Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in den vier Senftenberger Grundschulen:
· Walther-Rathenau-Grundschule, Rathenaustraße 6 – 8,
· Regenbogen-Grundschule, Johannes-R.-Becher-Straße 19
· Grundschule am See, Steigerstraße 23
· Grundschule Hosena, August-Bebel-Straße 4, Ortsteil Hosena
am Mittwoch, 15. Februar 2012 und Donnerstag, 16. Februar 2012 jeweils in der Zeit von 13 Uhr bis 17 Uhr.
An welcher Schule das Kind anzumelden ist, hängt von der Wohnadresse (Straße) ab und ist der aktuellen Satzung über die Bildung von Schulbezirken zu entnehmen. Das Kind ist zur Anmeldung vorzustellen und die Geburtsurkunde mitzubringen.
Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. Informationen dazu erhalten Eltern bei der Anmeldung in der Schule. Eltern, die beabsichtigen ihr Kind in der Georg Heinsius von Mayenburg-Grundschule in Brieske einschulen zu lassen, melden sich bitte zunächst in der laut Schulbezirkssatzung vorgesehenen Grundschule.
Fragen zur Einschulung der Kinder beantworten die betreffende Schule oder das Amt für Bildung, Soziales und Kultur (Telefon 03573/ 701-250) gern.
Der Unterricht des Schuljahres 2012/2013 beginnt am 6. August 2012.
Quelle: Stadt Senftenberg
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in den vier Senftenberger Grundschulen:
· Walther-Rathenau-Grundschule, Rathenaustraße 6 – 8,
· Regenbogen-Grundschule, Johannes-R.-Becher-Straße 19
· Grundschule am See, Steigerstraße 23
· Grundschule Hosena, August-Bebel-Straße 4, Ortsteil Hosena
am Mittwoch, 15. Februar 2012 und Donnerstag, 16. Februar 2012 jeweils in der Zeit von 13 Uhr bis 17 Uhr.
An welcher Schule das Kind anzumelden ist, hängt von der Wohnadresse (Straße) ab und ist der aktuellen Satzung über die Bildung von Schulbezirken zu entnehmen. Das Kind ist zur Anmeldung vorzustellen und die Geburtsurkunde mitzubringen.
Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. Informationen dazu erhalten Eltern bei der Anmeldung in der Schule. Eltern, die beabsichtigen ihr Kind in der Georg Heinsius von Mayenburg-Grundschule in Brieske einschulen zu lassen, melden sich bitte zunächst in der laut Schulbezirkssatzung vorgesehenen Grundschule.
Fragen zur Einschulung der Kinder beantworten die betreffende Schule oder das Amt für Bildung, Soziales und Kultur (Telefon 03573/ 701-250) gern.
Der Unterricht des Schuljahres 2012/2013 beginnt am 6. August 2012.
Quelle: Stadt Senftenberg
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in den vier Senftenberger Grundschulen:
· Walther-Rathenau-Grundschule, Rathenaustraße 6 – 8,
· Regenbogen-Grundschule, Johannes-R.-Becher-Straße 19
· Grundschule am See, Steigerstraße 23
· Grundschule Hosena, August-Bebel-Straße 4, Ortsteil Hosena
am Mittwoch, 15. Februar 2012 und Donnerstag, 16. Februar 2012 jeweils in der Zeit von 13 Uhr bis 17 Uhr.
An welcher Schule das Kind anzumelden ist, hängt von der Wohnadresse (Straße) ab und ist der aktuellen Satzung über die Bildung von Schulbezirken zu entnehmen. Das Kind ist zur Anmeldung vorzustellen und die Geburtsurkunde mitzubringen.
Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. Informationen dazu erhalten Eltern bei der Anmeldung in der Schule. Eltern, die beabsichtigen ihr Kind in der Georg Heinsius von Mayenburg-Grundschule in Brieske einschulen zu lassen, melden sich bitte zunächst in der laut Schulbezirkssatzung vorgesehenen Grundschule.
Fragen zur Einschulung der Kinder beantworten die betreffende Schule oder das Amt für Bildung, Soziales und Kultur (Telefon 03573/ 701-250) gern.
Der Unterricht des Schuljahres 2012/2013 beginnt am 6. August 2012.
Quelle: Stadt Senftenberg
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in den vier Senftenberger Grundschulen:
· Walther-Rathenau-Grundschule, Rathenaustraße 6 – 8,
· Regenbogen-Grundschule, Johannes-R.-Becher-Straße 19
· Grundschule am See, Steigerstraße 23
· Grundschule Hosena, August-Bebel-Straße 4, Ortsteil Hosena
am Mittwoch, 15. Februar 2012 und Donnerstag, 16. Februar 2012 jeweils in der Zeit von 13 Uhr bis 17 Uhr.
An welcher Schule das Kind anzumelden ist, hängt von der Wohnadresse (Straße) ab und ist der aktuellen Satzung über die Bildung von Schulbezirken zu entnehmen. Das Kind ist zur Anmeldung vorzustellen und die Geburtsurkunde mitzubringen.
Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. Informationen dazu erhalten Eltern bei der Anmeldung in der Schule. Eltern, die beabsichtigen ihr Kind in der Georg Heinsius von Mayenburg-Grundschule in Brieske einschulen zu lassen, melden sich bitte zunächst in der laut Schulbezirkssatzung vorgesehenen Grundschule.
Fragen zur Einschulung der Kinder beantworten die betreffende Schule oder das Amt für Bildung, Soziales und Kultur (Telefon 03573/ 701-250) gern.
Der Unterricht des Schuljahres 2012/2013 beginnt am 6. August 2012.
Quelle: Stadt Senftenberg
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in den vier Senftenberger Grundschulen:
· Walther-Rathenau-Grundschule, Rathenaustraße 6 – 8,
· Regenbogen-Grundschule, Johannes-R.-Becher-Straße 19
· Grundschule am See, Steigerstraße 23
· Grundschule Hosena, August-Bebel-Straße 4, Ortsteil Hosena
am Mittwoch, 15. Februar 2012 und Donnerstag, 16. Februar 2012 jeweils in der Zeit von 13 Uhr bis 17 Uhr.
An welcher Schule das Kind anzumelden ist, hängt von der Wohnadresse (Straße) ab und ist der aktuellen Satzung über die Bildung von Schulbezirken zu entnehmen. Das Kind ist zur Anmeldung vorzustellen und die Geburtsurkunde mitzubringen.
Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. Informationen dazu erhalten Eltern bei der Anmeldung in der Schule. Eltern, die beabsichtigen ihr Kind in der Georg Heinsius von Mayenburg-Grundschule in Brieske einschulen zu lassen, melden sich bitte zunächst in der laut Schulbezirkssatzung vorgesehenen Grundschule.
Fragen zur Einschulung der Kinder beantworten die betreffende Schule oder das Amt für Bildung, Soziales und Kultur (Telefon 03573/ 701-250) gern.
Der Unterricht des Schuljahres 2012/2013 beginnt am 6. August 2012.
Quelle: Stadt Senftenberg
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in den vier Senftenberger Grundschulen:
· Walther-Rathenau-Grundschule, Rathenaustraße 6 – 8,
· Regenbogen-Grundschule, Johannes-R.-Becher-Straße 19
· Grundschule am See, Steigerstraße 23
· Grundschule Hosena, August-Bebel-Straße 4, Ortsteil Hosena
am Mittwoch, 15. Februar 2012 und Donnerstag, 16. Februar 2012 jeweils in der Zeit von 13 Uhr bis 17 Uhr.
An welcher Schule das Kind anzumelden ist, hängt von der Wohnadresse (Straße) ab und ist der aktuellen Satzung über die Bildung von Schulbezirken zu entnehmen. Das Kind ist zur Anmeldung vorzustellen und die Geburtsurkunde mitzubringen.
Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. Informationen dazu erhalten Eltern bei der Anmeldung in der Schule. Eltern, die beabsichtigen ihr Kind in der Georg Heinsius von Mayenburg-Grundschule in Brieske einschulen zu lassen, melden sich bitte zunächst in der laut Schulbezirkssatzung vorgesehenen Grundschule.
Fragen zur Einschulung der Kinder beantworten die betreffende Schule oder das Amt für Bildung, Soziales und Kultur (Telefon 03573/ 701-250) gern.
Der Unterricht des Schuljahres 2012/2013 beginnt am 6. August 2012.
Quelle: Stadt Senftenberg
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in den vier Senftenberger Grundschulen:
· Walther-Rathenau-Grundschule, Rathenaustraße 6 – 8,
· Regenbogen-Grundschule, Johannes-R.-Becher-Straße 19
· Grundschule am See, Steigerstraße 23
· Grundschule Hosena, August-Bebel-Straße 4, Ortsteil Hosena
am Mittwoch, 15. Februar 2012 und Donnerstag, 16. Februar 2012 jeweils in der Zeit von 13 Uhr bis 17 Uhr.
An welcher Schule das Kind anzumelden ist, hängt von der Wohnadresse (Straße) ab und ist der aktuellen Satzung über die Bildung von Schulbezirken zu entnehmen. Das Kind ist zur Anmeldung vorzustellen und die Geburtsurkunde mitzubringen.
Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. Informationen dazu erhalten Eltern bei der Anmeldung in der Schule. Eltern, die beabsichtigen ihr Kind in der Georg Heinsius von Mayenburg-Grundschule in Brieske einschulen zu lassen, melden sich bitte zunächst in der laut Schulbezirkssatzung vorgesehenen Grundschule.
Fragen zur Einschulung der Kinder beantworten die betreffende Schule oder das Amt für Bildung, Soziales und Kultur (Telefon 03573/ 701-250) gern.
Der Unterricht des Schuljahres 2012/2013 beginnt am 6. August 2012.
Quelle: Stadt Senftenberg
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in den vier Senftenberger Grundschulen:
· Walther-Rathenau-Grundschule, Rathenaustraße 6 – 8,
· Regenbogen-Grundschule, Johannes-R.-Becher-Straße 19
· Grundschule am See, Steigerstraße 23
· Grundschule Hosena, August-Bebel-Straße 4, Ortsteil Hosena
am Mittwoch, 15. Februar 2012 und Donnerstag, 16. Februar 2012 jeweils in der Zeit von 13 Uhr bis 17 Uhr.
An welcher Schule das Kind anzumelden ist, hängt von der Wohnadresse (Straße) ab und ist der aktuellen Satzung über die Bildung von Schulbezirken zu entnehmen. Das Kind ist zur Anmeldung vorzustellen und die Geburtsurkunde mitzubringen.
Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. Informationen dazu erhalten Eltern bei der Anmeldung in der Schule. Eltern, die beabsichtigen ihr Kind in der Georg Heinsius von Mayenburg-Grundschule in Brieske einschulen zu lassen, melden sich bitte zunächst in der laut Schulbezirkssatzung vorgesehenen Grundschule.
Fragen zur Einschulung der Kinder beantworten die betreffende Schule oder das Amt für Bildung, Soziales und Kultur (Telefon 03573/ 701-250) gern.
Der Unterricht des Schuljahres 2012/2013 beginnt am 6. August 2012.
Quelle: Stadt Senftenberg