Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 sind Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 das 6. Lebensjahr vollenden schulpflichtig. Gemäß § 37 Absatz 1 und 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes besteht für alle Vorschulkinder des Landes Brandenburg die Pflicht zur Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung und bei festgestelltem Sprachförderbedarf die Teilnahme an einem Sprachförderkurs.
Weiter teilte die Stadt Spremberg / MĚSTO GRODK dazu mit:
Befreit davon sind Kinder, die eine Kindereinrichtung außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, sich in sprachtherapeutischer Behandlung befinden und bei denen aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine Sprachförderung nicht durchgeführt werden kann.
Bis Ende Oktober 2020 findet in den Kindertagesstätten der Stadt Spremberg die Feststellung des Sprachstandes statt. Näheres zum Inhalt und Ablauf können Eltern/Personensorgeberechtigte den entsprechenden Aushängen in der Kindereinrichtung entnehmen.
Eltern, deren Kinder Kindertagesstätten in anderen Gemeinden Brandenburgs besuchen, wenden sich zur Feststellung des Sprachstandes und falls erforderlich zur Teilnahme ihres Kindes an der Sprachförderung vertrauensvoll an die Leiterin der jeweiligen Einrichtung.
Weitere Informationen
Die Sprachstandsfeststellung für Kinder, welche keine Kindereinrichtung besuchen findet nach individueller Absprache im Zeitraum vom 28.09. bis 02.10.2020 in der Kita Kollerberg, Kollerbergring 59 in Spremberg statt.
Zur Terminabsprache wenden sich Eltern/Personensorgeberechtigte dieser Kinder bitte an die Praxisberaterin Kindertagesstätten der Stadt Spremberg Frau Kupke.
Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 03563/340-457.
Die Teilnahme am Verfahren begründet für diese Kinder nicht den Abschluss eines Betreuungsverhältnisses mit einer Kindertagesstätte.
Presseinfo/ Red.