Am 19. März 2020 gab es aufgrund der aktuellen Corona-Situation vom Ministerium des Inneren für den Aufgabenbereich des Standesamtes die Weisung, dass Eheschließungen grundsätzlich nur noch am Behördenstandort des Standesamtes durchgeführt werden sollen.
Weiter teilte die Stadt Spremberg dazu mit:
Für die Stadt Spremberg/Grodk bedeutet dass, das Eheschließungen vorerst nur noch im Trauzimmer des Rathauses der Stadt Spremberg/Grodk stattfinden.
Des Weiteren sind Gäste zu den Eheschließungen unabhängig vom Trauort nicht zuzulassen. Eine Ausnahme gilt nur für die Kinder der Eheschließenden und ggf. für die Trauzeugen.
Red./Presseinfo
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