Die seit 2012 im Bereich des Kegeldamms, zwischen der Langen Brücke und dem Seufzersteg, durchgeführten Gestaltungs- und Aufwertungsmaßnahmen sind nach fast 2-jähriger Bauzeit abgeschlossen. Zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität, zur Reduzierung der Lärm- und Abgasemission und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erfolgt die Ausweisung der Zone 30 im Bereich Kegeldamm. Die Zone 30 beinhaltet folgende Straßen und Straßenabschnitte:
– Kegeldamm, zwischen Gutenbergplatz und Sorauer Straße
– Straße Am Haag, zwischen Rüdiger Straße und Kegeldamm
– Max-Fritz-Hammer-Straße, zwischen Rüdiger Straße und Kegeldamm
– Sorauer Straße, zwischen Kreuzung Wehrinselstraße/Görlitzer Straße und Kegeldamm
– Görlitzer Straße
Abb. Zone 30 Kegeldamm
Was ändert sich
Die innerhalb der Zone 30 befindlichen Straßen und Straßenabschnitte dürfen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 30 km/h befahren werden. Alle Verkehrszeichen zur Regelung der Vorfahrt werden entfernt, alle Straßen sind gleichrangig. An Kreuzungen und Einmündungen hat der von „Rechts“ kommende Verkehr Vorfahrt.
Im Zusammenhang mit der Ausweisung der Zone 30 im Bereich Kegeldamm wird die Vorfahrt an der Kreuzung Sorauer Straße / Wehrinselstraße / Görlitzer Straße geändert. Der Straßenzug Sorauer Straße / Wehrinselstraße wird abbiegende Hauptstraße (Siehe Abbildung). Zusätzlich zu den angeordneten Verkehrsschildern erfolgt die Markierung der Fahrbahn zur Kennzeichnung des Verlaufs der Hauptstraße.
Die Änderung der Beschilderung erfolgt in der 50. und 51. Kalenderwoche 2014. Für einen Zeitraum von 1 Monat werden an den betroffenen Kreuzungen und Einmündungen zusätzliche Verkehrsschilder, die auf die geänderte Vorfahrt hinweisen, aufgestellt.
Abb. abbiegende Hauptstraße Sorauer Straße/Wehrinselstraße
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)