Nachdem der gewählte Bürgermeister Claus-Dieter Hübner ein Hausverbot für das Gubener Rathaus erhalten hatte, teilt der Landkreis Spree-Neiße nun mit, dass das Disziplinarverfahren gemäß Landesdisziplinargesetz des Landes Brandenburg (§§ 18 Abs. 1, 2 Abs. 2 i.V.m. § 86 Abs. 2 LDG Bbg) eingeleitet wurde. Laut diesem müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen. Landrat Harald Altekrüger hat in dem Fall als Dienstvorgesetzter die Dienstpflicht, ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
Bereits Anfang August hatte Hübner ein Hausverbot für das Gubener Rathaus erhalten.
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