Die Gewerkschaft ver.di bewertet den Warnstreik im Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße am heutigen Mittwoch als erfolgreich, auch wenn das vom Grundgesetz geschützte Streikrecht durch die Notdienste sehr eingeschränkt war. Die 3 Krankentransportwagen (KTW) die nicht im Notdienst waren, waren von 8 Uhr bis 15 Uhr fast durchgängig bestreikt.
Für die 10 Rettungswagen (RTW) und 3 Noteinsatzfahrzeuge (NEF) hatte die Gewerkschaft ver.di den Notdienst gewährleistet.
Zur Streikkundgebung in Forst vor der Rettungswache waren mehr als 40 Rettungsdienstmitarbeiter aus dem ganzen Landkreis gekommen. Die Rettungsdienstmitarbeiter forderten einen Tarifvertrag auf dem Niveau des DRK-Reformtarifvertrages mindestens aber auf dem Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Vortag durch Beschluss (AZ: 13 Ta 1540/13, vom 03.09.2013) entschieden, den angekündigten Warnstreik nicht zu untersagen. Für die Untersagung gab es für das Landesarbeitsgericht keine Veranlassung.
Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH hat inzwischen der Gewerkschaft ver.di für den 13.09.2013 einen neuen Verhandlungstermin angeboten.
Quelle: ver.di Bezirk Cottbus
Die Gewerkschaft ver.di bewertet den Warnstreik im Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße am heutigen Mittwoch als erfolgreich, auch wenn das vom Grundgesetz geschützte Streikrecht durch die Notdienste sehr eingeschränkt war. Die 3 Krankentransportwagen (KTW) die nicht im Notdienst waren, waren von 8 Uhr bis 15 Uhr fast durchgängig bestreikt.
Für die 10 Rettungswagen (RTW) und 3 Noteinsatzfahrzeuge (NEF) hatte die Gewerkschaft ver.di den Notdienst gewährleistet.
Zur Streikkundgebung in Forst vor der Rettungswache waren mehr als 40 Rettungsdienstmitarbeiter aus dem ganzen Landkreis gekommen. Die Rettungsdienstmitarbeiter forderten einen Tarifvertrag auf dem Niveau des DRK-Reformtarifvertrages mindestens aber auf dem Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Vortag durch Beschluss (AZ: 13 Ta 1540/13, vom 03.09.2013) entschieden, den angekündigten Warnstreik nicht zu untersagen. Für die Untersagung gab es für das Landesarbeitsgericht keine Veranlassung.
Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH hat inzwischen der Gewerkschaft ver.di für den 13.09.2013 einen neuen Verhandlungstermin angeboten.
Quelle: ver.di Bezirk Cottbus
Die Gewerkschaft ver.di bewertet den Warnstreik im Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße am heutigen Mittwoch als erfolgreich, auch wenn das vom Grundgesetz geschützte Streikrecht durch die Notdienste sehr eingeschränkt war. Die 3 Krankentransportwagen (KTW) die nicht im Notdienst waren, waren von 8 Uhr bis 15 Uhr fast durchgängig bestreikt.
Für die 10 Rettungswagen (RTW) und 3 Noteinsatzfahrzeuge (NEF) hatte die Gewerkschaft ver.di den Notdienst gewährleistet.
Zur Streikkundgebung in Forst vor der Rettungswache waren mehr als 40 Rettungsdienstmitarbeiter aus dem ganzen Landkreis gekommen. Die Rettungsdienstmitarbeiter forderten einen Tarifvertrag auf dem Niveau des DRK-Reformtarifvertrages mindestens aber auf dem Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Vortag durch Beschluss (AZ: 13 Ta 1540/13, vom 03.09.2013) entschieden, den angekündigten Warnstreik nicht zu untersagen. Für die Untersagung gab es für das Landesarbeitsgericht keine Veranlassung.
Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH hat inzwischen der Gewerkschaft ver.di für den 13.09.2013 einen neuen Verhandlungstermin angeboten.
Quelle: ver.di Bezirk Cottbus
Die Gewerkschaft ver.di bewertet den Warnstreik im Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße am heutigen Mittwoch als erfolgreich, auch wenn das vom Grundgesetz geschützte Streikrecht durch die Notdienste sehr eingeschränkt war. Die 3 Krankentransportwagen (KTW) die nicht im Notdienst waren, waren von 8 Uhr bis 15 Uhr fast durchgängig bestreikt.
Für die 10 Rettungswagen (RTW) und 3 Noteinsatzfahrzeuge (NEF) hatte die Gewerkschaft ver.di den Notdienst gewährleistet.
Zur Streikkundgebung in Forst vor der Rettungswache waren mehr als 40 Rettungsdienstmitarbeiter aus dem ganzen Landkreis gekommen. Die Rettungsdienstmitarbeiter forderten einen Tarifvertrag auf dem Niveau des DRK-Reformtarifvertrages mindestens aber auf dem Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Vortag durch Beschluss (AZ: 13 Ta 1540/13, vom 03.09.2013) entschieden, den angekündigten Warnstreik nicht zu untersagen. Für die Untersagung gab es für das Landesarbeitsgericht keine Veranlassung.
Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH hat inzwischen der Gewerkschaft ver.di für den 13.09.2013 einen neuen Verhandlungstermin angeboten.
Quelle: ver.di Bezirk Cottbus
Die Gewerkschaft ver.di bewertet den Warnstreik im Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße am heutigen Mittwoch als erfolgreich, auch wenn das vom Grundgesetz geschützte Streikrecht durch die Notdienste sehr eingeschränkt war. Die 3 Krankentransportwagen (KTW) die nicht im Notdienst waren, waren von 8 Uhr bis 15 Uhr fast durchgängig bestreikt.
Für die 10 Rettungswagen (RTW) und 3 Noteinsatzfahrzeuge (NEF) hatte die Gewerkschaft ver.di den Notdienst gewährleistet.
Zur Streikkundgebung in Forst vor der Rettungswache waren mehr als 40 Rettungsdienstmitarbeiter aus dem ganzen Landkreis gekommen. Die Rettungsdienstmitarbeiter forderten einen Tarifvertrag auf dem Niveau des DRK-Reformtarifvertrages mindestens aber auf dem Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Vortag durch Beschluss (AZ: 13 Ta 1540/13, vom 03.09.2013) entschieden, den angekündigten Warnstreik nicht zu untersagen. Für die Untersagung gab es für das Landesarbeitsgericht keine Veranlassung.
Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH hat inzwischen der Gewerkschaft ver.di für den 13.09.2013 einen neuen Verhandlungstermin angeboten.
Quelle: ver.di Bezirk Cottbus
Die Gewerkschaft ver.di bewertet den Warnstreik im Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße am heutigen Mittwoch als erfolgreich, auch wenn das vom Grundgesetz geschützte Streikrecht durch die Notdienste sehr eingeschränkt war. Die 3 Krankentransportwagen (KTW) die nicht im Notdienst waren, waren von 8 Uhr bis 15 Uhr fast durchgängig bestreikt.
Für die 10 Rettungswagen (RTW) und 3 Noteinsatzfahrzeuge (NEF) hatte die Gewerkschaft ver.di den Notdienst gewährleistet.
Zur Streikkundgebung in Forst vor der Rettungswache waren mehr als 40 Rettungsdienstmitarbeiter aus dem ganzen Landkreis gekommen. Die Rettungsdienstmitarbeiter forderten einen Tarifvertrag auf dem Niveau des DRK-Reformtarifvertrages mindestens aber auf dem Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Vortag durch Beschluss (AZ: 13 Ta 1540/13, vom 03.09.2013) entschieden, den angekündigten Warnstreik nicht zu untersagen. Für die Untersagung gab es für das Landesarbeitsgericht keine Veranlassung.
Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH hat inzwischen der Gewerkschaft ver.di für den 13.09.2013 einen neuen Verhandlungstermin angeboten.
Quelle: ver.di Bezirk Cottbus
Die Gewerkschaft ver.di bewertet den Warnstreik im Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße am heutigen Mittwoch als erfolgreich, auch wenn das vom Grundgesetz geschützte Streikrecht durch die Notdienste sehr eingeschränkt war. Die 3 Krankentransportwagen (KTW) die nicht im Notdienst waren, waren von 8 Uhr bis 15 Uhr fast durchgängig bestreikt.
Für die 10 Rettungswagen (RTW) und 3 Noteinsatzfahrzeuge (NEF) hatte die Gewerkschaft ver.di den Notdienst gewährleistet.
Zur Streikkundgebung in Forst vor der Rettungswache waren mehr als 40 Rettungsdienstmitarbeiter aus dem ganzen Landkreis gekommen. Die Rettungsdienstmitarbeiter forderten einen Tarifvertrag auf dem Niveau des DRK-Reformtarifvertrages mindestens aber auf dem Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Vortag durch Beschluss (AZ: 13 Ta 1540/13, vom 03.09.2013) entschieden, den angekündigten Warnstreik nicht zu untersagen. Für die Untersagung gab es für das Landesarbeitsgericht keine Veranlassung.
Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH hat inzwischen der Gewerkschaft ver.di für den 13.09.2013 einen neuen Verhandlungstermin angeboten.
Quelle: ver.di Bezirk Cottbus
Die Gewerkschaft ver.di bewertet den Warnstreik im Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße am heutigen Mittwoch als erfolgreich, auch wenn das vom Grundgesetz geschützte Streikrecht durch die Notdienste sehr eingeschränkt war. Die 3 Krankentransportwagen (KTW) die nicht im Notdienst waren, waren von 8 Uhr bis 15 Uhr fast durchgängig bestreikt.
Für die 10 Rettungswagen (RTW) und 3 Noteinsatzfahrzeuge (NEF) hatte die Gewerkschaft ver.di den Notdienst gewährleistet.
Zur Streikkundgebung in Forst vor der Rettungswache waren mehr als 40 Rettungsdienstmitarbeiter aus dem ganzen Landkreis gekommen. Die Rettungsdienstmitarbeiter forderten einen Tarifvertrag auf dem Niveau des DRK-Reformtarifvertrages mindestens aber auf dem Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Vortag durch Beschluss (AZ: 13 Ta 1540/13, vom 03.09.2013) entschieden, den angekündigten Warnstreik nicht zu untersagen. Für die Untersagung gab es für das Landesarbeitsgericht keine Veranlassung.
Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH hat inzwischen der Gewerkschaft ver.di für den 13.09.2013 einen neuen Verhandlungstermin angeboten.
Quelle: ver.di Bezirk Cottbus