Die Stadt teilt dazu mit:
Jedoch können Vereine beziehungsweise einzelne Abteilungen, die sich in der Lage sehen, die Maßnahmen vor, während und nach dem Training einzuhalten, bei der Stadt Lübbenau/Spreewald ein Hygienekonzept einreichen und damit eine Nutzungsgenehmigung beantragen. Dieses sollte Ausführungen zu folgenden Punkten berücksichtigen:
- geordnete Ankunft und Betreten des Trainingsgeländes unter Gewährleistung des Mindestabstandes
- Festlegung und Markierung der Laufwege zum Trainingsgelände und zurück
- Unterweisung der Trainer und Spieler
- Führung von Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten
- Nutzung der Sportgeräte (Hürden, Bälle, Stangen, und weitere)
- Einhaltung des allgemeinen Tauschverbotes
- Desinfizierung aller Sportgeräte nach der Nutzung (Organisation, Zuständigkeit)
- Organisation während des Trainings
- Teilung der Gruppen
- kontaktlose Erwärmungsmöglichkeiten
- Training ohne Gruppenaktivitäten (Einzeltraining)
- zusätzliche Aufsicht zur Einhaltung des Mindestabstandes
- regelmäßiges Hände waschen und desinfizieren
- Getränkeversorgung unter Einhaltung des Tauschverbotes
- geordnetes Verlassen des Trainingsgeländes und Abfahrt unter Gewährleistung des Mindestabstandes
- Organisation Hygienemaßnahmen
- Desinfizieren von genutzten Flächen (Türklinken, WC-Anlagen)
Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Vereine mindestens die Anforderungen, die an den Schulbereich gestellt werden, erfüllen müssen, damit die Maßnahmen wirksam bleiben. Alle Vereine/Abteilungen sollten abwägen, ob der Aufwand zur Erfüllung der Voraussetzungen, dem Nutzen gleich zu setzen ist. Möglicherweise stehen auch andere Möglichkeiten zur Unterstützung der Spieler zur Verfügung. Im Kinder- und Jugendbereich ist es vielleicht möglich, das Training als „Homeoffice“ zu gestalten und den Spielern wöchentlich Trainingsaufgaben zu geben, die sie zu Hause durchführen können.