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NIEDERLAUSITZ aktuell

Allgemeinverfügung zur Untersagung der Entnahme von Wasser aus Fließgewässern

17:21 Uhr | 19. Juli 2010
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Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und der geringen Niederschläge sind in der Spree im Bereich des Unterspreewaldes kritische Abflusssituationen entstanden, die zu einer nachhaltigen Schädigung der Gewässerökologie führen können. In den Landkreisen Spree-Neiße, Dahme-Spree, Oberspreewald-Lausitz und in der Stadt Cottbus wurden bzw. werden deshalb Allgemeinverfügungen erarbeitet und veröffentlicht, die die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern durch die Grundstücksanlieger erheblich einschränken.
Der Cottbuser Umweltbeigeordnete Lothar Nicht erklärt: “Aufgrund der besonderen Situation hat im Landesumweltamt Brandenburg die Arbeitsgruppe “Niedrigwasser Spree“ ihre Arbeit aufgenommen und erste Maßnahmen eingeleitet. In der Stadt Cottbus musste die Wasserabgabe der Spree in den Hammergraben und in den Priorgraben reduziert werden. Als zweiter Schritt erfolgt nun die Einschränkung des Anliegergebrauchs. Die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern durch die Grundstücksanlieger ist dann nur noch in der Zeit von 5 bis 8 Uhr und von 20 bis 22 Uhr erlaubt.“
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde überwacht. Bei Zuwiderhandlungen drohen Verwarn- oder Bußgelder.
Dazu Lothar Nicht: “Die Stadt Cottbus ist verpflichtet, bei Niedrigwassersituationen im Spreeunterlauf wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Auch wir profitieren von diesem Solidaritätsprinzip. Ohne die Einspeisung von Wasser aus den sächsischen Speicherbecken würden längst auch in der Spree in Cottbus kritische Abflusssituationen auftreten. Die Talsperre Spremberg kann aufgrund der Sanierungsmaßnahmen nicht mehr wirksam genug in das Abflussregime eingreifen.“
Quelle: Stadt Cottbus
Foto © Saperaud (wikipedia)

Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und der geringen Niederschläge sind in der Spree im Bereich des Unterspreewaldes kritische Abflusssituationen entstanden, die zu einer nachhaltigen Schädigung der Gewässerökologie führen können. In den Landkreisen Spree-Neiße, Dahme-Spree, Oberspreewald-Lausitz und in der Stadt Cottbus wurden bzw. werden deshalb Allgemeinverfügungen erarbeitet und veröffentlicht, die die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern durch die Grundstücksanlieger erheblich einschränken.
Der Cottbuser Umweltbeigeordnete Lothar Nicht erklärt: “Aufgrund der besonderen Situation hat im Landesumweltamt Brandenburg die Arbeitsgruppe “Niedrigwasser Spree“ ihre Arbeit aufgenommen und erste Maßnahmen eingeleitet. In der Stadt Cottbus musste die Wasserabgabe der Spree in den Hammergraben und in den Priorgraben reduziert werden. Als zweiter Schritt erfolgt nun die Einschränkung des Anliegergebrauchs. Die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern durch die Grundstücksanlieger ist dann nur noch in der Zeit von 5 bis 8 Uhr und von 20 bis 22 Uhr erlaubt.“
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde überwacht. Bei Zuwiderhandlungen drohen Verwarn- oder Bußgelder.
Dazu Lothar Nicht: “Die Stadt Cottbus ist verpflichtet, bei Niedrigwassersituationen im Spreeunterlauf wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Auch wir profitieren von diesem Solidaritätsprinzip. Ohne die Einspeisung von Wasser aus den sächsischen Speicherbecken würden längst auch in der Spree in Cottbus kritische Abflusssituationen auftreten. Die Talsperre Spremberg kann aufgrund der Sanierungsmaßnahmen nicht mehr wirksam genug in das Abflussregime eingreifen.“
Quelle: Stadt Cottbus
Foto © Saperaud (wikipedia)

Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und der geringen Niederschläge sind in der Spree im Bereich des Unterspreewaldes kritische Abflusssituationen entstanden, die zu einer nachhaltigen Schädigung der Gewässerökologie führen können. In den Landkreisen Spree-Neiße, Dahme-Spree, Oberspreewald-Lausitz und in der Stadt Cottbus wurden bzw. werden deshalb Allgemeinverfügungen erarbeitet und veröffentlicht, die die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern durch die Grundstücksanlieger erheblich einschränken.
Der Cottbuser Umweltbeigeordnete Lothar Nicht erklärt: “Aufgrund der besonderen Situation hat im Landesumweltamt Brandenburg die Arbeitsgruppe “Niedrigwasser Spree“ ihre Arbeit aufgenommen und erste Maßnahmen eingeleitet. In der Stadt Cottbus musste die Wasserabgabe der Spree in den Hammergraben und in den Priorgraben reduziert werden. Als zweiter Schritt erfolgt nun die Einschränkung des Anliegergebrauchs. Die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern durch die Grundstücksanlieger ist dann nur noch in der Zeit von 5 bis 8 Uhr und von 20 bis 22 Uhr erlaubt.“
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde überwacht. Bei Zuwiderhandlungen drohen Verwarn- oder Bußgelder.
Dazu Lothar Nicht: “Die Stadt Cottbus ist verpflichtet, bei Niedrigwassersituationen im Spreeunterlauf wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Auch wir profitieren von diesem Solidaritätsprinzip. Ohne die Einspeisung von Wasser aus den sächsischen Speicherbecken würden längst auch in der Spree in Cottbus kritische Abflusssituationen auftreten. Die Talsperre Spremberg kann aufgrund der Sanierungsmaßnahmen nicht mehr wirksam genug in das Abflussregime eingreifen.“
Quelle: Stadt Cottbus
Foto © Saperaud (wikipedia)

Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und der geringen Niederschläge sind in der Spree im Bereich des Unterspreewaldes kritische Abflusssituationen entstanden, die zu einer nachhaltigen Schädigung der Gewässerökologie führen können. In den Landkreisen Spree-Neiße, Dahme-Spree, Oberspreewald-Lausitz und in der Stadt Cottbus wurden bzw. werden deshalb Allgemeinverfügungen erarbeitet und veröffentlicht, die die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern durch die Grundstücksanlieger erheblich einschränken.
Der Cottbuser Umweltbeigeordnete Lothar Nicht erklärt: “Aufgrund der besonderen Situation hat im Landesumweltamt Brandenburg die Arbeitsgruppe “Niedrigwasser Spree“ ihre Arbeit aufgenommen und erste Maßnahmen eingeleitet. In der Stadt Cottbus musste die Wasserabgabe der Spree in den Hammergraben und in den Priorgraben reduziert werden. Als zweiter Schritt erfolgt nun die Einschränkung des Anliegergebrauchs. Die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern durch die Grundstücksanlieger ist dann nur noch in der Zeit von 5 bis 8 Uhr und von 20 bis 22 Uhr erlaubt.“
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde überwacht. Bei Zuwiderhandlungen drohen Verwarn- oder Bußgelder.
Dazu Lothar Nicht: “Die Stadt Cottbus ist verpflichtet, bei Niedrigwassersituationen im Spreeunterlauf wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Auch wir profitieren von diesem Solidaritätsprinzip. Ohne die Einspeisung von Wasser aus den sächsischen Speicherbecken würden längst auch in der Spree in Cottbus kritische Abflusssituationen auftreten. Die Talsperre Spremberg kann aufgrund der Sanierungsmaßnahmen nicht mehr wirksam genug in das Abflussregime eingreifen.“
Quelle: Stadt Cottbus
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Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und der geringen Niederschläge sind in der Spree im Bereich des Unterspreewaldes kritische Abflusssituationen entstanden, die zu einer nachhaltigen Schädigung der Gewässerökologie führen können. In den Landkreisen Spree-Neiße, Dahme-Spree, Oberspreewald-Lausitz und in der Stadt Cottbus wurden bzw. werden deshalb Allgemeinverfügungen erarbeitet und veröffentlicht, die die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern durch die Grundstücksanlieger erheblich einschränken.
Der Cottbuser Umweltbeigeordnete Lothar Nicht erklärt: “Aufgrund der besonderen Situation hat im Landesumweltamt Brandenburg die Arbeitsgruppe “Niedrigwasser Spree“ ihre Arbeit aufgenommen und erste Maßnahmen eingeleitet. In der Stadt Cottbus musste die Wasserabgabe der Spree in den Hammergraben und in den Priorgraben reduziert werden. Als zweiter Schritt erfolgt nun die Einschränkung des Anliegergebrauchs. Die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern durch die Grundstücksanlieger ist dann nur noch in der Zeit von 5 bis 8 Uhr und von 20 bis 22 Uhr erlaubt.“
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde überwacht. Bei Zuwiderhandlungen drohen Verwarn- oder Bußgelder.
Dazu Lothar Nicht: “Die Stadt Cottbus ist verpflichtet, bei Niedrigwassersituationen im Spreeunterlauf wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Auch wir profitieren von diesem Solidaritätsprinzip. Ohne die Einspeisung von Wasser aus den sächsischen Speicherbecken würden längst auch in der Spree in Cottbus kritische Abflusssituationen auftreten. Die Talsperre Spremberg kann aufgrund der Sanierungsmaßnahmen nicht mehr wirksam genug in das Abflussregime eingreifen.“
Quelle: Stadt Cottbus
Foto © Saperaud (wikipedia)

Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und der geringen Niederschläge sind in der Spree im Bereich des Unterspreewaldes kritische Abflusssituationen entstanden, die zu einer nachhaltigen Schädigung der Gewässerökologie führen können. In den Landkreisen Spree-Neiße, Dahme-Spree, Oberspreewald-Lausitz und in der Stadt Cottbus wurden bzw. werden deshalb Allgemeinverfügungen erarbeitet und veröffentlicht, die die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern durch die Grundstücksanlieger erheblich einschränken.
Der Cottbuser Umweltbeigeordnete Lothar Nicht erklärt: “Aufgrund der besonderen Situation hat im Landesumweltamt Brandenburg die Arbeitsgruppe “Niedrigwasser Spree“ ihre Arbeit aufgenommen und erste Maßnahmen eingeleitet. In der Stadt Cottbus musste die Wasserabgabe der Spree in den Hammergraben und in den Priorgraben reduziert werden. Als zweiter Schritt erfolgt nun die Einschränkung des Anliegergebrauchs. Die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern durch die Grundstücksanlieger ist dann nur noch in der Zeit von 5 bis 8 Uhr und von 20 bis 22 Uhr erlaubt.“
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde überwacht. Bei Zuwiderhandlungen drohen Verwarn- oder Bußgelder.
Dazu Lothar Nicht: “Die Stadt Cottbus ist verpflichtet, bei Niedrigwassersituationen im Spreeunterlauf wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Auch wir profitieren von diesem Solidaritätsprinzip. Ohne die Einspeisung von Wasser aus den sächsischen Speicherbecken würden längst auch in der Spree in Cottbus kritische Abflusssituationen auftreten. Die Talsperre Spremberg kann aufgrund der Sanierungsmaßnahmen nicht mehr wirksam genug in das Abflussregime eingreifen.“
Quelle: Stadt Cottbus
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Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und der geringen Niederschläge sind in der Spree im Bereich des Unterspreewaldes kritische Abflusssituationen entstanden, die zu einer nachhaltigen Schädigung der Gewässerökologie führen können. In den Landkreisen Spree-Neiße, Dahme-Spree, Oberspreewald-Lausitz und in der Stadt Cottbus wurden bzw. werden deshalb Allgemeinverfügungen erarbeitet und veröffentlicht, die die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern durch die Grundstücksanlieger erheblich einschränken.
Der Cottbuser Umweltbeigeordnete Lothar Nicht erklärt: “Aufgrund der besonderen Situation hat im Landesumweltamt Brandenburg die Arbeitsgruppe “Niedrigwasser Spree“ ihre Arbeit aufgenommen und erste Maßnahmen eingeleitet. In der Stadt Cottbus musste die Wasserabgabe der Spree in den Hammergraben und in den Priorgraben reduziert werden. Als zweiter Schritt erfolgt nun die Einschränkung des Anliegergebrauchs. Die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern durch die Grundstücksanlieger ist dann nur noch in der Zeit von 5 bis 8 Uhr und von 20 bis 22 Uhr erlaubt.“
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Quelle: Stadt Cottbus
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Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und der geringen Niederschläge sind in der Spree im Bereich des Unterspreewaldes kritische Abflusssituationen entstanden, die zu einer nachhaltigen Schädigung der Gewässerökologie führen können. In den Landkreisen Spree-Neiße, Dahme-Spree, Oberspreewald-Lausitz und in der Stadt Cottbus wurden bzw. werden deshalb Allgemeinverfügungen erarbeitet und veröffentlicht, die die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern durch die Grundstücksanlieger erheblich einschränken.
Der Cottbuser Umweltbeigeordnete Lothar Nicht erklärt: “Aufgrund der besonderen Situation hat im Landesumweltamt Brandenburg die Arbeitsgruppe “Niedrigwasser Spree“ ihre Arbeit aufgenommen und erste Maßnahmen eingeleitet. In der Stadt Cottbus musste die Wasserabgabe der Spree in den Hammergraben und in den Priorgraben reduziert werden. Als zweiter Schritt erfolgt nun die Einschränkung des Anliegergebrauchs. Die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern durch die Grundstücksanlieger ist dann nur noch in der Zeit von 5 bis 8 Uhr und von 20 bis 22 Uhr erlaubt.“
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde überwacht. Bei Zuwiderhandlungen drohen Verwarn- oder Bußgelder.
Dazu Lothar Nicht: “Die Stadt Cottbus ist verpflichtet, bei Niedrigwassersituationen im Spreeunterlauf wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Auch wir profitieren von diesem Solidaritätsprinzip. Ohne die Einspeisung von Wasser aus den sächsischen Speicherbecken würden längst auch in der Spree in Cottbus kritische Abflusssituationen auftreten. Die Talsperre Spremberg kann aufgrund der Sanierungsmaßnahmen nicht mehr wirksam genug in das Abflussregime eingreifen.“
Quelle: Stadt Cottbus
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