In Spremberg wird es am dritten und vierten Adventswochenende ein Alkoholverbot in der Innenstadt geben. Betroffen sind davon die Straße Am Markt 5, die gesamte Lange Straße sowie die Dresdener Straße 1 – 45. Zudem muss ebenso in der Langen Straße eine medizinische Maske getragen werden. Die Allgemeinverfügung wurde heute vom Landkreis Spree-Neiße erlassen.
Die Stadt Spremberg teilte dazu mit:
Am 9. Dezember 2021 hat der Landkreis Spree-Neiße eine Allgemeinverfügung für die beiden Wochenenden am 11./12. Dezember 2021 und 18./19. Dezember 2021 für die Spremberger Innenstadt erlassen.
Demnach besteht in Spremberg in dem öffentlichen Straßenraum auf der Dresdener Straße, beginnend an der Straßenkreuzung zur Berliner Straße, einschließlich der Dresdener Straße 32, über die gesamte anschließende Lange Straße und einschließlich des öffentlichen Straßenraumes in der Straße Am Markt 5 (auf dem Marktplatz vor dem City Center Spremberg) ein vollständiges Verbot, alkoholhaltige Getränke im öffentlichen Straßenraum abzugeben und zu konsumieren. Ebenso ist für den gesamten Bereich Lange Straße das Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Straßenraum angeordnet.
Der Landkreis Spree-Neiße äußerte sich wie folgt:
Der Landkreis Spree-Neiße hat am Donnerstag, dem 9. Dezember 2021, ein Verbot von Alkoholkonsum und Verkauf und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auf bestimmten Straßen in Spremberg während des Lichterfestes und des verkaufsoffenen Sonntages erlassen.
Demzufolge ist es untersagt, beim Lichterfest vom 11. Dezember bis zum 18. Dezember 2021 sowie am verkaufsoffenen Sonntag, dem 12. Dezember 2021, auf der Straße Am Markt 5, der gesamten Langen Straße sowie der Dresdener Straße 1 – 45 alkoholhaltige Getränke im öffentlichen Straßenraum anzubieten und zu konsumieren.
Bürgerinnen und Bürgern sind in diesem Zeitraum zudem zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Straßenraum verpflichtet.
Grundlage für diese Entscheidung des Landkreises sind die größeren Menschenansammlungen auf den Straßen, die während des Ende November begonnenen Lichterfestes zu beobachten waren.
„Dass die Bürgerinnen und Bürger zur Weihnachtszeit bei einer Tasse Glühwein zusammenstehen möchten, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Doch die aktuelle Lage hinsichtlich der hohen Inzidenzen und der erheblichen Auslastung durch Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen in Südbrandenburg ist äußerst besorgniserregend“, erläutert Landrat Harald Altekrüger. „Aus diesem Grund ergreifen wir als Landkreis weitere Maßnahmen, um eine Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern. Wir alle möchten auch 2022 gemeinsam Weihnachten feiern können. Dafür bedarf es aber gegenseitiger Rücksichtnahme und der Einhaltung der geltenden Regeln der Eindämmungsverordnung“, so der Landrat von Spree-Neiße.
Damit kommt der Landkreis seiner Verantwortung nach, die regional nicht gesehen wurde.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter https://www.lkspn.de/aktuelles/coronavirus/verordnungen_bekanntmachungen_allgemeinverfuegungen.html.
Weitere Informationen zur aktuellen Corona-Lage im Spree-Neiße-Kreis gibt es unter www.lkspn.de.
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Red. / Presseinfo