21:15 Uhr, 20.10.2020 | Aktuelle Lage in Spree-Neiße
(20.10.2020)
Bestätigte Fälle: 167
Veränderung zum Vortag: +6 (Forst (Lausitz)+3, Spremberg+1, Burg (Spreewald)+2)
In Quarantäne: ca. 500
davon stationäre Behandlung: 2
verstorben: 1
davon geheilt: 74
7-Tage-Inzidenz: 45,7
18:01 Uhr, 20.10.2020 | Brandenburger Kabinett bringt neue Umgangsverordnung auf den Weg
Nach dem Beschluss von Bund und Ländern in der letzten Woche hat das Brandenburger Kabinett heute die neue Umgangsverordnung mit weiteren Corona-Regelungen auf den Weg gebracht. Diese enthält auch die Aufhebung des Beherbergungsverbots für Gäste aus Corona-Hotspots. Das Oberverwaltungsgericht hatte das Verbot am Freitag gekippt. Die neue Verordnung regelt vor allem die Maßnahmen für den Fall, dass einzelne Regionen die Grenzwerte der 7-Tage-Inzidenz überschreiten. Unter anderem treten dann schärfere Begrenzungen der Teilnehmenden bei Veranstaltungen und privaten Feiern, eine Ausweitung der Maskenpflicht auf weitere Bereiche sowie ein nächtliches Alkoholausschankverbot in Kraft. Geregelt wurde zudem, dass die Verschärfung der Maßnahmen jeweils mindestens zehn Tage gelten. Die Stadt Cottbus, die Landkreise Spree-Neiße und Elbe-Elster haben bereits Grenzwerte überschritten und verschärfte Maßnahmen eingeleitet. Die neue Verordnung gilt ab morgen bis zum 30. November 2020.
Die Inhalte der Verordnung zum Nachlesen -> hier weiterlesen.
Grafik: Land Brandenburg
14:30 Uhr, 20.10.2020 | Inzidenz in Cottbus steigt auf 96. Testzelt am CTK abgebaut [Video]
Die Stadt Cottbus meldet zehn neue Corona-Fälle. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit aktuell bei 96. Unter anderem wurde in der Cottbuser Zulassungsstelle eine Mitarbeiterin positiv getestet (hier klicken). Im CTK Cottbus werden aktuell zwölf Patienten mit einer Covid-19-Infektion stationär behandelt, darunter ein Patient auf der Intensivstation. Weiterhin soll heute am Klinikum das Testzelt abgebaut werden. Außerdem gab der Leiter des Verwaltungsstabes, Thomas Bergner Infos zu den kommenden FCE-Spielen.
Mehr Infos zur aktuellen Lage gibt es in unserer Meldung mit Videointerview –>> Anschauen und Weiterlesen
13:08 Uhr, 20.10.2020 | Halloweenfest im Findlingspark Nochten abgesagt // Park bleibt weiterhin geöffnet
Förderverein Lausitzer Findlingspark Nochten e.V. teilte dazu mit: Aus Sorge um die Gesundheit seiner Besucher sieht sich der Betreiber des Findlingsparks Nochten gezwungen, das traditionelle Halloween-Fest im Findlingspark abzusagen.
Die dramatisch ansteigenden Corona-Infektionen in Deutschland, in Sachsen und auch im Landkreis Görlitz, der inzwischen zum Corona-Risikogebiet erklärt wurde, lassen uns leider keine Wahl. Das tut uns schrecklich leid insbesondere für die Kinder, die sich sicher wieder auf dieses kleine Fest gefreut haben.
Ursprünglich war geplant, die Veranstaltung in einem Festzelt stattfinden lassen. Der beliebte Entertainer Heiko Harig wollte für die Kinder ein lustiges Programm gestalten. Doch wir haben die dramatischen Apelle vernommen, alles zu unterlassen, was das Risiko für die Bevölkerung erhöhen würde und müssen leider akzeptieren, dass man in einem Festzelt mit ca. 500 Besuchern nicht unbedingt alle Abstandsregeln einhalten kann.
Trotzdem ist der Findlingspark natürlich auch am 25. Oktober geöffnet. Seine weitläufigen Anlagen garantieren Erholung an frischer Luft, ohne dass man sich zu nahe kommt. Wenn also die Kinder ihre Halloween-Kostüme an diesem Tag trotzdem gerne in Findlingspark ausprobieren wollen, sind sie herzlich eingeladen. Jedes Kind, das in einem Kostüm erscheint, hat an diesem Tag freien Eintritt und bekommt wie in den anderen Jahren eine süße Kleinigkeit.
12:11 Uhr, 20.10.2020 | Elbe-Elster: Neue Obergrenzen für private Feiern // 7-Tage-Inzidenz bei 32,4
Die Zahl der Corona-Infektionen stieg auch im Landkreis Elbe-Elster zum Vortag um 3 Personen. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldete am 20. Oktober 2020 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:
positiv Getestete: 157
genesene Personen: 109
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 32,4
Verstorben: drei Personen
Der Grenzwert von 35 der 7-Tage-Inzidenz wurde gestern überschritten. Mit Bekanntmachung dieses Wertes auf der Webseite der Kreisverwaltung bereits am gestrigen Montag, treten nach der neuen Umgangsverordnung des Landes Brandenburg vom 11. Oktober 2020, zusätzliche Restriktionen im gesamten Landkreis in Kraft.
Am heutigen 20. Oktober liegt der 7-Tage-Inzidenzwert wieder unterhalb des Wertes 35 bei 32,4.
Auch wenn die 7-Tage-Inzidenz durchaus Schwankungen unterliegen kann, hält die Kreisverwaltung bis auf weiteres an der in Kraft gesetzten Maskenpflicht fest.
Für sämtliche Gebäude der Kreisverwaltung:
1. Ab sofort gilt, dass in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben. Dies gilt bis auf Widerruf auch auf den Fluren und in den öffentlich zugänglichen Räumen wie Teeküchen, Toiletten, Kantine usw…
2. Die Ämter sind angehalten, sofern erforderlich, weitere Schutzmaßnahmen wie z. B. das Anbringen eines Spuck- und Spritz-Schutz zu ergreifen.
3. Persönliche Beratungen/Gespräche und Dienstreisen sind auf das absolute Minimum zu reduzieren.
Neue Obergrenzen für private Feierlichkeiten
Die ab Montag geltende Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung legt fest, dass in einem Landkreis, der innerhalb der letzten sieben Tage die Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschreitet, private Feierlichkeiten im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 25 zeitgleich Anwesenden und in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden untersagt sind.
Anzeigepflicht: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen müssen Veranstalter von privaten Feierlichkeiten diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden anzeigen. Die Meldepflicht besteht ab sechs Teilnehmern außerhalb des eigenen Hausstandes.
Generelle Ausweitung der Maskenpflicht
Da im Landkreis Elbe-Elster der 7-Tage-Inzidenz Wert derzeit bei 35 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohner liegt, werden zudem die Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wie in der Umgangsverordnung vorgesehen, ausgeweitet. Ab dieser Inzidenzzahl haben folgende Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen: in Gaststätten die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten, in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen.
7-Tage-Inzidenz dynamischer Wert
Die 7-Tages-Inzidenz ist ein dynamischer Wert und gibt Aufschluss darüber, wie sich das Infektionsgeschehen bezogen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen entwickelt hat. In Abhängigkeit von der Anzahl der Neuinfektionen können sich von Tag zu Tag mehr oder weniger starke Veränderungen des Wertes ergeben. Die Kreisverwaltung wird den tagesaktuellen Wert jeweils auf ihrer Webseite veröffentlichen.
Der starke Anstieg des Wertes in den vergangenen sieben Tagen ist im Landkreis Elbe-Elster maßgeblich auf private Zusammenkünfte wie Familienfeiern oder auch auf Reiserückkehrer zurückzuführen.
10:17 Uhr, 20.10.2020 | 74 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 1226
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 74 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 5.761 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 20.10.2020, 08:30 Uhr). Aktuell werden 88 Personen wegen COVID-19 stationär behandelt, davon werden 7 Personen intensivmedizinisch beatmet. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 4.353 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+53) im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktiv Erkrankten bei 1226 (+19).
Landkreis / | Neue bestätigte Fälle im | Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär Stand: 20.10., 08:30 Uhr | 7-Tage-Inzidenz | Inzidenz Bestätigte Fälle je 100.000 Einwohner kumuliert | Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert |
Barnim | +5 | 565 | 21,6 | 305,0 | 29 |
Brandenburg a. d. H. | 0 | 92 | 8,3 | 127,5 | 1 |
Cottbus | +9 | 190 | 87,3 | 190,6 | 2 |
Dahme-Spreewald | 0 | 433 | 29,3 | 253,5 | 8 |
Elbe-Elster | +3 | 157 | 32,4 | 154,2 | 3 |
Frankfurt (Oder) | +2 | 113 | 43,3 | 195,7 | 0 |
Havelland | +1 | 340 | 24,5 | 208,6 | 6 |
Märkisch-Oderland | +6 | 376 | 25,0 | 192,1 | 6 |
Oberhavel | +7 | 511 | 27,7 | 240,0 | 10 |
Oberspreewald-Lausitz | +2 | 131 | 26,5 | 119,8 | 2 |
Oder-Spree | +5 | 383 | 49,2 | 214,2 | 6 |
Ostprignitz-Ruppin | +3 | 141 | 24,3 | 142,6 | 0 |
Potsdam | +13 | 863 | 38,3 | 478,6 | 50 |
Potsdam-Mittelmark | +1 | 758 | 23,1 | 350,0 | 43 |
Prignitz | +3 | 91 | 40,7 | 119,5 | 0 |
Spree-Neiße | +6 | 167 | 46,6 | 146,9 | 1 |
Teltow-Fläming | +8 | 377 | 29,4 | 221,8 | 13 |
Uckermark | 0 | 73 | 5,9 | 61,4 | 2 |
Brandenburg gesamt | +74 | 5.761 | 31,3 | 228,4 | 182 |
Der Interministerielle Koordinierungsstab „Corona“ hat ein sogenanntes Dashboard für das Land Brandenburg online geschaltet, auf dem täglich aktualisiert die relevanten Corona-Daten übersichtlich mit Diagrammen und Grafiken dargestellt werden. Das Corona-Dashboard ist mit diesem Link direkt erreichbar: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.
Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Corona-Lage im Land ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind daher unvermeidbar.
Hinweise zu Genesenen: Bei der LAVG-Berechnung der Genesenen wird davon ausgegangen, dass alle ambulanten COVID-19-Fälle in häuslicher Quarantäne, die 14 Tage nach der Meldung des positiven Befundes symptomfrei sind, als genesen gelten. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die kumulierte Inzidenz umfasst alle bisher gemeldeten bestätigten Fälle in Brandenburg pro 100.000 Einwohner und die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner.
Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.
09:05 Uhr, 20.10.2020 | Zulassungsstelle der Stadtverwaltung Cottbus nach Positiv-Test heute nicht arbeitsfähig
Die Zulassungsstelle Cottbus ist heute nicht arbeitsfähig. Grund dafür ist ein positiver Corona-Test bei einer Mitarbeiterin. Nach Abschätzung von weitergehenden Quarantäne-Anforderungen soll schnellstmöglich ein Notfall-Szenario aufgelegt werden, sodass die Mitarbeiter dringende Arbeiten weiterführen können.
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