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Schüler-Bafög – Insgesamt 1.376 Anträge gestellt

17:02 Uhr | 7. Oktober 2010
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Wissenschaftsministerin Dr. Martina Münch und Bildungsminister Holger Rupprecht freuen sich über die hohe Akzeptanz des „Schüler-Bafögs“. Bis zum 30. September 2010 sind insgesamt 1.376 Anträge von Schülerinnen und Schüler auf Förderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz bei den zuständigen Ämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten eingegangen – das sind rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten. „Das Schüler-Bafög ist ein voller Erfolg“, betonen Münch und Rupprecht. Zudem konnten schon die ersten Zahlungen an 249 Antragsteller erfolgen. Die Zahl der Aus- bzw. Nachzahlungen werde im Oktober noch mal signifikant steigen.
Zudem gibt es nach wie vor eine starke Nachfrage von Eltern und Schülern bei den Ämtern und der „Hotline“ im Wissenschaftsministerium, so Münch. „Ich gehe deswegen davon aus, dass die Zahl der Anträge weiter steigen wird.“ Anspruchsberechtigte können auch weiterhin die finanzielle Unterstützung beantragen. Ab Oktober gilt der Grundsatz, dass die Mittel immer ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt werden.
Rupprecht verweist auf den Kerngedanken der Landesförderung. „Gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, so der Bildungsminister. „Wir wollen, dass mehr Kinder aus einkommensschwachen Familien das Abitur oder die Fachhochschulreife erreichen und so Aufstiegschancen durch Bildung erhalten.
Seit Beginn dieses Schuljahres können brandenburgische Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien, die das Abitur oder die Fachhochschulreife anstreben, erstmals eine finanzielle Unterstützung des Landes auf der Grundlage des neuen Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes beantragen. Je nach Einkommenssituation der Eltern beträgt die Förderung 50 Euro oder 100 Euro pro Monat. Der Zuschuss muss für Kosten eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen und nicht durch andere staatliche Zuwendungen gedeckt werden. Das Antragsformular und ergänzende Hinweise dazu können im Internet abgerufen werden und sind auch bei den zuständigen Ämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erhältlich.
Die Ausbildungsförderung wird schrittweise eingeführt – das bedeutet, dass ab diesem Schuljahr nur Schülerinnen und Schüler Anträge stellen können, die erstmals die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe oder das erste Schuljahr der zweijährigen Bildungsgänge der Fachoberschule besuchen. Im darauffolgenden Schuljahr 2011/2012 wird die Ausbildungsförderung aufwachsend zunächst in der Jahrgangsstufe 12 der Oberstufe und dem zweiten Schuljahr der Fachoberschule sowie ein weiteres Jahr später im Schuljahr 2012/2013 auch in der Jahrgangsstufe 13 der Gesamtschule und des beruflichen Gymnasiums gewährt.
Voraussetzung für den Erhalt der Unterstützung ist der Besuch einer gymnasialen Oberstufe oder eines zweijährigen Bildungsgangs zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform. Außerdem müssen die Schülerinnen und Schüler ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben und eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Finanziell bedürftig sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder anderen Hilfen für den Lebensunterhalt sowie Familien mit geringem Einkommen. Als Faustregel gilt, dass ein Förderanspruch dann besteht, wenn
– in einem Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren das monatliche Nettoeinkommen nicht höher als ca. 2.000 Euro und
– in einem Haushalt mit zwei Kindern unter 18 Jahren das monatliche Nettoeinkommen nicht höher als ca. 2.500 Euro liegt.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Wissenschaftsministerin Dr. Martina Münch und Bildungsminister Holger Rupprecht freuen sich über die hohe Akzeptanz des „Schüler-Bafögs“. Bis zum 30. September 2010 sind insgesamt 1.376 Anträge von Schülerinnen und Schüler auf Förderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz bei den zuständigen Ämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten eingegangen – das sind rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten. „Das Schüler-Bafög ist ein voller Erfolg“, betonen Münch und Rupprecht. Zudem konnten schon die ersten Zahlungen an 249 Antragsteller erfolgen. Die Zahl der Aus- bzw. Nachzahlungen werde im Oktober noch mal signifikant steigen.
Zudem gibt es nach wie vor eine starke Nachfrage von Eltern und Schülern bei den Ämtern und der „Hotline“ im Wissenschaftsministerium, so Münch. „Ich gehe deswegen davon aus, dass die Zahl der Anträge weiter steigen wird.“ Anspruchsberechtigte können auch weiterhin die finanzielle Unterstützung beantragen. Ab Oktober gilt der Grundsatz, dass die Mittel immer ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt werden.
Rupprecht verweist auf den Kerngedanken der Landesförderung. „Gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, so der Bildungsminister. „Wir wollen, dass mehr Kinder aus einkommensschwachen Familien das Abitur oder die Fachhochschulreife erreichen und so Aufstiegschancen durch Bildung erhalten.
Seit Beginn dieses Schuljahres können brandenburgische Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien, die das Abitur oder die Fachhochschulreife anstreben, erstmals eine finanzielle Unterstützung des Landes auf der Grundlage des neuen Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes beantragen. Je nach Einkommenssituation der Eltern beträgt die Förderung 50 Euro oder 100 Euro pro Monat. Der Zuschuss muss für Kosten eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen und nicht durch andere staatliche Zuwendungen gedeckt werden. Das Antragsformular und ergänzende Hinweise dazu können im Internet abgerufen werden und sind auch bei den zuständigen Ämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erhältlich.
Die Ausbildungsförderung wird schrittweise eingeführt – das bedeutet, dass ab diesem Schuljahr nur Schülerinnen und Schüler Anträge stellen können, die erstmals die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe oder das erste Schuljahr der zweijährigen Bildungsgänge der Fachoberschule besuchen. Im darauffolgenden Schuljahr 2011/2012 wird die Ausbildungsförderung aufwachsend zunächst in der Jahrgangsstufe 12 der Oberstufe und dem zweiten Schuljahr der Fachoberschule sowie ein weiteres Jahr später im Schuljahr 2012/2013 auch in der Jahrgangsstufe 13 der Gesamtschule und des beruflichen Gymnasiums gewährt.
Voraussetzung für den Erhalt der Unterstützung ist der Besuch einer gymnasialen Oberstufe oder eines zweijährigen Bildungsgangs zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform. Außerdem müssen die Schülerinnen und Schüler ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben und eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Finanziell bedürftig sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder anderen Hilfen für den Lebensunterhalt sowie Familien mit geringem Einkommen. Als Faustregel gilt, dass ein Förderanspruch dann besteht, wenn
– in einem Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren das monatliche Nettoeinkommen nicht höher als ca. 2.000 Euro und
– in einem Haushalt mit zwei Kindern unter 18 Jahren das monatliche Nettoeinkommen nicht höher als ca. 2.500 Euro liegt.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Wissenschaftsministerin Dr. Martina Münch und Bildungsminister Holger Rupprecht freuen sich über die hohe Akzeptanz des „Schüler-Bafögs“. Bis zum 30. September 2010 sind insgesamt 1.376 Anträge von Schülerinnen und Schüler auf Förderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz bei den zuständigen Ämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten eingegangen – das sind rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten. „Das Schüler-Bafög ist ein voller Erfolg“, betonen Münch und Rupprecht. Zudem konnten schon die ersten Zahlungen an 249 Antragsteller erfolgen. Die Zahl der Aus- bzw. Nachzahlungen werde im Oktober noch mal signifikant steigen.
Zudem gibt es nach wie vor eine starke Nachfrage von Eltern und Schülern bei den Ämtern und der „Hotline“ im Wissenschaftsministerium, so Münch. „Ich gehe deswegen davon aus, dass die Zahl der Anträge weiter steigen wird.“ Anspruchsberechtigte können auch weiterhin die finanzielle Unterstützung beantragen. Ab Oktober gilt der Grundsatz, dass die Mittel immer ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt werden.
Rupprecht verweist auf den Kerngedanken der Landesförderung. „Gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, so der Bildungsminister. „Wir wollen, dass mehr Kinder aus einkommensschwachen Familien das Abitur oder die Fachhochschulreife erreichen und so Aufstiegschancen durch Bildung erhalten.
Seit Beginn dieses Schuljahres können brandenburgische Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien, die das Abitur oder die Fachhochschulreife anstreben, erstmals eine finanzielle Unterstützung des Landes auf der Grundlage des neuen Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes beantragen. Je nach Einkommenssituation der Eltern beträgt die Förderung 50 Euro oder 100 Euro pro Monat. Der Zuschuss muss für Kosten eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen und nicht durch andere staatliche Zuwendungen gedeckt werden. Das Antragsformular und ergänzende Hinweise dazu können im Internet abgerufen werden und sind auch bei den zuständigen Ämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erhältlich.
Die Ausbildungsförderung wird schrittweise eingeführt – das bedeutet, dass ab diesem Schuljahr nur Schülerinnen und Schüler Anträge stellen können, die erstmals die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe oder das erste Schuljahr der zweijährigen Bildungsgänge der Fachoberschule besuchen. Im darauffolgenden Schuljahr 2011/2012 wird die Ausbildungsförderung aufwachsend zunächst in der Jahrgangsstufe 12 der Oberstufe und dem zweiten Schuljahr der Fachoberschule sowie ein weiteres Jahr später im Schuljahr 2012/2013 auch in der Jahrgangsstufe 13 der Gesamtschule und des beruflichen Gymnasiums gewährt.
Voraussetzung für den Erhalt der Unterstützung ist der Besuch einer gymnasialen Oberstufe oder eines zweijährigen Bildungsgangs zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform. Außerdem müssen die Schülerinnen und Schüler ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben und eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Finanziell bedürftig sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder anderen Hilfen für den Lebensunterhalt sowie Familien mit geringem Einkommen. Als Faustregel gilt, dass ein Förderanspruch dann besteht, wenn
– in einem Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren das monatliche Nettoeinkommen nicht höher als ca. 2.000 Euro und
– in einem Haushalt mit zwei Kindern unter 18 Jahren das monatliche Nettoeinkommen nicht höher als ca. 2.500 Euro liegt.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Wissenschaftsministerin Dr. Martina Münch und Bildungsminister Holger Rupprecht freuen sich über die hohe Akzeptanz des „Schüler-Bafögs“. Bis zum 30. September 2010 sind insgesamt 1.376 Anträge von Schülerinnen und Schüler auf Förderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz bei den zuständigen Ämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten eingegangen – das sind rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten. „Das Schüler-Bafög ist ein voller Erfolg“, betonen Münch und Rupprecht. Zudem konnten schon die ersten Zahlungen an 249 Antragsteller erfolgen. Die Zahl der Aus- bzw. Nachzahlungen werde im Oktober noch mal signifikant steigen.
Zudem gibt es nach wie vor eine starke Nachfrage von Eltern und Schülern bei den Ämtern und der „Hotline“ im Wissenschaftsministerium, so Münch. „Ich gehe deswegen davon aus, dass die Zahl der Anträge weiter steigen wird.“ Anspruchsberechtigte können auch weiterhin die finanzielle Unterstützung beantragen. Ab Oktober gilt der Grundsatz, dass die Mittel immer ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt werden.
Rupprecht verweist auf den Kerngedanken der Landesförderung. „Gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, so der Bildungsminister. „Wir wollen, dass mehr Kinder aus einkommensschwachen Familien das Abitur oder die Fachhochschulreife erreichen und so Aufstiegschancen durch Bildung erhalten.
Seit Beginn dieses Schuljahres können brandenburgische Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien, die das Abitur oder die Fachhochschulreife anstreben, erstmals eine finanzielle Unterstützung des Landes auf der Grundlage des neuen Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes beantragen. Je nach Einkommenssituation der Eltern beträgt die Förderung 50 Euro oder 100 Euro pro Monat. Der Zuschuss muss für Kosten eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen und nicht durch andere staatliche Zuwendungen gedeckt werden. Das Antragsformular und ergänzende Hinweise dazu können im Internet abgerufen werden und sind auch bei den zuständigen Ämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erhältlich.
Die Ausbildungsförderung wird schrittweise eingeführt – das bedeutet, dass ab diesem Schuljahr nur Schülerinnen und Schüler Anträge stellen können, die erstmals die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe oder das erste Schuljahr der zweijährigen Bildungsgänge der Fachoberschule besuchen. Im darauffolgenden Schuljahr 2011/2012 wird die Ausbildungsförderung aufwachsend zunächst in der Jahrgangsstufe 12 der Oberstufe und dem zweiten Schuljahr der Fachoberschule sowie ein weiteres Jahr später im Schuljahr 2012/2013 auch in der Jahrgangsstufe 13 der Gesamtschule und des beruflichen Gymnasiums gewährt.
Voraussetzung für den Erhalt der Unterstützung ist der Besuch einer gymnasialen Oberstufe oder eines zweijährigen Bildungsgangs zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform. Außerdem müssen die Schülerinnen und Schüler ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben und eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Finanziell bedürftig sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder anderen Hilfen für den Lebensunterhalt sowie Familien mit geringem Einkommen. Als Faustregel gilt, dass ein Förderanspruch dann besteht, wenn
– in einem Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren das monatliche Nettoeinkommen nicht höher als ca. 2.000 Euro und
– in einem Haushalt mit zwei Kindern unter 18 Jahren das monatliche Nettoeinkommen nicht höher als ca. 2.500 Euro liegt.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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