Die Stadt Eisenhüttenstadt informiert zu den derzeit möglichen finanzielle Corona-Hilfen für in Not geratene Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer. So wurden unter anderem die Überbrückungshilfe sowie die Neustarthilfe bis zum 31. März 2022 verlängert. Nähere Infos gibt es online unter www.eisenhuettenstadt.de.
Die Stadt Eisenhüttenstadt teilte dazu mit:
Unternehmen, Selbstständige, Dienstleister oder auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stadt können wieder Unterstützungshilfen des Bundes und des Landes beantragen. Dazu gibt es neue, aktuelle und vereinfachte Formulare.
Während Hilfen ausgelaufen sind, werden andere Hilfen verlängert. Dazu gehören die Überbrückungshilfe III Plus, die als Überbrückungshilfe IV bis zum 31.März 2022 verlängert wird. Die Neustarthilfe Plus wird als Neustarthilfe 2022 ebenfalls bis zum 31. März 2022 verlängert.
Kontakt-Institutionen sind hier die das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, die Investitionsbank des Landes Brandenburg, Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Wirtschaftsförderung Brandenburg mit dem Regionalcenter Ost-Brandenburg, die Familienkasse Berlin-Brandenburg, Standort Frankfurt (Oder), die Agentur für Arbeit Eisenhüttenstadt und das Jobcenter Oder-Spree in Beeskow, das Investorcenter Ostbrandenburg sowie das Wirtschaftsmanagement der Stadt Eisenhüttenstadt.
Die Hilfen sind ausführlich nachlesbar im Internet unter der Adresse: https://www.eisenhuettenstadt.de/media/custom/2852_4030_1.PDF?1639403343
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Red. / Presseinfo