BAB 13 bei Calau: Kurz vor 15:00 Uhr wurde die Polizei am Sonntag zu einem Verkehrsunfall auf die A 13 in Fahrtrichtung Dresden gerufen. Nach einer Unaufmerksamkeit des Fahrers war ein PKW BMW zwischen den Anschlussstellen Calau und Bronkow von der Fahrbahn abgekommen und gegen die Schutzplanke geprallt. Der Fahrer blieb unverletzt und das Auto trotz eines geschätzten Sachschadens von etwa 10.000 Euro fahrbereit.
BAB 13 bei Calau: Am Montagmorgen war es um 04:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf der A 13 in Fahrtrichtung Berlin gekommen. Zwischen den Anschlussstellen Calau und Kittlitz hatte ein PKW SEAT während des Überholens einen MAN-LKW gerammt. Ersten Aussagen zufolge hatte der 23-jährige PKW-Fahrer ein akutes gesundheitliches Problem während der Fahrt, das zu der Unaufmerksamkeit führte. Der Mann wurde zur medizinischen Begutachtung und Versorgung ins Krankenhaus gebracht, sein Auto war bei einem Gesamtsachschaden von mehr als 12.000 Euro ein Fall für den Abschleppdienst. Die zur Absicherung der Unfallstelle erforderliche Sperrung einer Fahrspur konnte um 05:30 Uhr wieder aufgehoben werden.
Lübbenau: Am Wochenende beschädigten unbekannte Täter in der Bertolt-Brecht-Straße die Frontscheibe und eine Seitenscheibe eines PKW CHEVROLET. Damit richteten sie einen Schaden von rund 1.500 Euro an.
B169: Im Bereich der B169/B96/Allmosen kam es am Sonntag gegen 17:00 Uhr zu einem Auffahrunfall zwischen einem PKW SKODA und einem DACIA. Verletzt wurde augenscheinlich niemand. Die Schadenshöhe wird auf mehrere hundert Euro geschätzt.
L55: Auf der Landstraße 55 in der Nähe von Boblitz kollidierten am Sonntagabend ein PKW VW und ein Reh. Das Tier flüchtete. Die Schadenshöhe am Fahrzeug ist derzeit nicht bekannt.
Senftenberg: Am Montag gegen 08:00 Uhr krachte es auf einem Parkplatz in der Dorothea-Erxleben-Straße zwischen einem PKW VW und einem OPEL nach einem missglückten Rangiermanöver. Die Schadenshöhe beträgt rund 1.000 Euro.
Lübbenau, Hauptspree: Am Sonntag stellte die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion Süd in ihren Kontrollen zum Saisonauftakt bereits den zehnten alkoholisierten Bootsführer fest. Bei der Kontrolle eines Spreewaldkahns auf Höhe des Schlosses gegen 18:00 Uhr bemerkten die Polizisten starken Alkoholgeruch bei dem Bootsführer. Ein Atemalkoholtest wies ein Wert von 1,31 Promille auf und lag damit, genau wie im Straßenverkehr, im Straftatbereich. Zur Beweissicherung wurde daher eine Blutprobe veranlasst. In den letzten Jahren wurden jeweils 25 bis 30 Trunkenheitsfahrten pro Saison im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Süd festgestellt. Das bereits Anfang Mai 10 Verstöße geahndet werden mussten, ist eine erschreckende Bilanz. Daher weist die Wasserschutzpolizei, auch mit Blick auf den bevorstehenden Männertag, eindringlich auf die Gefahren des Führens von Booten unter Alkoholeinfluss hin. Die Teilnahme am Verkehr auf dem Wasser erfordert Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Zusätzlich haben Wasserfahrzeuge ein anderes Manövrierverhalten als Landfahrzeuge. „Vollbremsung“ oder „Herumreißen“ im letzten Moment, wie an Land, sind auf dem Wasser nicht möglich. Ab- und Anlegemanöver, Ausweichmanöver, Schleusenvorgänge, Begegnungen z.B. mit der Berufsschifffahrt erfordern eine hohe Aufmerksamkeit und ein gutes Reaktionsvermögen. Diese Vorgänge müssen vorausschauend geplant sein. Alkoholkonsum führt zu Reaktionsverlust und zumindest einer verschwommenen Wahrnehmung. Bereits eine geringe Alkoholisierung vermindert die Aufmerksamkeit, das Konzentrations- und Reaktionsvermögen, auch Sehschärfe und räumliches Sehen können vermindert sein. Gleichzeitig steigen Risikobereitschaft und die Selbstüberschätzung der eigenen Leistung und des Bootes. Diese Faktoren verringern die Fähigkeit als Schiffsführer den Anforderungen an die Führung eines Wasserfahrzeugs gerecht zu werden. Das gilt für alle Wasserfahrzeuge, gleich welcher Größe und Motorisierung. Also auch Kanus sowie Paddel- und Ruderboote.
Bereits mit einer Alkoholisierung von 0,3 Promille kann unter Umständen ein Straftatbestand erfüllt sein. Ein Wert ab 0,5 Promille ist in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit. Weist der Schiffsführer eine Alkoholisierung über 1,1 Promille auf, wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Diese gesetzlichen Regeln gelten auch für muskelbetriebene Boote, z.B. Paddelboote und Kanus. Wer erwischt wird, den erwarten hohe Bußgelder, die Einleitung eines Strafverfahrens, den Verlust des Sportbootsführerscheins und gegebenenfalls auch der Verlust des PKW-Führerscheins.
Die Wasserschutzpolizei empfiehlt daher: Hände weg vom Alkohol am Ruder!!!
pm/red