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NIEDERLAUSITZ aktuell

Wissenschaftsministerium: Zugriff auf Hochschulrücklagen nicht verfassungswidrig

9:25 Uhr | 27. August 2010
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Das von der Brandenburger Landesrektorenkonferenz eingeholte Rechtsgutachten geht von unzutreffenden Annahmen aus und zieht falsche Schlussfolgerungen. Die Rücklagen der Brandenburger Hochschulen sind in den vergangenen Jahren außerordentlich gewachsen: von knapp 1,5 Millionen Euro im Jahr 2001 auf rund 25 Millionen Euro im Jahr 2010. Über die größten Rücklagen verfügen die Universität Potsdam (2010: rund 10,3 Mio. €) und die BTU Cottbus (2010: rund 7 Mio. €). Das Wissenschaftsministerium hat immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht Sinn der Rücklagenbildung sein darf, Reserven anzusammeln, ohne konkrete Maßnahmen zu planen.
Aus Verantwortung gegenüber kommenden Generationen hat die Landesregierung im Frühjahr 2010 beschlossen, die Neuverschuldung des Landes kontinuierlich zurückzufahren und nachhaltige Maßnahmen zur Konsolidierung des Landeshaushaltes einzuleiten. Dazu müssen auch die Hochschulen ihren Beitrag leisten.
Das Kabinett hat die einmalige Entnahme von 10 Millionen Euro aus den Hochschulrücklagen beschlossen. Eine Kürzung des laufenden und damit auch künftiger Haushalte wird bewusst vermieden. Nach der einmaligen Entnahme verfügen die Hochschulen immer noch über rund 15 Millionen Euro Rücklagen für längerfristige Vorhaben. Die Entnahme wird im Übrigen erst 2011 – also nach Auslaufen des Hochschulpaktes II – wirksam.
Landesregierung und Brandenburgische Landesrektorenkonferenz (BLRK) haben im Hochschulpakt II gemeinsame Zielsetzungen – auch die Rücklagen betreffend – verabredet. Beim Hochschulpakt handelt es sich um eine politische Erklärung, die jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter hat. Der Vorwurf des Rechtsbruchs entbehrt daher jeder Grundlage.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Das von der Brandenburger Landesrektorenkonferenz eingeholte Rechtsgutachten geht von unzutreffenden Annahmen aus und zieht falsche Schlussfolgerungen. Die Rücklagen der Brandenburger Hochschulen sind in den vergangenen Jahren außerordentlich gewachsen: von knapp 1,5 Millionen Euro im Jahr 2001 auf rund 25 Millionen Euro im Jahr 2010. Über die größten Rücklagen verfügen die Universität Potsdam (2010: rund 10,3 Mio. €) und die BTU Cottbus (2010: rund 7 Mio. €). Das Wissenschaftsministerium hat immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht Sinn der Rücklagenbildung sein darf, Reserven anzusammeln, ohne konkrete Maßnahmen zu planen.
Aus Verantwortung gegenüber kommenden Generationen hat die Landesregierung im Frühjahr 2010 beschlossen, die Neuverschuldung des Landes kontinuierlich zurückzufahren und nachhaltige Maßnahmen zur Konsolidierung des Landeshaushaltes einzuleiten. Dazu müssen auch die Hochschulen ihren Beitrag leisten.
Das Kabinett hat die einmalige Entnahme von 10 Millionen Euro aus den Hochschulrücklagen beschlossen. Eine Kürzung des laufenden und damit auch künftiger Haushalte wird bewusst vermieden. Nach der einmaligen Entnahme verfügen die Hochschulen immer noch über rund 15 Millionen Euro Rücklagen für längerfristige Vorhaben. Die Entnahme wird im Übrigen erst 2011 – also nach Auslaufen des Hochschulpaktes II – wirksam.
Landesregierung und Brandenburgische Landesrektorenkonferenz (BLRK) haben im Hochschulpakt II gemeinsame Zielsetzungen – auch die Rücklagen betreffend – verabredet. Beim Hochschulpakt handelt es sich um eine politische Erklärung, die jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter hat. Der Vorwurf des Rechtsbruchs entbehrt daher jeder Grundlage.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Das von der Brandenburger Landesrektorenkonferenz eingeholte Rechtsgutachten geht von unzutreffenden Annahmen aus und zieht falsche Schlussfolgerungen. Die Rücklagen der Brandenburger Hochschulen sind in den vergangenen Jahren außerordentlich gewachsen: von knapp 1,5 Millionen Euro im Jahr 2001 auf rund 25 Millionen Euro im Jahr 2010. Über die größten Rücklagen verfügen die Universität Potsdam (2010: rund 10,3 Mio. €) und die BTU Cottbus (2010: rund 7 Mio. €). Das Wissenschaftsministerium hat immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht Sinn der Rücklagenbildung sein darf, Reserven anzusammeln, ohne konkrete Maßnahmen zu planen.
Aus Verantwortung gegenüber kommenden Generationen hat die Landesregierung im Frühjahr 2010 beschlossen, die Neuverschuldung des Landes kontinuierlich zurückzufahren und nachhaltige Maßnahmen zur Konsolidierung des Landeshaushaltes einzuleiten. Dazu müssen auch die Hochschulen ihren Beitrag leisten.
Das Kabinett hat die einmalige Entnahme von 10 Millionen Euro aus den Hochschulrücklagen beschlossen. Eine Kürzung des laufenden und damit auch künftiger Haushalte wird bewusst vermieden. Nach der einmaligen Entnahme verfügen die Hochschulen immer noch über rund 15 Millionen Euro Rücklagen für längerfristige Vorhaben. Die Entnahme wird im Übrigen erst 2011 – also nach Auslaufen des Hochschulpaktes II – wirksam.
Landesregierung und Brandenburgische Landesrektorenkonferenz (BLRK) haben im Hochschulpakt II gemeinsame Zielsetzungen – auch die Rücklagen betreffend – verabredet. Beim Hochschulpakt handelt es sich um eine politische Erklärung, die jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter hat. Der Vorwurf des Rechtsbruchs entbehrt daher jeder Grundlage.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Das von der Brandenburger Landesrektorenkonferenz eingeholte Rechtsgutachten geht von unzutreffenden Annahmen aus und zieht falsche Schlussfolgerungen. Die Rücklagen der Brandenburger Hochschulen sind in den vergangenen Jahren außerordentlich gewachsen: von knapp 1,5 Millionen Euro im Jahr 2001 auf rund 25 Millionen Euro im Jahr 2010. Über die größten Rücklagen verfügen die Universität Potsdam (2010: rund 10,3 Mio. €) und die BTU Cottbus (2010: rund 7 Mio. €). Das Wissenschaftsministerium hat immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht Sinn der Rücklagenbildung sein darf, Reserven anzusammeln, ohne konkrete Maßnahmen zu planen.
Aus Verantwortung gegenüber kommenden Generationen hat die Landesregierung im Frühjahr 2010 beschlossen, die Neuverschuldung des Landes kontinuierlich zurückzufahren und nachhaltige Maßnahmen zur Konsolidierung des Landeshaushaltes einzuleiten. Dazu müssen auch die Hochschulen ihren Beitrag leisten.
Das Kabinett hat die einmalige Entnahme von 10 Millionen Euro aus den Hochschulrücklagen beschlossen. Eine Kürzung des laufenden und damit auch künftiger Haushalte wird bewusst vermieden. Nach der einmaligen Entnahme verfügen die Hochschulen immer noch über rund 15 Millionen Euro Rücklagen für längerfristige Vorhaben. Die Entnahme wird im Übrigen erst 2011 – also nach Auslaufen des Hochschulpaktes II – wirksam.
Landesregierung und Brandenburgische Landesrektorenkonferenz (BLRK) haben im Hochschulpakt II gemeinsame Zielsetzungen – auch die Rücklagen betreffend – verabredet. Beim Hochschulpakt handelt es sich um eine politische Erklärung, die jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter hat. Der Vorwurf des Rechtsbruchs entbehrt daher jeder Grundlage.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Das von der Brandenburger Landesrektorenkonferenz eingeholte Rechtsgutachten geht von unzutreffenden Annahmen aus und zieht falsche Schlussfolgerungen. Die Rücklagen der Brandenburger Hochschulen sind in den vergangenen Jahren außerordentlich gewachsen: von knapp 1,5 Millionen Euro im Jahr 2001 auf rund 25 Millionen Euro im Jahr 2010. Über die größten Rücklagen verfügen die Universität Potsdam (2010: rund 10,3 Mio. €) und die BTU Cottbus (2010: rund 7 Mio. €). Das Wissenschaftsministerium hat immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht Sinn der Rücklagenbildung sein darf, Reserven anzusammeln, ohne konkrete Maßnahmen zu planen.
Aus Verantwortung gegenüber kommenden Generationen hat die Landesregierung im Frühjahr 2010 beschlossen, die Neuverschuldung des Landes kontinuierlich zurückzufahren und nachhaltige Maßnahmen zur Konsolidierung des Landeshaushaltes einzuleiten. Dazu müssen auch die Hochschulen ihren Beitrag leisten.
Das Kabinett hat die einmalige Entnahme von 10 Millionen Euro aus den Hochschulrücklagen beschlossen. Eine Kürzung des laufenden und damit auch künftiger Haushalte wird bewusst vermieden. Nach der einmaligen Entnahme verfügen die Hochschulen immer noch über rund 15 Millionen Euro Rücklagen für längerfristige Vorhaben. Die Entnahme wird im Übrigen erst 2011 – also nach Auslaufen des Hochschulpaktes II – wirksam.
Landesregierung und Brandenburgische Landesrektorenkonferenz (BLRK) haben im Hochschulpakt II gemeinsame Zielsetzungen – auch die Rücklagen betreffend – verabredet. Beim Hochschulpakt handelt es sich um eine politische Erklärung, die jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter hat. Der Vorwurf des Rechtsbruchs entbehrt daher jeder Grundlage.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Das von der Brandenburger Landesrektorenkonferenz eingeholte Rechtsgutachten geht von unzutreffenden Annahmen aus und zieht falsche Schlussfolgerungen. Die Rücklagen der Brandenburger Hochschulen sind in den vergangenen Jahren außerordentlich gewachsen: von knapp 1,5 Millionen Euro im Jahr 2001 auf rund 25 Millionen Euro im Jahr 2010. Über die größten Rücklagen verfügen die Universität Potsdam (2010: rund 10,3 Mio. €) und die BTU Cottbus (2010: rund 7 Mio. €). Das Wissenschaftsministerium hat immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht Sinn der Rücklagenbildung sein darf, Reserven anzusammeln, ohne konkrete Maßnahmen zu planen.
Aus Verantwortung gegenüber kommenden Generationen hat die Landesregierung im Frühjahr 2010 beschlossen, die Neuverschuldung des Landes kontinuierlich zurückzufahren und nachhaltige Maßnahmen zur Konsolidierung des Landeshaushaltes einzuleiten. Dazu müssen auch die Hochschulen ihren Beitrag leisten.
Das Kabinett hat die einmalige Entnahme von 10 Millionen Euro aus den Hochschulrücklagen beschlossen. Eine Kürzung des laufenden und damit auch künftiger Haushalte wird bewusst vermieden. Nach der einmaligen Entnahme verfügen die Hochschulen immer noch über rund 15 Millionen Euro Rücklagen für längerfristige Vorhaben. Die Entnahme wird im Übrigen erst 2011 – also nach Auslaufen des Hochschulpaktes II – wirksam.
Landesregierung und Brandenburgische Landesrektorenkonferenz (BLRK) haben im Hochschulpakt II gemeinsame Zielsetzungen – auch die Rücklagen betreffend – verabredet. Beim Hochschulpakt handelt es sich um eine politische Erklärung, die jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter hat. Der Vorwurf des Rechtsbruchs entbehrt daher jeder Grundlage.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Das von der Brandenburger Landesrektorenkonferenz eingeholte Rechtsgutachten geht von unzutreffenden Annahmen aus und zieht falsche Schlussfolgerungen. Die Rücklagen der Brandenburger Hochschulen sind in den vergangenen Jahren außerordentlich gewachsen: von knapp 1,5 Millionen Euro im Jahr 2001 auf rund 25 Millionen Euro im Jahr 2010. Über die größten Rücklagen verfügen die Universität Potsdam (2010: rund 10,3 Mio. €) und die BTU Cottbus (2010: rund 7 Mio. €). Das Wissenschaftsministerium hat immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht Sinn der Rücklagenbildung sein darf, Reserven anzusammeln, ohne konkrete Maßnahmen zu planen.
Aus Verantwortung gegenüber kommenden Generationen hat die Landesregierung im Frühjahr 2010 beschlossen, die Neuverschuldung des Landes kontinuierlich zurückzufahren und nachhaltige Maßnahmen zur Konsolidierung des Landeshaushaltes einzuleiten. Dazu müssen auch die Hochschulen ihren Beitrag leisten.
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Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Das von der Brandenburger Landesrektorenkonferenz eingeholte Rechtsgutachten geht von unzutreffenden Annahmen aus und zieht falsche Schlussfolgerungen. Die Rücklagen der Brandenburger Hochschulen sind in den vergangenen Jahren außerordentlich gewachsen: von knapp 1,5 Millionen Euro im Jahr 2001 auf rund 25 Millionen Euro im Jahr 2010. Über die größten Rücklagen verfügen die Universität Potsdam (2010: rund 10,3 Mio. €) und die BTU Cottbus (2010: rund 7 Mio. €). Das Wissenschaftsministerium hat immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht Sinn der Rücklagenbildung sein darf, Reserven anzusammeln, ohne konkrete Maßnahmen zu planen.
Aus Verantwortung gegenüber kommenden Generationen hat die Landesregierung im Frühjahr 2010 beschlossen, die Neuverschuldung des Landes kontinuierlich zurückzufahren und nachhaltige Maßnahmen zur Konsolidierung des Landeshaushaltes einzuleiten. Dazu müssen auch die Hochschulen ihren Beitrag leisten.
Das Kabinett hat die einmalige Entnahme von 10 Millionen Euro aus den Hochschulrücklagen beschlossen. Eine Kürzung des laufenden und damit auch künftiger Haushalte wird bewusst vermieden. Nach der einmaligen Entnahme verfügen die Hochschulen immer noch über rund 15 Millionen Euro Rücklagen für längerfristige Vorhaben. Die Entnahme wird im Übrigen erst 2011 – also nach Auslaufen des Hochschulpaktes II – wirksam.
Landesregierung und Brandenburgische Landesrektorenkonferenz (BLRK) haben im Hochschulpakt II gemeinsame Zielsetzungen – auch die Rücklagen betreffend – verabredet. Beim Hochschulpakt handelt es sich um eine politische Erklärung, die jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter hat. Der Vorwurf des Rechtsbruchs entbehrt daher jeder Grundlage.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

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