten zu unterzeichnen hat, in zukünftigen, ähnlich gelagerten Fällen im ganzen Land Brandenburg zu bewerten sein wird.

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Allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters

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Im Ergebnis der Beratung hat die Stadtverordnetenversammlung Guben beschlossen,
1. die Entscheidung zur Untersagung der Ausübung der Dienstgeschäfte nicht aufzuheben
2. Beschwerde gegen den vorher genannten Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus einzulegen und
3. Rechtsanwalt Hardtmann mit der weiteren Vertretung zu beauftragen.
Die Beschwerde wird nunmehr beim Verwaltungsgericht Cottbus fristgerecht eingelegt sowie noch in dieser Woche gegenüber dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg begründet werden. Hierbei werden auch die Ergebnisse der gestern geführten Diskussion berücksichtigt werden.
Eine Motivation für diesen Beschluss zur Beschwerde war unter anderem auch die Tatsache, dass durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zu klären sein wird, wie die Rechtslage dahingehend, wer Verwaltungsakte gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten zu unterzeichnen hat, in zukünftigen, ähnlich gelagerten Fällen im ganzen Land Brandenburg zu bewerten sein wird.

Fred Mahro
Allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters

Die Stadtverordnetenversammlung Guben hat gestern auf Antrag von drei Fraktionen im Rahmen einer Sondersitzung über das weitere Verfahren im Zusammenhang mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus vom 11.01.2012 im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Bürgermeister Klaus Dieter Hübner ./. Stadt Guben beraten. Zu dieser Sitzung anwesend war ebenfalls der durch die Stadt beauftragte Rechtsanwalt, Herr Erasmus Hardtmann.
Im Ergebnis der Beratung hat die Stadtverordnetenversammlung Guben beschlossen,
1. die Entscheidung zur Untersagung der Ausübung der Dienstgeschäfte nicht aufzuheben
2. Beschwerde gegen den vorher genannten Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus einzulegen und
3. Rechtsanwalt Hardtmann mit der weiteren Vertretung zu beauftragen.
Die Beschwerde wird nunmehr beim Verwaltungsgericht Cottbus fristgerecht eingelegt sowie noch in dieser Woche gegenüber dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg begründet werden. Hierbei werden auch die Ergebnisse der gestern geführten Diskussion berücksichtigt werden.
Eine Motivation für diesen Beschluss zur Beschwerde war unter anderem auch die Tatsache, dass durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zu klären sein wird, wie die Rechtslage dahingehend, wer Verwaltungsakte gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten zu unterzeichnen hat, in zukünftigen, ähnlich gelagerten Fällen im ganzen Land Brandenburg zu bewerten sein wird.

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Im Ergebnis der Beratung hat die Stadtverordnetenversammlung Guben beschlossen,
1. die Entscheidung zur Untersagung der Ausübung der Dienstgeschäfte nicht aufzuheben
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3. Rechtsanwalt Hardtmann mit der weiteren Vertretung zu beauftragen.
Die Beschwerde wird nunmehr beim Verwaltungsgericht Cottbus fristgerecht eingelegt sowie noch in dieser Woche gegenüber dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg begründet werden. Hierbei werden auch die Ergebnisse der gestern geführten Diskussion berücksichtigt werden.
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