„Ob Landkreis, Leistungsträger oder Urlaubsanbieter – wir alle können es kaum erwarten, wieder Gäste im Spreewald zu begrüßen, aber wir dürfen diese Chance für die Region nicht leichtfertig auf Spiel setzen“, sagt Annette Ernst vom Tourismusverband. „Wir appellieren an alle Mitglieder, Gastgeber und Leistungsträger in dieser entscheidenden Phase Eigenverantwortung zu übernehmen und sich strikt an die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zu halten. Setzen Sie in ihren Einrichtungen die Handlungsempfehlungen um. Wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir vielen Gästen genau das bieten, was sie in Corona-Zeiten dringend suchen: Naturerlebnisse, frische Luft und genügend Raum und Abstand für Reiseerlebnisse unter sicheren Corona-Bedingungen.“
Nachdem das Land Brandenburg bereits Lockungen für den Tagestourismus der Urlaubsregion beschlossen hatte, dürfen Gastgeber der Region ab dem 15.05.2020 wieder Gäste beherbergen. Touristische Übernachtungen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Campingplätzen und auf Wohnmobilstellplätzen sind ab diesem Datum wieder erlaubt. Vorausgesetzt ist, dass die Unterkünfte über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. Gleichzeitig können Restaurants, Cafés und Kneipen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen. Hotels und Pensionen können ab dem 25.05.2020 wieder Gäste beherbergen.
Die Handlungsempfehlungen für den Neustart der Tourismuswirtschaft im Spreewald stellt der Tourismusverband Spreewald auf der Internetseite www.spreewald.de zum Download bereit