Umweltministerin Anita Tack hat durch Rechtsverordnung das Wasserschutzgebiet Fichtenberg neu festgesetzt. „Damit wird die Trinkwasserversorgung von 100.000 Einwohnern in 15 Städten und Gemeinden nachhaltig gesichert“, sagte Tack (Linke). Sie weist gleichzeitig darauf hin, das in diesem Gebiet jetzt strengere Regeln für Landwirtschaft, Gewerbe und Hausbesitzer gelten.
Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Fichtenberg im Land Brandenburg wurde der nordwestliche, aber wichtigste Teil des Einzugsgebietes des Wasserwerkes geschützt. Das Einzugsgebiet erstreckt sich über die Landesgrenze von Brandenburg hinaus nach Südosten. Deshalb wurde für den im Freistaat Sachsen liegende Teil des Einzugsgebietes bereits 2006 ein ca. 3660 Hektar großes Wasserschutzgebiet festgesetzt.
“Grundwasserschutz kann nur Länder übergreifend gewährleistet werden. Von der Festsetzung des brandenburgischen Wasserschutzgebietes Fichtenberg profitieren vorrangig sächsische Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich bin zuversichtlich, dass auch die sächsischen Kollegen bei Ihren Entscheidungen die Belange der Trinkwasserversorgung im Land Brandenburg hinreichend berücksichtigen werden”, so Tack.
Das Wasserwerk Fichtenberg versorgt mit einer Wasserförderung von bis zu 20.000 Kubikmeter pro Tag im Verbund mit dem Wasserwerk Riesa 15 Städte und Gemeinden in Sachsen und im Landkreis Elbe-Elster mit sauberem Trinkwasser. Zum Schutz der Wasserversorgung war es notwendig, das nach DDR-Recht ausgewiesene Schutzgebiet durch eine neue Verordnung abzulösen. Dadurch vergrößerte sich auch die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes.
„Der Schutz des wichtigsten Lebensmittels Trinkwasser ist nicht zum Nulltarif zu haben“, so Tack. In Wasserschutzgebieten gelten Beschränkungen und Verbote. So müssen Hausbesitzer z. B. Abwassersammelgruben regelmäßig überprüfen, dürfen keine Hausbrunnen, Trockentoiletten und vertikale Erdwärmesonden mehr bauen oder Streusalz einsetzten.
Auch die Landwirtschaft wird zur Sorgfalt verpflichtet: Misthaufen auf den Feldern, Düngung im Winter, übermäßiger Pestizideinsatz, undichte Güllegruben oder Silageeinrichtungen werden verboten. Aber auch Biogasanlagen und neue Ställe dürfen im Wasserschutzgebiet nicht errichtet werden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Umweltministerin Anita Tack hat durch Rechtsverordnung das Wasserschutzgebiet Fichtenberg neu festgesetzt. „Damit wird die Trinkwasserversorgung von 100.000 Einwohnern in 15 Städten und Gemeinden nachhaltig gesichert“, sagte Tack (Linke). Sie weist gleichzeitig darauf hin, das in diesem Gebiet jetzt strengere Regeln für Landwirtschaft, Gewerbe und Hausbesitzer gelten.
Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Fichtenberg im Land Brandenburg wurde der nordwestliche, aber wichtigste Teil des Einzugsgebietes des Wasserwerkes geschützt. Das Einzugsgebiet erstreckt sich über die Landesgrenze von Brandenburg hinaus nach Südosten. Deshalb wurde für den im Freistaat Sachsen liegende Teil des Einzugsgebietes bereits 2006 ein ca. 3660 Hektar großes Wasserschutzgebiet festgesetzt.
“Grundwasserschutz kann nur Länder übergreifend gewährleistet werden. Von der Festsetzung des brandenburgischen Wasserschutzgebietes Fichtenberg profitieren vorrangig sächsische Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich bin zuversichtlich, dass auch die sächsischen Kollegen bei Ihren Entscheidungen die Belange der Trinkwasserversorgung im Land Brandenburg hinreichend berücksichtigen werden”, so Tack.
Das Wasserwerk Fichtenberg versorgt mit einer Wasserförderung von bis zu 20.000 Kubikmeter pro Tag im Verbund mit dem Wasserwerk Riesa 15 Städte und Gemeinden in Sachsen und im Landkreis Elbe-Elster mit sauberem Trinkwasser. Zum Schutz der Wasserversorgung war es notwendig, das nach DDR-Recht ausgewiesene Schutzgebiet durch eine neue Verordnung abzulösen. Dadurch vergrößerte sich auch die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes.
„Der Schutz des wichtigsten Lebensmittels Trinkwasser ist nicht zum Nulltarif zu haben“, so Tack. In Wasserschutzgebieten gelten Beschränkungen und Verbote. So müssen Hausbesitzer z. B. Abwassersammelgruben regelmäßig überprüfen, dürfen keine Hausbrunnen, Trockentoiletten und vertikale Erdwärmesonden mehr bauen oder Streusalz einsetzten.
Auch die Landwirtschaft wird zur Sorgfalt verpflichtet: Misthaufen auf den Feldern, Düngung im Winter, übermäßiger Pestizideinsatz, undichte Güllegruben oder Silageeinrichtungen werden verboten. Aber auch Biogasanlagen und neue Ställe dürfen im Wasserschutzgebiet nicht errichtet werden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Umweltministerin Anita Tack hat durch Rechtsverordnung das Wasserschutzgebiet Fichtenberg neu festgesetzt. „Damit wird die Trinkwasserversorgung von 100.000 Einwohnern in 15 Städten und Gemeinden nachhaltig gesichert“, sagte Tack (Linke). Sie weist gleichzeitig darauf hin, das in diesem Gebiet jetzt strengere Regeln für Landwirtschaft, Gewerbe und Hausbesitzer gelten.
Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Fichtenberg im Land Brandenburg wurde der nordwestliche, aber wichtigste Teil des Einzugsgebietes des Wasserwerkes geschützt. Das Einzugsgebiet erstreckt sich über die Landesgrenze von Brandenburg hinaus nach Südosten. Deshalb wurde für den im Freistaat Sachsen liegende Teil des Einzugsgebietes bereits 2006 ein ca. 3660 Hektar großes Wasserschutzgebiet festgesetzt.
“Grundwasserschutz kann nur Länder übergreifend gewährleistet werden. Von der Festsetzung des brandenburgischen Wasserschutzgebietes Fichtenberg profitieren vorrangig sächsische Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich bin zuversichtlich, dass auch die sächsischen Kollegen bei Ihren Entscheidungen die Belange der Trinkwasserversorgung im Land Brandenburg hinreichend berücksichtigen werden”, so Tack.
Das Wasserwerk Fichtenberg versorgt mit einer Wasserförderung von bis zu 20.000 Kubikmeter pro Tag im Verbund mit dem Wasserwerk Riesa 15 Städte und Gemeinden in Sachsen und im Landkreis Elbe-Elster mit sauberem Trinkwasser. Zum Schutz der Wasserversorgung war es notwendig, das nach DDR-Recht ausgewiesene Schutzgebiet durch eine neue Verordnung abzulösen. Dadurch vergrößerte sich auch die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes.
„Der Schutz des wichtigsten Lebensmittels Trinkwasser ist nicht zum Nulltarif zu haben“, so Tack. In Wasserschutzgebieten gelten Beschränkungen und Verbote. So müssen Hausbesitzer z. B. Abwassersammelgruben regelmäßig überprüfen, dürfen keine Hausbrunnen, Trockentoiletten und vertikale Erdwärmesonden mehr bauen oder Streusalz einsetzten.
Auch die Landwirtschaft wird zur Sorgfalt verpflichtet: Misthaufen auf den Feldern, Düngung im Winter, übermäßiger Pestizideinsatz, undichte Güllegruben oder Silageeinrichtungen werden verboten. Aber auch Biogasanlagen und neue Ställe dürfen im Wasserschutzgebiet nicht errichtet werden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Umweltministerin Anita Tack hat durch Rechtsverordnung das Wasserschutzgebiet Fichtenberg neu festgesetzt. „Damit wird die Trinkwasserversorgung von 100.000 Einwohnern in 15 Städten und Gemeinden nachhaltig gesichert“, sagte Tack (Linke). Sie weist gleichzeitig darauf hin, das in diesem Gebiet jetzt strengere Regeln für Landwirtschaft, Gewerbe und Hausbesitzer gelten.
Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Fichtenberg im Land Brandenburg wurde der nordwestliche, aber wichtigste Teil des Einzugsgebietes des Wasserwerkes geschützt. Das Einzugsgebiet erstreckt sich über die Landesgrenze von Brandenburg hinaus nach Südosten. Deshalb wurde für den im Freistaat Sachsen liegende Teil des Einzugsgebietes bereits 2006 ein ca. 3660 Hektar großes Wasserschutzgebiet festgesetzt.
“Grundwasserschutz kann nur Länder übergreifend gewährleistet werden. Von der Festsetzung des brandenburgischen Wasserschutzgebietes Fichtenberg profitieren vorrangig sächsische Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich bin zuversichtlich, dass auch die sächsischen Kollegen bei Ihren Entscheidungen die Belange der Trinkwasserversorgung im Land Brandenburg hinreichend berücksichtigen werden”, so Tack.
Das Wasserwerk Fichtenberg versorgt mit einer Wasserförderung von bis zu 20.000 Kubikmeter pro Tag im Verbund mit dem Wasserwerk Riesa 15 Städte und Gemeinden in Sachsen und im Landkreis Elbe-Elster mit sauberem Trinkwasser. Zum Schutz der Wasserversorgung war es notwendig, das nach DDR-Recht ausgewiesene Schutzgebiet durch eine neue Verordnung abzulösen. Dadurch vergrößerte sich auch die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes.
„Der Schutz des wichtigsten Lebensmittels Trinkwasser ist nicht zum Nulltarif zu haben“, so Tack. In Wasserschutzgebieten gelten Beschränkungen und Verbote. So müssen Hausbesitzer z. B. Abwassersammelgruben regelmäßig überprüfen, dürfen keine Hausbrunnen, Trockentoiletten und vertikale Erdwärmesonden mehr bauen oder Streusalz einsetzten.
Auch die Landwirtschaft wird zur Sorgfalt verpflichtet: Misthaufen auf den Feldern, Düngung im Winter, übermäßiger Pestizideinsatz, undichte Güllegruben oder Silageeinrichtungen werden verboten. Aber auch Biogasanlagen und neue Ställe dürfen im Wasserschutzgebiet nicht errichtet werden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Umweltministerin Anita Tack hat durch Rechtsverordnung das Wasserschutzgebiet Fichtenberg neu festgesetzt. „Damit wird die Trinkwasserversorgung von 100.000 Einwohnern in 15 Städten und Gemeinden nachhaltig gesichert“, sagte Tack (Linke). Sie weist gleichzeitig darauf hin, das in diesem Gebiet jetzt strengere Regeln für Landwirtschaft, Gewerbe und Hausbesitzer gelten.
Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Fichtenberg im Land Brandenburg wurde der nordwestliche, aber wichtigste Teil des Einzugsgebietes des Wasserwerkes geschützt. Das Einzugsgebiet erstreckt sich über die Landesgrenze von Brandenburg hinaus nach Südosten. Deshalb wurde für den im Freistaat Sachsen liegende Teil des Einzugsgebietes bereits 2006 ein ca. 3660 Hektar großes Wasserschutzgebiet festgesetzt.
“Grundwasserschutz kann nur Länder übergreifend gewährleistet werden. Von der Festsetzung des brandenburgischen Wasserschutzgebietes Fichtenberg profitieren vorrangig sächsische Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich bin zuversichtlich, dass auch die sächsischen Kollegen bei Ihren Entscheidungen die Belange der Trinkwasserversorgung im Land Brandenburg hinreichend berücksichtigen werden”, so Tack.
Das Wasserwerk Fichtenberg versorgt mit einer Wasserförderung von bis zu 20.000 Kubikmeter pro Tag im Verbund mit dem Wasserwerk Riesa 15 Städte und Gemeinden in Sachsen und im Landkreis Elbe-Elster mit sauberem Trinkwasser. Zum Schutz der Wasserversorgung war es notwendig, das nach DDR-Recht ausgewiesene Schutzgebiet durch eine neue Verordnung abzulösen. Dadurch vergrößerte sich auch die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes.
„Der Schutz des wichtigsten Lebensmittels Trinkwasser ist nicht zum Nulltarif zu haben“, so Tack. In Wasserschutzgebieten gelten Beschränkungen und Verbote. So müssen Hausbesitzer z. B. Abwassersammelgruben regelmäßig überprüfen, dürfen keine Hausbrunnen, Trockentoiletten und vertikale Erdwärmesonden mehr bauen oder Streusalz einsetzten.
Auch die Landwirtschaft wird zur Sorgfalt verpflichtet: Misthaufen auf den Feldern, Düngung im Winter, übermäßiger Pestizideinsatz, undichte Güllegruben oder Silageeinrichtungen werden verboten. Aber auch Biogasanlagen und neue Ställe dürfen im Wasserschutzgebiet nicht errichtet werden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Umweltministerin Anita Tack hat durch Rechtsverordnung das Wasserschutzgebiet Fichtenberg neu festgesetzt. „Damit wird die Trinkwasserversorgung von 100.000 Einwohnern in 15 Städten und Gemeinden nachhaltig gesichert“, sagte Tack (Linke). Sie weist gleichzeitig darauf hin, das in diesem Gebiet jetzt strengere Regeln für Landwirtschaft, Gewerbe und Hausbesitzer gelten.
Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Fichtenberg im Land Brandenburg wurde der nordwestliche, aber wichtigste Teil des Einzugsgebietes des Wasserwerkes geschützt. Das Einzugsgebiet erstreckt sich über die Landesgrenze von Brandenburg hinaus nach Südosten. Deshalb wurde für den im Freistaat Sachsen liegende Teil des Einzugsgebietes bereits 2006 ein ca. 3660 Hektar großes Wasserschutzgebiet festgesetzt.
“Grundwasserschutz kann nur Länder übergreifend gewährleistet werden. Von der Festsetzung des brandenburgischen Wasserschutzgebietes Fichtenberg profitieren vorrangig sächsische Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich bin zuversichtlich, dass auch die sächsischen Kollegen bei Ihren Entscheidungen die Belange der Trinkwasserversorgung im Land Brandenburg hinreichend berücksichtigen werden”, so Tack.
Das Wasserwerk Fichtenberg versorgt mit einer Wasserförderung von bis zu 20.000 Kubikmeter pro Tag im Verbund mit dem Wasserwerk Riesa 15 Städte und Gemeinden in Sachsen und im Landkreis Elbe-Elster mit sauberem Trinkwasser. Zum Schutz der Wasserversorgung war es notwendig, das nach DDR-Recht ausgewiesene Schutzgebiet durch eine neue Verordnung abzulösen. Dadurch vergrößerte sich auch die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes.
„Der Schutz des wichtigsten Lebensmittels Trinkwasser ist nicht zum Nulltarif zu haben“, so Tack. In Wasserschutzgebieten gelten Beschränkungen und Verbote. So müssen Hausbesitzer z. B. Abwassersammelgruben regelmäßig überprüfen, dürfen keine Hausbrunnen, Trockentoiletten und vertikale Erdwärmesonden mehr bauen oder Streusalz einsetzten.
Auch die Landwirtschaft wird zur Sorgfalt verpflichtet: Misthaufen auf den Feldern, Düngung im Winter, übermäßiger Pestizideinsatz, undichte Güllegruben oder Silageeinrichtungen werden verboten. Aber auch Biogasanlagen und neue Ställe dürfen im Wasserschutzgebiet nicht errichtet werden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Umweltministerin Anita Tack hat durch Rechtsverordnung das Wasserschutzgebiet Fichtenberg neu festgesetzt. „Damit wird die Trinkwasserversorgung von 100.000 Einwohnern in 15 Städten und Gemeinden nachhaltig gesichert“, sagte Tack (Linke). Sie weist gleichzeitig darauf hin, das in diesem Gebiet jetzt strengere Regeln für Landwirtschaft, Gewerbe und Hausbesitzer gelten.
Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Fichtenberg im Land Brandenburg wurde der nordwestliche, aber wichtigste Teil des Einzugsgebietes des Wasserwerkes geschützt. Das Einzugsgebiet erstreckt sich über die Landesgrenze von Brandenburg hinaus nach Südosten. Deshalb wurde für den im Freistaat Sachsen liegende Teil des Einzugsgebietes bereits 2006 ein ca. 3660 Hektar großes Wasserschutzgebiet festgesetzt.
“Grundwasserschutz kann nur Länder übergreifend gewährleistet werden. Von der Festsetzung des brandenburgischen Wasserschutzgebietes Fichtenberg profitieren vorrangig sächsische Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich bin zuversichtlich, dass auch die sächsischen Kollegen bei Ihren Entscheidungen die Belange der Trinkwasserversorgung im Land Brandenburg hinreichend berücksichtigen werden”, so Tack.
Das Wasserwerk Fichtenberg versorgt mit einer Wasserförderung von bis zu 20.000 Kubikmeter pro Tag im Verbund mit dem Wasserwerk Riesa 15 Städte und Gemeinden in Sachsen und im Landkreis Elbe-Elster mit sauberem Trinkwasser. Zum Schutz der Wasserversorgung war es notwendig, das nach DDR-Recht ausgewiesene Schutzgebiet durch eine neue Verordnung abzulösen. Dadurch vergrößerte sich auch die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes.
„Der Schutz des wichtigsten Lebensmittels Trinkwasser ist nicht zum Nulltarif zu haben“, so Tack. In Wasserschutzgebieten gelten Beschränkungen und Verbote. So müssen Hausbesitzer z. B. Abwassersammelgruben regelmäßig überprüfen, dürfen keine Hausbrunnen, Trockentoiletten und vertikale Erdwärmesonden mehr bauen oder Streusalz einsetzten.
Auch die Landwirtschaft wird zur Sorgfalt verpflichtet: Misthaufen auf den Feldern, Düngung im Winter, übermäßiger Pestizideinsatz, undichte Güllegruben oder Silageeinrichtungen werden verboten. Aber auch Biogasanlagen und neue Ställe dürfen im Wasserschutzgebiet nicht errichtet werden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Umweltministerin Anita Tack hat durch Rechtsverordnung das Wasserschutzgebiet Fichtenberg neu festgesetzt. „Damit wird die Trinkwasserversorgung von 100.000 Einwohnern in 15 Städten und Gemeinden nachhaltig gesichert“, sagte Tack (Linke). Sie weist gleichzeitig darauf hin, das in diesem Gebiet jetzt strengere Regeln für Landwirtschaft, Gewerbe und Hausbesitzer gelten.
Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Fichtenberg im Land Brandenburg wurde der nordwestliche, aber wichtigste Teil des Einzugsgebietes des Wasserwerkes geschützt. Das Einzugsgebiet erstreckt sich über die Landesgrenze von Brandenburg hinaus nach Südosten. Deshalb wurde für den im Freistaat Sachsen liegende Teil des Einzugsgebietes bereits 2006 ein ca. 3660 Hektar großes Wasserschutzgebiet festgesetzt.
“Grundwasserschutz kann nur Länder übergreifend gewährleistet werden. Von der Festsetzung des brandenburgischen Wasserschutzgebietes Fichtenberg profitieren vorrangig sächsische Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich bin zuversichtlich, dass auch die sächsischen Kollegen bei Ihren Entscheidungen die Belange der Trinkwasserversorgung im Land Brandenburg hinreichend berücksichtigen werden”, so Tack.
Das Wasserwerk Fichtenberg versorgt mit einer Wasserförderung von bis zu 20.000 Kubikmeter pro Tag im Verbund mit dem Wasserwerk Riesa 15 Städte und Gemeinden in Sachsen und im Landkreis Elbe-Elster mit sauberem Trinkwasser. Zum Schutz der Wasserversorgung war es notwendig, das nach DDR-Recht ausgewiesene Schutzgebiet durch eine neue Verordnung abzulösen. Dadurch vergrößerte sich auch die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes.
„Der Schutz des wichtigsten Lebensmittels Trinkwasser ist nicht zum Nulltarif zu haben“, so Tack. In Wasserschutzgebieten gelten Beschränkungen und Verbote. So müssen Hausbesitzer z. B. Abwassersammelgruben regelmäßig überprüfen, dürfen keine Hausbrunnen, Trockentoiletten und vertikale Erdwärmesonden mehr bauen oder Streusalz einsetzten.
Auch die Landwirtschaft wird zur Sorgfalt verpflichtet: Misthaufen auf den Feldern, Düngung im Winter, übermäßiger Pestizideinsatz, undichte Güllegruben oder Silageeinrichtungen werden verboten. Aber auch Biogasanlagen und neue Ställe dürfen im Wasserschutzgebiet nicht errichtet werden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz