Am 10.09.2016 gegen 07:45 Uhr wurde bekannt, dass es in Schwarzheide, im Bereich der Straße der Jugend, zu einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gekommen ist. Ein Jungfuchs war in eine Schlagfalle (Tellereisen), deren Verwendung in Deutschland verboten ist, geraten und dabei verletzt worden. Mit der Falle, in welcher eine Hinterpfote des Fuchses eingeklemmt worden war, versuchte das Tier zu flüchten, es blieb aber im Vorgartenzaun eines Einfamilienhauses hängen.
Der Fuchs konnte sich nicht mehr selbst befreien, bis dies eine Hausbewohnerin bemerkte und Hilfe herbei rief. Im Zusammenwirken mit dem zuständigen Ordnungsamt, einem Jagdpächter und der Polizei gelang es das Tier zu befreien und in der Folge von seinen Qualen zu erlösen. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein. Darüber hinaus ist es als äußerst fragwürdig und unverständlich anzusehen, mit welcher Verantwortungslosigkeit eine solche Falle, deren Verwendung rechtswidrig und extrem gefährlich ist, verwendet werden konnte. In diesem Fall bestand auch die Gefahr für die körperliche Unversehrtheit von Menschen, was sich der Fallensteller vor Augen führen sollte.
Hintergrund (Quelle Wikipedia):
Da die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass das Tier nicht sofort getötet wird und lebend mit schmerzhaft eingeklemmten Gliedmaßen in der Falle hängen bleibt, entspricht der Gebrauch des Tellereisens nicht der Waidgerechtigkeit und ist, egal ob zum Fang von Wild oder anderen Tieren, nach dem Jagdgesetz in Deutschland verboten. EU-weit ist die Verwendung von Tellereisen seit dem 1. Januar 1995 durch die so genannte Tellereisenverordnung verboten.
pm/red
Foto: Wikipedia, CC BY-SA 2.5, Robert Lawton